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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Frage FZS
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Beitrag begonnen von Espanol am 25.06.2006 um 20:08:25

Titel: Frage FZS
Beitrag von Espanol am 25.06.2006 um 20:08:25
Hallo

Eine dringende Frage beschäftigt mich noch das FZS Visum ist abgelehnt
worden danach bin Ich zu meinem Mann nach Marokko Rabat und haben
nochmals ein Antrag auf FZS gestellt nützt das noch was wird der Antrag
bearbeitet obwohl mein Anwalt schon Klage bei Berlin eingereicht hat?
bekomme Ich darüber auch noch Bescheid?
Gruß Espanol

Titel: Re: Frage FZS
Beitrag von ronny am 25.06.2006 um 21:10:58
Hallo,

solane der erste Antrag noch nicht rechtskräftig abgelehnt ist (das ist er erst wenn die Klage letztinstanzlich gescheitert ist) wird für eine Entscheidung über einen weiteren Antrag kein Sachbescheidungsinteresse bestehen.  Er ist , solange keine Änderung der Sach- und Rechtslage eintritt, wegen Unzulässigkeit abzulehnen.

Grüße
Ronny ;)

BTW:

Häng bitte neue Fragen einfach an den alten Thread dran, nicht jedesmal einen neuen aufmachen ;)

Titel: Re: Frage FZS
Beitrag von schnucki am 26.06.2006 um 16:10:08
Diesen Gedanbken hatte ioch auch.

Ich wollte auch selbst das Visum,welches meinem Mann verwehrt wurde,persönlich noch einmal beamntragen.

Aber der Anwalt riet ab,weil die Klage läuft,wird kein Visum ausgestellt. :(

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