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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Visum zur Eheschließung- vaterschaftsanerkennung
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Beitrag begonnen von Annika am 27.03.2007 um 17:37:25

Titel: Visum zur Eheschließung- vaterschaftsanerkennung
Beitrag von Annika am 27.03.2007 um 17:37:25
Hallo
Ich erzähl einfach kurz nochmal mein Geschichte: Mein freund,ein Exiltibeter aus Indien, von dem ich schwanger gewesen bin (Kind ist jetzt da  :)...),versucht nun schon seit einer halben Ewigkeit das Visum zur Eheschließung zu beantragen.
Nun hat er endlich den Visumantrag abgeben können (bei der Botschaft in Delhi).
Die Dokumente waren schon hier in Deutschland beim OLG.
Da es mir aber recht wäre wenn er jetzt, wo das Kind da ist, relativ schnell kommen  könnte, wollte ich fragen, ob es die Sache beschleunigen würde (Bearbeitungsprozess) wenn er einfach schon in Indien die Vaterschaftsanerkennung für unser Kind macht.
Liebe Grüße

Titel: Re: Visum zur Eheschließung- vaterschaftsanerkennu
Beitrag von Rolsoft am 27.03.2007 um 18:45:58
Hallo Annika,

ob es schneller geht kann ich dir nicht sagen. Im schlimmsten Fall könnte ich mir vorstellen das es sogar den gesamten Prozeß verzögert.
Aber sowit ich mich in dem Thema auskenne wird der ganze Vorgang (das er zu dir & eurem Kind kommt) "stabiler", da dem Schutz des Kindeswohls eine höhere Bedeutung zukommt als einem Heiratswunsch.
Leider kenne ich das Prozedere nicht so gut das ich dir hierzu Tipps geben könnte, aber das werden die Experten schon noch machen.

Greets

Titel: Re: Visum zur Eheschließung- vaterschaftsanerkennu
Beitrag von Janey am 27.03.2007 um 18:47:14
Zunächst herzlichen Glückwunsch zum Nachwuchs.  :)

Wenn er die Vaterschaft anerkennt und ihr Euch das Sorgerecht teilt, hat er einen Anspruch auf ein Visum zur FZF (er zum Kind). Anspruchsgrundlage hierfür ist § 28 Abs.1 Nr.3 AufenthG.
Für die Ausübung der Personensorge erhält er dann in Dtl. auch die AE. Somit hättet ihr dann alle Zeit der Welt, die Eheschließung von hier aus weiter zu verfolgen.
Also Vaterschaft bei der dt. Botschaft anerkennen und das Sorgerecht (in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt) regeln.

Gruß, J.  ;)


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