i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> Pass für jungen Armenier
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1159251407

Beitrag begonnen von schweitzer am 26.09.2006 um 08:16:47

Titel: Pass für jungen Armenier
Beitrag von schweitzer am 26.09.2006 um 08:16:47
Hallo Forum,

kann auf folgende Anfrage, die an mich herangetragen wurde, nicht eindeutig antworten - wer kann helfen?:

Eine armenische Familie lebt seit einigen Jahren in Deutschland. Jetziger Aufenthaltstitel der Mutter ist aufgrund einer schweren Erkrankung, die, gerichtlich festgestellt, ein Abschiebungshindernis (letztlich wohl auf Dauer) begründet, der § 25(3) AufenthG. Der Vater und der Sohn haben jeweils den § 25 (5) AufenthG erhalten. Der Sohn ist in Armenien geboren, noch 15 Jahre alt und im Pass eines Elternteils eingetragen. Mit Vollendung des 16.Lebensjahres soll er nun selbst einen Pass beantragen - dazu ist er grundsätzlich auch bereit.

Das Problem besteht nun darin, dass er (wohl von der armenischen Botschaft) die Information erhalten hat, dass er zu diesem Zwecke nach Armenien reisen müsse, um sich von den dortigen Behörden einen Pass ausstellen zu lassen. -

Für ihn wäre eine solche Reise nicht ganz einfach - er hat keine weiteren Angehörigen in Armenien, und sein Vater könnte ihn wegen der Erkrankung der Mutter (sie braucht Hilfe) nicht begleiten. (Abgesehen davon, wäre ungewiss, wie lange die Reise dauern würde - auch die Kostenfrage ist nicht zu vernachlässigen).

Vor diesem Hintergrund folgende Frage:

Ist es tatsächlich nicht möglich, dass der junge Mann von der armenischen Botschaft einen Pass ausgestellt bekommen kann - da er in Armenien geboren ist, dürften seine dort vorliegenden Daten doch auch von hier aus durch die Botschaft zu ermitteln sein? (Dies wäre für ihn - siehe oben - viel leichter). Wer hat Erfahrungen mit der armenischen Botschaft bezüglich solcher Konstellationen? Könnten die für seinen doch speziellen Fall eine Ausnahme machen? (Er wird versuchen, in dieser Richtung Kontakt aufzunehmen.)

Vielen Dank für jede Hilfe -

=schweitzer=



Titel: Re: Pass für jungen Armenier
Beitrag von DonCamillo am 26.09.2006 um 10:49:47
Hi,

ich glaube kaum, dass das hier irgendwer abschließend beantworten kann.
Fakt ist, dass Armenien und auch Aserbaidschan nur in sehr seltenen Fällen
Pässe über die Botschaft ausstellen läßt. In den meisten Fällen ist die Erst-
ausstellung im Heimatland zu bewerkstelligen.
Er wird nicht umhinkommen dort einzureisen.

DC

Titel: Re: Pass für jungen Armenier
Beitrag von chij am 26.09.2006 um 21:24:30
Hallo,

armenische Staatsangehörige, die sich rechtmäßig in Deutschland aufhalten, aber auch mit Armenien keine "Probleme" haben - dazu gehört hauptsächlich der Besitz gültiger Nationalpässe und auch die ordnungsgemäße konsularische Registrierung -, können in der Regel problemlos Ihre Pässe bei der Botschaft verlängern bzw. beantragen. Auch wenn es was kostet und recht lange dauert (mehrere Monate).

Hier scheint es jedoch gleich mehrere Probleme, die sich vermutlich in der Tat nicht ohne eine Reise nach Armenien (und auch dort vor Ort nicht wirklich einfach) lösen lassen:


schweitzer schrieb am 26.09.2006 um 08:16:47:
Hallo Forum,
...
Der Sohn ist in Armenien geboren, noch 15 Jahre alt und im Pass eines Elternteils eingetragen.
...

hmm, da sehe ich das erste Problemchen. Hier scheinen noch nicht mal die Elter gültige armenische Pässe zu haben. Denn die Kinder werden in Armenien m.W. NICHT in den Pass eines Elternteils eingetragen, sonden besitzen von Geburt an eigene Pässe (die dann alle paar Jahre erneuert werden müssen). Ich kenne armenische Familien, da sind die Kinder sogar außerhalb Armeniens geboren. Eine Passausstellung über das Konsulat war nie ein Problem, Eintragen der Kinder in einen der Elternpässe dagegen unmöglich. Weder bei der Botschaft noch in Armenien.


Zitat:
Mit Vollendung des 16.Lebensjahres soll er nun selbst einen Pass beantragen - dazu ist er grundsätzlich auch bereit.
...


hier gibt es das nächste, wesentlich größere, Problem. Männlich, 16. Das bedeutet in Armenien: ab zum zuständigen Kreiswehramt. Ohne die Registrierung bei diesem bekommt der 16jährige männliche Heranwachsende in der Tat keinen Pass mehr, weder bei der Botschaft noch beim zuständigen Passamt in Armenien. Und das hier ist das größte Problem des Jungen.

Sorry für die schlechte Nachricht, aber meiner Einschätzung nach wird ihm nichts anderes übrig bleiben, als nach Armenien zu reisen und vor Ort die Probleme zu lösen (was wie gesagt auch nicht trivial wird).

Viele Grüße und viel Erfolg
chij

Titel: Re: Pass für jungen Armenier
Beitrag von PeterLu am 27.09.2006 um 07:22:02
Habe ich da etwas falsch verstanden? Wie soll der Sohn ohne gültigen Pass legal nach Armenien ausreisen?

Viele Grüße
Peter

Titel: Re: Pass für jungen Armenier
Beitrag von chij am 27.09.2006 um 08:09:31

PeterLu schrieb am 27.09.2006 um 07:22:02:
Habe ich da etwas falsch verstanden? Wie soll der Sohn ohne gültigen Pass legal nach Armenien ausreisen?

Viele Grüße
Peter


das ist, glabe ich, das geringste Problem. Irgendetwas Vorläufiges, was einen zur Ausreise aus DE und Einreise in das jeweilige Heimatland berechtigt, stellen die Konsulat in der Regel (gerne) aus.

chij

Titel: Re: Pass für jungen Armenier
Beitrag von schweitzer am 27.09.2006 um 13:09:16
@ alle

Vielen Dank für die Antworten bis hierher - auch, wenn sie ja nicht so viel Spielraum aufzeigen. - Ich kann nur noch einmal wiederholen, das sich alles so verhält, wie ich es hier dargestellt habe.

Die Eltern des Jungen haben armenische Pässe - in einem ist der Sohn mit eingetragen, das ist Fakt. Wie und warum das möglich war, vermag ich nicht zu sagen. Vielleicht hat man seinerzeit eine Ausnahme gemacht, weil der Junge, als die Pässe für die Eltern (durch die Botschaft) ausgestellt worden sind, aufgrund seines Alters wirklich kaum auf sich allein gestellt nach Armenien reisen konnte und auch im Sinne des deutschen Ausländerrechts noch nicht eigenständig handlungsfähig war, was sich ja mit Vollendung des 16. Lebensjahres ändert.

An dem, was chij hier geschrieben hat, scheint mir viel Wahres dran zu sein - und ich denke auch, dass der Junge sicher ein Ersatzpapier für die Ausreise erhalten würde.

Weiß jemand ungefähr, wie lange die Passbeschaffungsprozedur in Armenien etwa dauern wird? - Wie gesagt, der Junge hat keine Angehörigen dort ...


=schweitzer=

Titel: Re: Pass für jungen Armenier
Beitrag von Ulf am 27.09.2006 um 13:30:39

chij schrieb am 27.09.2006 um 08:09:31:
das ist, glabe ich, das geringste Problem. Irgendetwas Vorläufiges, was einen zur Ausreise aus DE und Einreise in das jeweilige Heimatland berechtigt, stellen die Konsulat in der Regel (gerne) aus.


Eine deutsche Betretenserlaubnis wäre wohl auch nicht von Übel, sonst läßt man ihn nicht oder wieder herein, zumindest nicht in nützlicher Frist.

Gruß, ULF

Titel: Re: Pass für jungen Armenier
Beitrag von schweitzer am 28.09.2006 um 08:19:06
@ Ulf,

das verstehe ich jetzt nicht. - Der Junge verfügt über einen rechtmäßigen Aufenthaltstitel nach § 25 (5) AufenthG. Ich denke, er muss nur beachten, für wie lange der Titel befristet ist bzw. dass er sich ohne vorherige Genehmigung durch die ABH nicht länger als 6 Monate im Ausland aufhält, weil sonst ein Erlöschen des Aufenthaltstitels die Folge wäre.

Wozu braucht es da eine Betretenserlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland???

=schweitzer=

Titel: Re: Pass für jungen Armenier
Beitrag von inge am 28.09.2006 um 08:31:36

Zitat:
das verstehe ich jetzt nicht

Der Titel klebt im Pass seiner Mutter. Wenn er D verläßt und sich einen eigenen (neuen) Ausweis holt, hat er da keinen drin. Da sieht er an der Grenze dann etwas blass aus ... (oder soll der den Grenzern "schwören", dass er rein darf?)
Also braucht er irgendwas um nachzuweisen, dass er brechtigt ist, D zu betreten. Und wenn er schon was mitnehmen kann, ist das sicherlich einfacher als auf der Botschaft ein Visum etc zu beantragen.

Titel: Re: Pass für jungen Armenier
Beitrag von Ralf am 28.09.2006 um 10:45:43

inge schrieb am 28.09.2006 um 08:31:36:
Der Titel klebt im Pass seiner Mutter. Wenn er D verläßt und sich einen eigenen (neuen) Ausweis holt, hat er da keinen drin.


Er könnte
a) den Pass der Mutter auf die Reise mitnehmen und/oder
b) sich von der ABH eine Bescheinigung über die bestehende AE geben lassen.

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.