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Randthemen >> Personenstandsrecht >> Namenserklaerung / Namensaenderung (China) + Gebur
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Beitrag begonnen von andyh am 05.01.2007 um 13:52:28

Titel: Namenserklaerung / Namensaenderung (China) + Gebur
Beitrag von andyh am 05.01.2007 um 13:52:28
Hi,

nachdem meine Recherchen (auch im Forumsarchiv) bisher kein klares Ergebnis gebracht haben, versuche ich es mal wieder hier.

Wir wollen im Fruehling in China heiraten (Deutscher/Chinesin). Wir wuerden dann einen gemeinsamen Nachnamen (deutschen) bevorzugen, falls sich der Aufwand in Grenzen haelt. Rechtlich ist es in beiden Staaten zulaessig.

Nun habe ich herausgefunden, dass man z.B. beim deutschen Konsulat in China eine gemeinsame Namenserklaerung abgeben kann... ist das der richtige Weg, oder sollte man dazu chinesische Behoerden aufsuchen? Im ihrem chinesischen Pass muss dann ja auch die Namensaenderung eingetragen werden, damit alles seine Richtigkeit hat. Und das darf die dt. Botschaft doch sicher nicht im chin. Pass eintragen, oder?

Gehoert hatte ich aber auch, dass es vorkommt, dass Chinesinnen in China ihren Namen behalten aber in D den gemeinsamen Namen offiziell fuehren. Wie das funktionieren soll, hab ich nicht herausgefunden.

Und gleich noch eine Frage: die dt. Botschaft raet dazu die Geburtsurkunde des auslaendischen Buergers legalisieren zu lassen. Sie hat aber bisher keine und der Aufwand eine zu besorgen ist betraechtlich. Ist es wirklich ratsam? Ich weiss, dass man sie fuer ein evtl. Familienstammbuch und dt. EHFZ braeuchte, aber beides brauchen wir erstmal nicht...

Gruss,
Andy

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