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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Eingetragene Lebenspartnerschaft mit Studentenvisum https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1181388496 Beitrag begonnen von antares54 am 09.06.2007 um 13:28:16 |
Titel: Eingetragene Lebenspartnerschaft mit Studentenvisum Beitrag von antares54 am 09.06.2007 um 13:28:16
Ich (Deutscher) möchte mit einem Ausländer eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen. Mein Freund ist bereits seit 2 Jahren in D und hat eine Aufenthaltserlaubnis als Student. Muss er NACH Eingehen der LP in sein Heimatland ausreisen, um dort nachträglich ein "Heiratsvisum" zu beantragen? § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 DVAuslG ist ist meines Wissens (immer noch) nicht auf Lebenspartner anwendbar :(.
Wie handhaben das die ABH's? Gibt es da eine einheitliche Regelung, oder kann da jede ABH nach Gutdünken entscheiden, ob er zur Beantragung eines "Heiratsvisums" ausreisen muss? Ein "Heiratsvisum" kann u. U. lange dauern. Heisst das, dass er sein Studium hier in D u. U. unterbrechen bzw. ganz aufgeben müsste? Wäre super, wenn mir jemand weiterhelfen könnte. Vielen Dank im Voraus :)! |
Titel: Re: Eingetragene Lebenspartnerschaft mit Studentenvisum Beitrag von maki am 09.06.2007 um 13:30:43 antares54 schrieb am 09.06.2007 um 13:28:16:
Die ist ja auch egal, da die DVAuslG von der AufenthV ersetzt wurde, so wie das AusIG vom AufenthG ersetzt wurde ;) Er hat eine AE, wenn ihr eine LP eingegangen seid, hat er Anspruch auf eine andere AE, ohne Ausreise. Gruß, maki |
Titel: Re: Eingetragene Lebenspartnerschaft mit Studentenvisum Beitrag von antares54 am 09.06.2007 um 13:56:58
Wow...das ging ja schnell :)! Vielen Dank!!
Die Antwort hat mich natürlich beruhigt. Die AufenthV habe ich mir daraufhin natürlich mal zu Gemüte geführt...habe aber dort keinen dem § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 der DVAuslG entsprechenden Paragraphen gefunden. Wo ist das denn in der AufenthV festgelegt, dass ein Ausländer nach seiner Einreise durch Eheschließung/Verpartnerung einen gesetzlichen Anspruch auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis erwirbt? Danke nochmals im Voraus! |
Titel: Re: Eingetragene Lebenspartnerschaft mit Studentenvisum Beitrag von ronny am 09.06.2007 um 14:15:19 antares54 schrieb am 09.06.2007 um 13:56:58:
Hallo , das ergibt sich aus dem Gesetz selbst: § 27 Abs. 2 in Verbndung mit § 28 Abs. 1 AufenthG. In der AufenthV ist aber geregelt, dass im Falle eines Anspruchs auf die etwaige nachträgliche Visumbeantragung im Heimatland verzichtet werden kann. Grüße Ronny ;) |
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