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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Aufenthalterlaubnis für Stiefvater möglich???
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Beitrag begonnen von yop am 18.09.2006 um 18:34:02

Titel: Aufenthalterlaubnis für Stiefvater möglich???
Beitrag von yop am 18.09.2006 um 18:34:02
Hallo Experten und User,
Mein Bekannte ist Stiefvater eines minderjährigen ledigen Deutschen, seine Frau nicht EU-Bürgerin hat Aufenthalterlaubnis zur Ausübung der Personensorge, hat er einen Rechtanspruch auf eine Aufenthalterlaubnis nach § 28 Familiennachzug zu Deutschen: Nummer 3
Danke für jede Antwort

Titel: Re: Aufenthalterlaubnis für Stiefvater möglich???
Beitrag von Ulf am 18.09.2006 um 18:42:11

yop schrieb am 18.09.2006 um 18:34:02:
Mein Bekannte ist Stiefvater eines minderjährigen ledigen Deutschen, seine Frau nicht EU-Bürgerin hat Aufenthalterlaubnis zur Ausübung der Personensorge, hat er einen Rechtanspruch auf eine Aufenthalterlaubnis nach § 28 Familiennachzug zu Deutschen: Nummer 3


Mir scheint es passender, eine Aufenthaltserlaubnis von der Ehefrau abzuleiten, so man den zusammenleben will.

Gruß, ULF

Titel: Re: Aufenthalterlaubnis für Stiefvater möglich???
Beitrag von ronny am 18.09.2006 um 18:48:40
Einen Rechtsanspruch nach § 28 kann er als Stiefvater nicht geltend machen .

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Aufenthalterlaubnis für Stiefvater möglich???
Beitrag von yop am 18.09.2006 um 18:56:56
Hallo Ronny,
auch wenn das Kind von ihm adoptiert wird bringt nichts neues oder???
danke.

Titel: Re: Aufenthalterlaubnis für Stiefvater möglich???
Beitrag von Mick am 18.09.2006 um 19:07:10

yop schrieb am 18.09.2006 um 18:56:56:
Hallo Ronny,
auch wenn das Kind von ihm adoptiert wird bringt nichts neues oder???
danke.


Hi,
dann wäre er der Vater und könnte da ein
Aufenthaltsrecht ableiten.

Titel: Re: Aufenthalterlaubnis für Stiefvater möglich???
Beitrag von yop am 18.09.2006 um 19:13:01
Danke Mick,
könnte oder hat einen Rechtanspruch genau wie leibliche Vater nach § 28 Familiennachzug zu Deutschen.
Gruß.

Titel: Re: Aufenthalterlaubnis für Stiefvater möglich???
Beitrag von inge am 18.09.2006 um 19:19:38
öm ...
da die Mutter nicht deutsch ist, das Kind aber schon, gibt's da evtl. noch einen deutschen Vater? Dann wäre das mit Adoption ja evtl. nicht so einfach, oder?

Titel: Re: Aufenthalterlaubnis für Stiefvater möglich???
Beitrag von yop am 18.09.2006 um 19:28:00
Hallo inge,
das ist alles angenommen wenn die adoption erfolgreich ist.
Gruß.

Titel: Re: Aufenthalterlaubnis für Stiefvater möglich???
Beitrag von Mick am 18.09.2006 um 20:03:20

yop schrieb am 18.09.2006 um 19:13:01:
Danke Mick,
könnte oder hat einen Rechtanspruch genau wie leibliche Vater nach § 28 Familiennachzug zu Deutschen.
Gruß.


Hat er dann.

Titel: Re: Aufenthalterlaubnis für Stiefvater möglich???
Beitrag von yop am 19.09.2006 um 14:11:28
Danke Mick für die Antwort, und danke an alle die teilgenommen haben.
Das ist wirklich ein super Forum...
Gruß. :) :)

Titel: Re: Aufenthalterlaubnis für Stiefvater möglich???
Beitrag von Ralf am 19.09.2006 um 14:25:46

inge schrieb am 18.09.2006 um 19:19:38:
öm ...
da die Mutter nicht deutsch ist, das Kind aber schon, gibt's da evtl. noch einen deutschen Vater? Dann wäre das mit Adoption ja evtl. nicht so einfach, oder?


Ich tippe mal auf einen Staatsangehörigkeitserwerb nach § 4 (3) StAG.

[edit]Nein, passt irgendwie nicht zur Schilderung

:öhm [/edit]

Titel: Re: Aufenthalterlaubnis für Stiefvater möglich???
Beitrag von Abu am 19.09.2006 um 23:55:06

yop schrieb am 18.09.2006 um 19:13:01:
Danke Mick,
könnte oder hat einen Rechtanspruch genau wie leibliche Vater nach § 28 Familiennachzug zu Deutschen.
Gruß.


@ Ralf

Ist das Kind nach der Adoption denn überhaupt noch Deutscher? Vgl. § 27 StAG:

Zitat:
§ 27

Ein Deutscher verliert mit der nach den deutschen Gesetzen wirksamen Annahme als Kind durch einen Ausländer die Staatsangehörigkeit, wenn er dadurch die Staatsangehörigkeit des Annehmenden erwirbt.


Abu


Titel: Re: Aufenthalterlaubnis für Stiefvater möglich???
Beitrag von inge am 20.09.2006 um 07:23:01
LOL, guter Einwand Abu ;)
-> könnte ein klassischer Knieschuss werden

Titel: Re: Aufenthalterlaubnis für Stiefvater möglich???
Beitrag von Ralf am 20.09.2006 um 17:17:07
Korrekt, Abu. Das schließt natürlich eine spätere (Wieder-)Einbürgerung nicht aus.

Ich frage mich noch immer, wie das Kind an die deutsche StA kommt. Ist der leibliche Vater Deutscher?

Titel: Re: Aufenthalterlaubnis für Stiefvater möglich???
Beitrag von Ulf am 20.09.2006 um 17:24:02

Ralf schrieb am 20.09.2006 um 17:17:07:
Ich frage mich noch immer, wie das Kind an die deutsche StA kommt. Ist der leibliche Vater Deutscher?


Könnte ja auch Ausländer mit deutlich verfestigtem Aufenthaltsstatus sein.

Gruß, ULF

Titel: Re: Aufenthalterlaubnis für Stiefvater möglich???
Beitrag von Ralf am 20.09.2006 um 17:24:46
Stimmt, dann wäre es doch § 4 (3) StAG gewesen.

Titel: Re: Aufenthalterlaubnis für Stiefvater möglich???
Beitrag von ronny am 20.09.2006 um 17:53:47

ulf schrieb am 20.09.2006 um 17:24:02:
Könnte ja auch Ausländer mit deutlich verfestigtem Aufenthaltsstatus sein.


Wer lesen kann ist klar im Vorteil:


Zitat:
seine Frau nicht EU-Bürgerin hat Aufenthalterlaubnis zur Ausübung der Personensorge,


Deshalb vermute ich mal, dass die Mutter die Ex. eines Deutschen ist ;)

Sonst hätte sie eine NE und die Frage des Nachzugs des Stiefvaters wäre übr die neue Eheschließung lösbar, oder ?


Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Aufenthalterlaubnis für Stiefvater möglich???
Beitrag von Ulf am 20.09.2006 um 18:10:52

ronny schrieb am 20.09.2006 um 17:53:47:
Wer lesen kann ist klar im Vorteil:


Deshalb vermute ich mal, dass die Mutter die Ex. eines Deutschen ist ;)

Sonst hätte sie eine NE und die Frage des Nachzugs des Stiefvaters wäre übr die neue Eheschließung lösbar, oder ?


Wie war das jetzt mit dem sachlichen Diskussionsstil?

Die Rede war von der Staatsangehörigkeit des Kindsvaters, falls Dein die Staatsangehörigkeit der Mutter erläuterndes Zitat darauf abzielen sollte.

Im übrigen fehlen mir Informationen, daß die/eine eheliche Gemeinschaft bzw. die Voraufenthaltszeit der Mutter hinreichend lange für ein eigenständiges Aufenthaltsrecht oder gar eine (für Deutschverheiratete erleichtert erwerbbare) NE, für welche auch noch (in unterschiedlichem Maße) Sprachkenntnisse gefordert werden, gedauert hat.

Ohne eheliche Geburt würde mir, dann allerdings bei einem deutschen Vater, der § 4 Abs. 1 Satz 2 StAG einfallen, in welche Richtung auch Ralf spekuliert haben mag.

A propos spekuliert: Die eine oder andere Sachverhaltsergänzung durch yop wäre jetzt willkommen.

Gruß, ULF

Titel: Re: Aufenthalterlaubnis für Stiefvater möglich???
Beitrag von ronny am 20.09.2006 um 19:34:03

Zitat:
Die Rede war von der Staatsangehörigkeit des Kindsvaters,


Die ist doch für yops Fragen eigentlich völlig irrelevant, Fakt ist das Kind ist deutsch ;)

Wodurch ist egal, es ändert IMHO nichts am nicht ableitbaren Aufenthaltsrecht des Stiefvaters. Desdewegen habe ich eben nur mal mit spekuliert, was aaauch des Pudels Kern sein könnte.

Ihr hattet über den § 4 Abs. 3 StAG den Erwerb vermutet und ich eben den § 4 Abs. 1 StAG, weils häfig der Fall ist.

Ich wollte eigentlich die Überflüssigkeit der Spekulation herausstellen....
weil die StAng des Kindes irrelevant ist.

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Aufenthalterlaubnis für Stiefvater möglich???
Beitrag von yop am 21.09.2006 um 18:08:15
Hallo Leute,
Danke an alle für die Meinungen besonderes von Abu...
Also noch mal: die Mutter ist nicht EU-Bürgerin, Stiefvater auch, das Kind ist deutsch da der Vater deutsch war, der Vater ist gestorben. Verliert das Kind trozdem durch die Adoption die deutsche Staatangehörigkeit?? ::) ::)
danke an alle.
yop.

Titel: Re: Aufenthalterlaubnis für Stiefvater möglich???
Beitrag von ronny am 21.09.2006 um 18:18:45

Zitat:
Verliert das Kind trozdem durch die Adoption die deutsche Staatangehörigkeit??


Ja, wenn dadurch die andere erworben wird schon ;)

Siehe § 27 StAG. Da der Vater verstorben ist, besteht  auch keine den Verlust verhindernde Verwandtschaft mit einem deutschen Elternteil.

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Aufenthalterlaubnis für Stiefvater möglich???
Beitrag von Ralf am 21.09.2006 um 21:29:22

Abu schrieb am 19.09.2006 um 23:55:06:
Ist das Kind nach der Adoption denn überhaupt noch Deutscher? Vgl. § 27 StAG:



Ralf schrieb am 20.09.2006 um 17:17:07:
Korrekt, Abu.


Muss mich da noch ein weinig korrigieren, bzw. die Aussage einschränken. Die deutsche StA geht ja mit der Adoption durch einen Ausländer nur dann verloren, wenn es dadurch die StA des Annehmenden erwirbt. Falls das Kind diese aber bereits besitzen sollte, etwa weil die Mutter sie bereits "vererbt" hat, tritt m.E. kein Verlust ein.

Titel: Re: Aufenthalterlaubnis für Stiefvater möglich???
Beitrag von yop am 26.09.2006 um 14:56:08
Hallo Leute,
das Kind hat keine doppelte StA d.h er ist nur deutsche und hat nicht die StA von Mutter. Verliert denn die deutsche StA durch die Adoption???
Danke an alle.
yop.

Titel: Re: Aufenthalterlaubnis für Stiefvater möglich???
Beitrag von ronny am 26.09.2006 um 14:59:18

ronny schrieb am 21.09.2006 um 18:18:45:
Ja, wenn dadurch die andere erworben wird schon ;)

Siehe § 27 StAG. Da der Vater verstorben ist, besteht  auch keine den Verlust verhindernde Verwandtschaft mit einem deutschen Elternteil.

Grüße
Ronny ;)


Hatte ich schon beantwortet ;)

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Aufenthalterlaubnis für Stiefvater möglich???
Beitrag von yop am 26.09.2006 um 15:04:21
Enschuldigung ronny, ich habe noch mal gepostet, da ich die Erklärung von Ralf nicht verstanden habe.
Was heisst seine Erklärung, diese meine ich:


Ralf schrieb am 21.09.2006 um 21:29:22:
Muss mich da noch ein weinig korrigieren, bzw. die Aussage einschränken. Die deutsche StA geht ja mit der Adoption durch einen Ausländer nur dann verloren, wenn es dadurch die StA des Annehmenden erwirbt. Falls das Kind diese aber bereits besitzen sollte, etwa weil die Mutter sie bereits "vererbt" hat, tritt m.E. kein Verlust ein.


Danke.
Gruß.

Titel: Re: Aufenthalterlaubnis für Stiefvater möglich???
Beitrag von ronny am 26.09.2006 um 15:07:57
Hallo yop,

Ralf meinte die Einschränkung für den Fall, dass das Kind bereits seit Geburt die Staatsangehörigkeit des Annehmenden hätte, dann wäre eine Adoption unschädlich im Hinblick auf den Fortbestand der deutschen Staatsangehörigkeit.

Diese Ausnahme trifft aber auf Deinen Fall nicht zu weil das Kind nur die deutsche besitzt.

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Aufenthalterlaubnis für Stiefvater möglich???
Beitrag von yop am 26.09.2006 um 15:15:40
Alles klar ronny und danke für die Erklärung.
Gruß.
yop. ::) ::)

Titel: Re: Aufenthalterlaubnis für Stiefvater möglich???
Beitrag von yop am 17.10.2006 um 13:45:33
Hallo zusammen,
wenn es dadurch die StAG des Annehmenden erwirbt
heißt das: gibt die Möglichkeit die deutsche StAG zu behalten wenn er keine StAG die Mutter zu wollen durch zum Beispiel eine Erklärung vom Mutter oder ist das falsch???? :-/ :-/
Ich habe auch gelesen:
Der Verlust  der deutsche StAG tritt nicht ein, wenn der betreffenden Person vor dem Erwerb andere StAG eine sog. „Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit“ (Beibehaltungsgenehmigung) beantragt. Gilt das auch hier in diesem Fall.

danke.
Grüß. yop.

Titel: Re: Aufenthalterlaubnis für Stiefvater möglich???
Beitrag von yop am 18.10.2006 um 13:04:34

yop schrieb am 17.10.2006 um 13:45:33:
Hallo zusammen,
wenn es dadurch die StAG des Annehmenden erwirbt
heißt das: gibt die Möglichkeit die deutsche StAG zu behalten wenn er keine StAG die Mutter zu wollen durch zum Beispiel eine Erklärung vom Mutter oder ist das falsch???? :-/ :-/
Ich habe auch gelesen:
Der Verlust  der deutsche StAG tritt nicht ein, wenn der betreffenden Person vor dem Erwerb andere StAG eine sog. „Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit“ (Beibehaltungsgenehmigung) beantragt. Gilt das auch hier in diesem Fall.

danke.
Grüß. yop.

Ich bitte noch mal um eine Erklärung...
danke.

Titel: Re: Aufenthalterlaubnis für Stiefvater möglich???
Beitrag von maki am 18.10.2006 um 13:27:45
Hallo yop,

es bleibt so wie Ronny und Ralf es bereits geschildert haben.

Das Kind wird die deutsche staatsangehörigkeit verlieren wenn es durch Adoption eine andere Erwirbt.

Eine Beibehaltungsgenehmigung wirds wohl kaum geben für diese Umstände.

Gruß,

maki

Titel: Re: Aufenthalterlaubnis für Stiefvater möglich???
Beitrag von inge am 18.10.2006 um 13:29:28
Wir auch ...

... das ganze Spiel liesse sich vermutlich abkürzen wenn du folgende Fragen beantworten würdest:
1. Welche Staatsangehörigkeit(en) hat die Mutter
2. Welche Staatsangehörigkeit(en) hat das Kind
3. Welche Staatsangehörigkeit(en) hast du (sorry) hat der Adoptierende?

Ansonsten wird das hier eine Gleichung mit sehr vielen Unbekannten.

Titel: Re: Aufenthalterlaubnis für Stiefvater möglich???
Beitrag von yop am 18.10.2006 um 13:43:15
Hallo inge,
danke für die Antwort.
Also: Mutter und Adoptierende Marokkanische StAG, Kind deutsche da der leibliche Vater deutsche war und er verstorben ist.
Grüß.
yop.

Titel: Re: Aufenthalterlaubnis für Stiefvater möglich???
Beitrag von maki am 18.10.2006 um 13:45:54
Hat das Kind im Moment nur die deutsche staatsangehörigkeit?

Titel: Re: Aufenthalterlaubnis für Stiefvater möglich???
Beitrag von yop am 18.10.2006 um 13:48:08
ja

Titel: Re: Aufenthalterlaubnis für Stiefvater möglich???
Beitrag von maki am 18.10.2006 um 13:54:27
Dann wird das Kind durch Adoption die marrokanische staatsbürgerschaft erhalten und dadurch wiederum die deutsche verlieren.

Titel: Re: Aufenthalterlaubnis für Stiefvater möglich???
Beitrag von ronny am 18.10.2006 um 14:01:36

maki schrieb am 18.10.2006 um 13:54:27:
Dann wird das Kind durch Adoption die marrokanische staatsbürgerschaft erhalten und dadurch wiederum die deutsche verlieren.


Da Marokko die Adoption nicht kennt wird daraus nichts werden ;)

Titel: Re: Aufenthalterlaubnis für Stiefvater möglich???
Beitrag von inge am 18.10.2006 um 14:07:58
Die deutsche StA verliert das Kind nur, wenn es durch Annahme durch einen marokkanischen Vater die MA StA erwirbt.
Das dürfte dann sicherlich irgendwo im Staatsangehörigkeitsrecht Marokkos geregelt sein.

Titel: Re: Aufenthalterlaubnis für Stiefvater möglich???
Beitrag von yop am 18.10.2006 um 14:08:44

ronny schrieb am 18.10.2006 um 14:01:36:
Da Marokko die Adoption nicht kennt wird daraus nichts werden ;)


Hallo ronny,
was heißt: Marokko die Adoption nicht kennt? meinen Sie wird die Adoption nicht anerkannt? wenn ja.. Hat diese Adoption keine Nachteile in Zukunft für das Kind ?
Grüß.
yop.

Titel: Re: Aufenthalterlaubnis für Stiefvater möglich???
Beitrag von maki am 18.10.2006 um 14:10:15
Ich denke das heisst das eine Adoption gar nicht möglich ist und das letzte dutzend Posts in diesem Thread Sinnfrei waren ;)

Titel: Re: Aufenthalterlaubnis für Stiefvater möglich???
Beitrag von ronny am 18.10.2006 um 14:11:52

maki schrieb am 18.10.2006 um 14:10:15:
das heisst das eine Adoption gar nicht möglich ist



Zumindest nicht nach marokkanischem Recht ;)

Titel: Re: Aufenthalterlaubnis für Stiefvater möglich???
Beitrag von Janey am 18.10.2006 um 14:12:58

yop schrieb am 18.10.2006 um 14:08:44:
Hallo ronny,
was heißt: Marokko die Adoption nicht kennt? meinen Sie wird die Adoption nicht anerkannt? wenn ja.. Hat diese Adoption keine Nachteile in Zukunft für das Kind ?
Grüß.
yop.


Ich denke, in Deutschland sind keine Nachteile zu erwarten, wie es in Marokko aussieht, können Dir wohl nur die dortigen Behörden mitteilen.

Titel: Re: Aufenthalterlaubnis für Stiefvater möglich???
Beitrag von yop am 18.10.2006 um 14:15:39
Hallo roony,
Aber die Adoption wird in Deutschland erfolgen und hat mit Marokko nicht zu tun, ich meine die Adoption wird in deutsche Behörden geregelt..
das ist möglich oder??? ::) ::)
Muss man nicht vergessen, dass  das Kind durch die Adoption ohne Nachteile die deutsche StAG behält damit der Stiefvater eine Aufenthalterlaubnis bekommt aber sehr wichtig keine Nachteile für das Kind durch diese Adoption.

Grüß

Titel: Re: Aufenthalterlaubnis für Stiefvater möglich???
Beitrag von inge am 18.10.2006 um 14:20:37

ronny schrieb am 18.10.2006 um 14:11:52:
Zumindest nicht nach marokkanischem Recht ;)

hmmm ... hier komm ich nicht mehr mit.
Könnte denn eine Adoption nach (rein) deutschem Recht in D stattfinden?
Dann wäre "er" ja fein raus. Kind bliebe D da marokkanische StA keinesfalls erworben wird.
Eine ziemlich paradoxe Situation dann allerdings, in der ein minderjähriger Deutscher komplett ausländische Eltern hat.

Titel: Re: Aufenthalterlaubnis für Stiefvater möglich???
Beitrag von ronny am 18.10.2006 um 14:33:25
Wäre die Frage, ob das Familiengericht bei dem Motiv (AE für den Stiefvater) überhaupt eine Adoption ermöglicht ;)

Andererseits ist auch bei einer Ehegattenadoption das "Kindeswohlprinzip" zu beachten. Und wenn das Gericht das bejahen sollte, was spräche dagegen ;)

Ist aber hier nicht zu entscheiden ;)


Zitat:
aber sehr wichtig keine Nachteile für das Kind durch diese Adoption


DAS ist nicht entscheidend bei einer Adoption, sondern sie muß dem Kindeswohl dienen.

Wenn das einzige Motiv für die Adoption das Bleiberecht des Stiefvaters wäre, hätte ich schon meine mentalen Probleme und würde nicht zustimen (aber ich bin ja kein Familienrichter ).

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Aufenthalterlaubnis für Stiefvater möglich???
Beitrag von yop am 18.10.2006 um 15:07:51

ronny schrieb am 18.10.2006 um 14:33:25:
Wäre die Frage, ob das Familiengericht bei dem Motiv (AE für den Stiefvater) überhaupt eine Adoption ermöglicht ;)

Hallo Ronny,
Das Kind fühlt sehr wohl in die Familie mit dem Stiefvater und deshalb will er das Kind adoptieren und AE für Stiefvater ist nicht der wichtige Grund für die Adoption sont die Familie will zusammenleben aber die Familie hat Angst, dass durch diese Adoption verliert das Kind die deutsche StAG dann hat ganze Familie Probleme mit AE, da die Mutter auch nur AE zur Personnensorgerecht hat.
Grüß.
yop.

Titel: Re: Aufenthalterlaubnis für Stiefvater möglich???
Beitrag von maki am 18.10.2006 um 15:16:17
sorry yop, aber das kauf ich dir nicht ab

ein Marrokaner will ein Kind adoptieren, weil wie du schreibst "Das Kind fühlt sehr wohl in die Familie mit dem Stiefvater"...
Als Marrokaner hat er wahrscheinlich hier zum erstenmal von Adoptionen gehört, schliesslich gibts es so etwas nicht in Marroko.

Wieviele AE's man wohl aus einem deutschen Kind rauskriegt???

Titel: Re: Aufenthalterlaubnis für Stiefvater möglich???
Beitrag von yop am 18.10.2006 um 15:26:04
Sorry maki,
du antwortet aber du hast keine Ahnung was in Morokko ist, Adoption gibt auch in Marokko aber unter andere Name "KAFALA", die Familie wohnt und lebt in Deutschland deshalb muss alles nach deutschen Recht geregelt. Der Mann hat die Frau in Deutschland geheiratet vielleicht sind auch Kinder unterwegs, wo ist das Problem das diese Kind von ihm adoptiert wird..... :o :o :o
Auf jeden Fall wird in dieser Forum die RECHTLAGE beschprochen und nicht deine eigene Meinung. Sorry noch mal.
Grüße.
yop.

Titel: Re: Aufenthalterlaubnis für Stiefvater möglich???
Beitrag von ronny am 18.10.2006 um 15:33:20

Zitat:
Adoption gibt auch in Marokko aber unter andere Name "KAFALA",


Sorry yop,

wer die Kafala mit einer deutschen Adoption gleichsetzen will  hat Unrecht .

Die ist von ihren Rechtswirkungen her keinesfalls mit einer deutschen Adoption zu vergleichen. Es ist Fakt, dass es in Marokko keine Adoption gibt, auch wenn manche Übersetzer uns die Kafala mal gerne als Adoption verkaufen wollten ;)

Nach meinen Erfahrungen mit der Anerkennung von Auslandsadoptionen ist die Kafala von ihren Rechtswirkungen her noch nicht mal eine schwache Adoption sondern eher so was wie ein Pflegeverhältnis ;)

Grüße
Ronny ;)


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