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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> längere Aufenthalt?
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Beitrag begonnen von Alou am 09.03.2007 um 10:58:26

Titel: längere Aufenthalt?
Beitrag von Alou am 09.03.2007 um 10:58:26
Guten Tag.

Ich bin neu in diesen Forum und ich hoffe ich habe in den richtigen Unterforum geschrieben.

Ich bin von Staatsangehörigen her britisch , aber bin geboren in Deutschland. Zur Zeit bin ich Studentin.
Mein Freund ist Mexikaner und ist zurzeit als Tourist in Deutschland. Er möchte gern dieses Jahr anfangen zu studieren, aber ein Fernstudium. Da bei uns in der Uni, er noch nicht studieren darf wegen der Sprache und dass er ein jahr mindestens studiert haben muss.
Wir möchten gern, dass er in Deutschland länger bleibt. Mindestens halbes Jahr lang. Er ist seit Feb in Deutschland.
Problem ist, wie ich weiss, gebe es keine Möglichkeit dass er länger als 3 Monate bleiben darf.
Studentenvisum beantragen kommt für uns nicht in Frage, weil er ja noch nicht studieren darf. Auch wenn er ein andere Uni findet, der ihn nimmt, kommt noch das Problem mit dem Geld. Studiegebühr und Lebensunterhalt ist halt nicht möglich. Da er bei uns zuHause wohnt ist das kein Problem mit dem Unterhalt. Meine Eltern haben auch nichts dageben.
Sprachvisum ist auch nciht möglich, da ich weiss, dass ein Sprachkurs von ca. 30 Stunden pro Woche dann als Sprachvisum Kriterium anerkannt werden kann. So viel Geld für ein Sprachkurs haben wir leider nicht. 635 Euro kostet glaube ich die billigste an der Volkshochschule.
Besuchervisum gilt auch nicht, wie ich mich erkündigt habe.
Nun meine Frage.

Gibt es irgendeine Idee, wie er länger bleiben darf als 3 Monate so mindestens halbes Jahr oder ein Jahr am besten?
Wir sind echt verzweifelt. Wir sind ja schon am Überlegen, ob wir nicht heiraten. Aber das ist wirklich der letzte Schritt, die wir machen möchten.

Wir werden uns sehr freuen, wenn Jemand uns helfen könnte oder midnestens eine Idee hätte. Vielen Dank im Voraus

Titel: Re: längere Aufenthalt?
Beitrag von maki am 09.03.2007 um 11:02:03
Das einzige was mir einfallen würde wäre Heirat, da anscheinend weder Studium noch Sprachkurs in Frage kommen.

Gruß,

maki

Titel: Re: längere Aufenthalt?
Beitrag von Noahpapa am 09.03.2007 um 11:05:25

Alou schrieb am 09.03.2007 um 10:58:26:
Wir sind echt verzweifelt. Wir sind ja schon am Überlegen, ob wir nicht heiraten. Aber das ist wirklich der letzte Schritt, die wir machen möchten.


Ja, das ist richtig, weil ihr damit auch den eigentlichen Einreisegrund verschwiegen habt. Und damit eine Visa Erschleichung angenommen werden könnte.
Ich sehe keine legale Möglichkeit.  

Titel: Re: längere Aufenthalt?
Beitrag von Mikael321 am 09.03.2007 um 11:25:17

Noahpapa schrieb am 09.03.2007 um 11:05:25:
Ja, das ist richtig, weil ihr damit auch den eigentlichen Einreisegrund verschwiegen habt. Und damit eine Visa Erschleichung angenommen werden könnte.
Ich sehe keine legale Möglichkeit.  


Mexikaner brauchen zur Einreise, kein Visum. IHMO !

Michael

Titel: Re: längere Aufenthalt?
Beitrag von Noahpapa am 09.03.2007 um 11:30:57

Mikael321 schrieb am 09.03.2007 um 11:25:17:
Mexikaner brauchen zur Einreise, kein Visum. IHMO !

Michael

3. Visum für Aufenthalte in Deutschland über 90 Tage oder zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit

Auch mexikanische Staatsangehörige benötigen ein Visum für Aufenthalte in Deutschland über 90 Tage oder zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit.

Antragsteller, die ihren Wohnsitz nicht Mexiko haben, müssen ihr Visum in dem Land beantragen, in dem sie wohnen.

nachzulesen bei http://www.mexiko.diplo.de/Vertretung/mexiko/de/01/Visabestimmungen/Visum/V__Aufenthalt.html

Titel: Re: längere Aufenthalt?
Beitrag von inge am 09.03.2007 um 11:32:47

Zitat:
Visa Erschleichung

Theoretisch ja, praktisch nein, da Mexikaner visumfrei einreisen können ;)


Zitat:
Wir möchten gern, dass er in Deutschland länger bleibt. Mindestens halbes Jahr lang.

In Kurzform: Pech

- "Einfach so länger bleiben" ist vom Gesetz nicht vorgesehen.
- Sprachkurs/Studium kostet Geld
- Au-Pair dürfte wohl auch nicht in Frage kommen.
- Theoretisch kann er eine AE zur Arbeitsaufnahme beantragen - wird er aber wohl nicht bekommen.


Zitat:
ob wir nicht heiraten. Aber das ist wirklich der letzte Schritt

Verständlich. Aber ausser 3 Monate D, dann 3 Monate Mexiko, dann wieder 3 Monate D, etc gibt es nichts, was sonst funzen würde.

@Noahpapa: Ja, ja, die sogenannte "eigentlich" Regelung ;)

Titel: Re: längere Aufenthalt?
Beitrag von ronny am 09.03.2007 um 11:58:29

Zitat:
Theoretisch ja, praktisch nein,


Wenn bereits vor der Einreise der Wille zum längerfristigen Aufenthalt (zu dem ein nationales Visum erforderlich wäre) vorläge, würde ich durchaus von einer nicht (mehr) erlaubten Einreise sprechen ;)

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: längere Aufenthalt?
Beitrag von Mick am 09.03.2007 um 12:13:20

ronny schrieb am 09.03.2007 um 11:58:29:
Wenn bereits vor der Einreise der Wille zum längerfristigen Aufenthalt (zu dem ein nationales Visum erforderlich wäre) vorläge, würde ich durchaus von einer nicht (mehr) erlaubten Einreise sprechen ;)

Grüße
Ronny ;)

Hoi,
frage Dich, ob eine unerlaubte Einreise im Sinne des
§ 14 AufenthG vorliegt. Ich denke nicht, dass Du mit dem
Vorwurf der unerlaubten Einreise weit kommen würdest.
Aber Du hast ja "würde ich" geschrieben...

Titel: Re: längere Aufenthalt?
Beitrag von ronny am 09.03.2007 um 13:01:18
Hi Mick,

schon klar , deswegen auch nur "würde". ;)

Ich bin mir durchaus bewußt, dass die bloße Absicht sich länger aufhalten zu wollen kein objektives Kriterium ist , an dem ch die unerlaubte Einreise festmachen könnte , aber...


Zitat:
Die vorläufigen Anwendungshinweise gehen in diesem Fall von einer unerlaubten Einreise aus (VAH-AufenthG Nr. 14.1.2.2.7.1).


Und ich habe die anstehenden Änderungen des § 14 Abs. 1 (neue Ziffer 2a) im Blick , die IMHO eine Abkehr von den objektiven Merkmalen einleiten könnte .

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: längere Aufenthalt?
Beitrag von Alou am 09.03.2007 um 15:11:52
vielen Dank für die Antworten.
ICh habe nochmal mit der Volkshochschule in unsere Stadt geredet.
Sie meinten, ich könnte auch die Kursgebühr  in Raten bezahlen. Damit denke ich, dass wir ein Sprachvisum beantragen können.

Nun gilt ein VHS kurs überhaupt als Sprachvisum Kriterium? Die Frau am Telefon meinte ja, weil es speziell für die Studenten wären.

Brauchen wir zusätzlich nachweis? Zb. Unterhaltsnachweis ?

Er lebt bei uns Zuhause.

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