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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Er:Niederlassungbescheinigung und ich: Polin https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1161852498 Beitrag begonnen von ycja am 26.10.2006 um 10:48:17 |
Titel: Er:Niederlassungbescheinigung und ich: Polin Beitrag von ycja am 26.10.2006 um 10:48:17
Hallo,
Ich werde mich erstmals vorstellen. Ich bin eine Studentin aus Polen und spreche fliessend Deutsch, da bei meiner Familie wurde Deutsch gesprochen. Ich habe letztes Jahr in Rahmen eines Programms in Deutschland studiert und mich auch in einem Pole verliebt. Leider muss ich jetzt den Abschluss in Polen weiter machen. Wir sind schon seit einem Jahr ein Paar und wollen heiraten , da ich mein 5 - Jaehriges Informatik Studium im Februar 2007 voraussichtlich mit Mgr Ing. Titel beenden werde. Mein Freund wohnt und lebt schon seit 16 Jahren in Deutschland, seit dem Jahr 2000 hat er die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung, also nach dem neuen Auslaendergesetz Niederlassungbescheinigung. Leider hat er paar Schufa-Eintraege. Ich habe nur die Freizuegigkeitsbescheinigung, ohne das Recht zu arbeiten, die waehrend des Studiums in Deutschalnd erworben habe, da Polen in EU ist. Jetzt ist die Frage: Nach unserer Hochzeit in Deutschland, duerfte ich auch arbeiten? Mir wurde einmal im Auslaenderamt gesagt, dass ich Freizuegigkeitsbescheinigung kriegen werde mit Arbeitsgenehmigung, und andersmal, dass ich gar keine Moeglichkeit zu arbeiten habe werde. Wo liegt jetzt die Wahrheit? Nach welchen Gesetzen wird das geregelt? Ich bedanke michon voraussichtlich fuer die Antworten. Mit freundlichen Gruessen, Patricia |
Titel: Re: Er:Niederlassungbescheinigung und ich: Polin Beitrag von Abu am 26.10.2006 um 11:10:15 ycja schrieb am 26.10.2006 um 10:48:17:
Nach der Heirat darfst auch Du uneingeschränkt arbeiten. Das ergibt sich aus § 12a ArGV: Zitat:
Abu |
Titel: Re: Er:Niederlassungbescheinigung und ich: Polin Beitrag von brickbat am 26.10.2006 um 11:25:34
Dein Ehemann war bereits vor EU Beitritt im Besitz einer unbefristeten AE und hatte damit unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt. Wenn Du nun eine Aufenthaltserlaubnis im Rahmen der Familienzusammenführung nach dem Aufenthaltsgesetz bekommen würdest, wäre Dir gem. § 29,5 ebenfalls unbeschränkter Zugang zum Arbeitsmarkt zu gestatten. Da Du Freizügigkeit genießt kommt aber nicht das AufenthG sondern das FreizügG zur Anwendung, wonach Neu-EU-Bürger zwar keine Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis, für die Aufnahme einer Beschäftigung aber eine Erlaubnis von der Arbeitsverwaltung benötigen. Aufgrund des Status Deines Ehemannes solltest Du diese auch problemlos bekommen.
Es gibt allerdings auch Ausländerbehörden, die AufenthG und FreizügG kombinieren, und den günstigeren Arbeitsmarktzugang aufgrund § 29,5 auf der Freizügigkeitsbescheinigung bestätigen. Ich selber halte diese Praxis für fragwürdig, aber sei´s drum. Ob Deine ABH dazu gehört, erfährst Du dort. Falls nicht, solltest Du Dich bei der Arbeitsverwaltung erkundigen, wie der weitere Weg aussieht. Wahrscheinlich wird man die Heiratsurkunde und die alte AE Deines Ehemannes dazu benötigen. |
Titel: Re: Er:Niederlassungbescheinigung und ich: Polin Beitrag von inge am 26.10.2006 um 15:14:38 Zitat:
FreizügG Zitat:
Genau das wird doch im FrezügG gesagt. Wenn AufenthG günstiger, dann bitte anwenden. Oder les ich das falsch? |
Titel: Re: Er:Niederlassungbescheinigung und ich: Polin Beitrag von ycja am 26.10.2006 um 21:11:24
Also danke schoen erstmals fuer die Antworten, das beste und das "schoenste" ist (oder schlimmste), dass bei dem Auslandsamt nie eine Annung haben was die tun muessen. Ganz komisch finde ich, entweder sind die Gesetze zu verwirrend oder die Beamten unkompetent. Hmm....
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Titel: Re: Er:Niederlassungbescheinigung und ich: Polin Beitrag von ronny am 27.10.2006 um 07:27:51 Zitat:
[offtopicon] Naja solange sie nicht inkompetent sind gehts doch noch [/offtopicoff] Man(n)/ Frau sollte sich da nur ein Urteil erlauben, wenn man(n)/ frau die Materie besser beherrscht *oberlehrermodusoff* |
Titel: Re: Er:Niederlassungbescheinigung und ich: Polin Beitrag von ycja am 27.10.2006 um 11:34:59
Danke fuer die Aufmerksamkeit auf die Rechtschreibung. :) Man lernt immer etwas neues.
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