i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Pass
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1155646940

Beitrag begonnen von sunshinlady am 15.08.2006 um 15:02:20

Titel: Pass
Beitrag von sunshinlady am 15.08.2006 um 15:02:20
Hallo,
eine befreundete Familie von mir lebt seit 18 Jahren hier in deutschland.Ursprünglich kommen sie aus dem Libanon.Da es nachweislich keine registrieung für sie gab wird jetzt nach 18 Jahren endlich die staatsangehörigkeit per gericht geklärt. Also vorrausgesetzt sie sind staatenlos bekommen sie dann die deutsche staatsbürgerschaft?

Titel: Re: Pass
Beitrag von Ralf am 15.08.2006 um 15:14:32

sunshinlady schrieb am 15.08.2006 um 15:02:20:
wird jetzt nach 18 Jahren endlich die staatsangehörigkeit per gericht geklärt.

Welches Gericht hat was geklärt?

:öhm


Zitat:
Also vorrausgesetzt sie sind staatenlos bekommen sie dann die deutsche staatsbürgerschaft?

Automatisch jedenfalls nicht, das geht nur auf Antrag. Zu den Voraussetzungen siehe oben unter

Titel: Re: Pass
Beitrag von sunshinlady am 15.08.2006 um 15:50:24
das bundesverwaltungsgericht

Titel: Re: Pass
Beitrag von sunshinlady am 15.08.2006 um 15:53:49
zuerst hat das Reg.präsidium Ka, behauptet sie hätte freiwillig keine papier.Dies sind aber nur indizien gewesen.Es ist ein unding was behörden über jahre mit menschen machen könne

Titel: Re: Pass
Beitrag von DonCamillo am 15.08.2006 um 15:54:30
was hat das BverwG geklärt ?


DC

Titel: Re: Pass
Beitrag von sunshinlady am 15.08.2006 um 15:56:24
das sie staatenlos sind

Titel: Re: Pass
Beitrag von ronny am 15.08.2006 um 16:02:02
Wann ?

Welches Verfahren?

Aktenzeichen ?

So wie bisher kann man dem Vortrag auch nicht die Bohne an Sachverhalt entnehmen um auch nur einigermassen eine sinnvolle Antwort zu geben ;)

Allein die Tatsache, dass jemand wohl zutreffenderweise nicht die libanesische Staatsangehörigkeit besitzt, genügt ja noch nicht um die Einbürgerung zu rechtfertigen ;)

Stichworte:

Rechtmäßiger Inlandsaufenthalt etc.

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.