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Randthemen >> Sonstige (deutsche) Rechtsgebiete >> er muss umziehen !DRINGEND https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1152640562 Beitrag begonnen von baher am 11.07.2006 um 19:56:02 |
Titel: er muss umziehen !DRINGEND Beitrag von baher am 11.07.2006 um 19:56:02
Hallo zusammen,
kann mir jemand bitte weiter helfen und fogende dringende Fragen beantwotten? Ein Freund von mir wird sich von seiner Frau trennen und mus wo anders umziehen. Er ist aber momentan Arbeitslos und Hatz 4 Empfänger. EWr hat allerdings eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Meine Fragen: 1- Kann er die neue Wohnung selber aussuchen? Oder kriegt er vom Arbeitsamt bestimmte Wohnugen vorgeschrieben? 2-Wie groß darf die Wohnung sein? 3- Und wie hoch darf die Mite werden? Er wohnt übrigens in einer großen Stadt in Bayern. Wird das Arbeitsamt ihm bei dem Umzug helfen? Vielen vielen Dank für eure Hilfe und schnelle Antworten. Viele Grüße baher |
Titel: Re: er muss umziehen !DRINGEND Beitrag von line am 12.07.2006 um 08:14:28
Hi baher,
die Frage bezieht sich "rein" auf Alg2. Da die Regelungen bzgl. Umzügen von Stadt zu Stadt verschieden sind, kann man leider nur wenige pauschale Antworten geben. zu 1.: Natürlich kann er die Wohnung selbst aussuchen. Es gibt aber auch Städte, die bestimmte Wohnungen vermitteln. zu 2. und 3.: Preis und Größe richten sich nach den vor Ort gültigen Mietgrenzen. Da dies sehr unterschiedlich ist, muss er sich vor Anmietung der Wohnung erkundigen, ansonsten wird die Miete nicht oder nur teilweise übernommen. Er sollte sich mit seinem Jobcenter in Verbindung setzen und die Situation besprechen. Ganz allgemein wird ein solcher Umzug nur gefördert, wenn ein "unabweisbarer Bedarf" vorliegt. Aus den Richtlinien zu §23 SGB 2: Zitat:
Hierzu sollte er bei seiner Vorsprache was sagen können, damit evtl. Kaution etc. übernommen werden können (in der Regel als Darlehen). Grüße, line |
Titel: Re: er muss umziehen !DRINGEND Beitrag von cantaro am 12.07.2006 um 13:21:18
Hallo baher,
aus eigener Erfahrung kann ich dazu folgendes schreiben: baher schrieb am 11.07.2006 um 19:56:02:
Normalerweise kann er sich die Wohnung selbst aussuchen; sie muß allerdings in Größe und Kosten innerhalb der am anvisierten Wohnort gültigen Grenzen liegen. baher schrieb am 11.07.2006 um 19:56:02:
Für eine Person gelten in NRW 45 m² als Obergrenze. Falls für eine Wohnung ein Wohnberechtigungsschein erforderlich ist, so gilt dabei, daß in der Regel maximal 10% Abweichung nach oben geduldet wird, die Wohnung als bis 49,5 m² groß sein darf. Sie sollte dann aber preislich trotzdem innerhalb des für 45 m² geltenden Betrages liegen, da sonst Miete und/oder Kaution teilweise nicht übernommen werden. baher schrieb am 11.07.2006 um 19:56:02:
Das ist je nach Stadt/Gemeinde unterschiedlich. Einfach bei der für die anvisierte Wohnung zuständigen ARGE bzw. dem zuständigen Sozialamt nachfragen. baher schrieb am 11.07.2006 um 19:56:02:
Du meinst sicher, ob sie finanziell helfen. Eher unwahrscheinlich. cantaro |
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