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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Niederlande und Korea in Deutschland https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1151250803 Beitrag begonnen von Areum am 25.06.2006 um 17:53:23 |
Titel: Niederlande und Korea in Deutschland Beitrag von Areum am 25.06.2006 um 17:53:23
Hallo allerseits,
wie ich http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Infoservice/FAQ/VisumFuerD/05-HeiratDeutschland.html entnehme, sind in Deutschland Südkoreaner anders als in den Niederlanden mit Amerikanern, Japanern usw. gleichberechtigt. Ich bin selber Niederländer und möchte eine Südkoreanerin heiraten die zur Zeit noch in Korea lebt, aber das ist auf Grund des hiesigen Gesetzes für mich als freischaffender Künstler recht schwierig. Ich habe ein regelmässiges Einkommen, aber auch bestenfalls nach unsrigen gesetzlichen Forderungen gerade ein wenig zu niedrig um eine nicht-EU-Angehörige oder auch nicht-Amerikanerin usw zu heiraten. Dergestalt müsste ich mir eine feste Arbeitsstelle suchen, und das gibt es nicht in dem Bereich wo ich arbeite. Dazu möchte sie nicht mal dass ich solches mache. Wo ich dazu aber recht deutsch orientiert bin und ohnehin schon vorhatte mal nach Deutschland umzuwandern, frage ich mich wie denn für meine Freundin und mich die Lage wäre. Auch in Betracht auf Zitat:
http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthv.htm Welche Forderungen würden uns beiden in Deutschland gestellt werden? Denn wenn ich es richtig verstehe, könnte sie also ohne Probleme nach Deutschland einwandern? |
Titel: Re: Niederlande und Korea in Deutschland Beitrag von Ulf am 26.06.2006 um 13:22:23 Areum schrieb am 25.06.2006 um 17:53:23:
Sie könnte wohl, vgl. § 3 Abs. 6 FreizügG/EU. Du würdest hier freischaffend tätig bleiben? Gehe ich recht in der Annahme, daß Deine Zukünftige zu wenig Niederländisch kann, um von den niederländischen Behörden als aus einem Nichtmitgliedsstaat nachziehende Ehegattin akzeptiert zu werden? Habe jetzt auf die Schnelle nicht festgestellt, ob Deine Frau hier einen Integrationskurs machen kann oder ggf. muß. Gruß, ULF |
Titel: Re: Niederlande und Korea in Deutschland Beitrag von ronny am 26.06.2006 um 13:27:39
Hi Ulf,
das hier dürfte der Grund sein: Zitat:
Könnte ggf. auch hier zu einem Problem werden, die nicht ausreichenden Existenzmittel ;) Und btw, die zitierte Nr. 6 betrifft die gleichgeschlechtlichen Lebenspartner ;) Grüße Ronny ;) |
Titel: Re: Niederlande und Korea in Deutschland Beitrag von Ulf am 26.06.2006 um 13:41:27 ronny schrieb am 26.06.2006 um 13:27:39:
Richtig, § 3 Abs. 2 Nr. 1 ist ja einschlägig, Anspruch nach § 2 Abs. 1. Wodurch soll sich die Verpflichtung zur Unterhaltsfähigkeit begründen? Zu § 4 kommen wir m.E. nicht. Integrationsteilnahme nach § 11 Abs. 1 FreizügG/EU und § 44 Abs. 4 AufenthG im Rahmen verfügbarer Plätze ohne Anspruch, wenn ich das richtig lese. Gruß, ULF |
Titel: Re: Niederlande und Korea in Deutschland Beitrag von Abu am 26.06.2006 um 13:59:38 ronny schrieb am 26.06.2006 um 13:27:39:
ulf schrieb am 26.06.2006 um 13:41:27:
Sehe ich genauso. Die Forderung nach ausreichendem Krankenversicherungsschutz und ausreichenden Existenzmitteln bezieht sich auf Nicht-Erwerbstätige und deren Angehörige, nicht jedoch auf Selbständig Erwerbstätige und deren Angehörige. Abu |
Titel: Re: Niederlande und Korea in Deutschland Beitrag von Areum am 26.06.2006 um 14:32:44 ulf schrieb am 26.06.2006 um 13:22:23:
Aber sicher, gar keine Frage. Danke übrigens für die Antwort! |
Titel: Re: Niederlande und Korea in Deutschland Beitrag von Areum am 26.06.2006 um 14:48:51 Abu schrieb am 26.06.2006 um 13:59:38:
Na, wunderbar. Das heisst also alles in allem, wir könnten und ohne Probleme in Deutschland niederlassen und völlig sorglos heiraten. Wer hätte das gedacht! In den Niederlanden ist vor einigen Jahren das erforderte Mindesteinkommen erhöht worden zu einem Niveau woran ich nicht jedes Jahr reiche. Und wären Koreaner bei uns Amerikanern, Japanern usw gleichgestellt gewesen, hätte sich das Problem ohnehin nicht ergeben. Wie dem auch sei, vielen Dank für Euer Bemühen! |
Titel: Re: Niederlande und Korea in Deutschland Beitrag von Areum am 26.06.2006 um 14:55:08 ulf schrieb am 26.06.2006 um 13:22:23:
Nach niederländischem Gesetz müsste sie erstmal daheim in Korea einen solchen Kurs absolvieren, und zu hohem Gebühr. Wäre der deutsche Integrationskurs übrigens kostenpflichtig? |
Titel: Re: Niederlande und Korea in Deutschland Beitrag von Ulf am 26.06.2006 um 14:56:12 Areum schrieb am 26.06.2006 um 14:48:51:
Sorglos heiraten? Wo? Gruß, ULF |
Titel: Re: Niederlande und Korea in Deutschland Beitrag von Saxonicus am 26.06.2006 um 14:59:56 ulf schrieb am 26.06.2006 um 14:56:12:
Wenn man verheiratet ist kann man die anstehenden Probleme gemeinsam lösen, die man als Unverheirateter garnicht hätte. |
Titel: Re: Niederlande und Korea in Deutschland Beitrag von Ulf am 26.06.2006 um 15:01:13 Areum schrieb am 26.06.2006 um 14:55:08:
§ 9 IntV Kostenbeitrag (1) Für die Teilnahme am Integrationskurs haben Ausländer einen Kostenbeitrag in Höhe von 1 Euro pro Unterrichtsstunde an das Bundesamt zu leisten. Zur Zahlung ist nach § 43 Abs. 3 Satz 5 des Aufenthaltsgesetzes auch derjenige verpflichtet, der dem Ausländer zur Gewährung des Lebensunterhalts verpflichtet ist. (2) Das Bundesamt befreit auf Antrag Ausländer, die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch oder Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch beziehen, gegen Vorlage eines aktuellen Nachweises von der Pflicht, einen Kostenbeitrag zu leisten. Ausländer, die von der Kostenbeitragspflicht befreit wurden, sind verpflichtet, dem Bundesamt unverzüglich mitzuteilen, wenn ihnen die Leistungen oder Hilfen nach Satz 1 nicht mehr gewährt werden. (3) Der Kostenbeitrag für einen Kursabschnitt ist über die Träger des Integrationskurses zum Beginn des Kursabschnitts zu entrichten. (4) Ausländer, die einen Kurs innerhalb eines Kursabschnitts abbrechen oder an Unterrichtsterminen nicht teilnehmen, bleiben zur Leistung des Kostenbeitrags für den gesamten Kursabschnitt verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn Ausländer aus Gründen, die sie nicht zu vertreten haben, am Kurs nicht teilnehmen können oder den Kurs nach § 14 Abs. 2 Satz 2 wechseln. Gruß, ULF |
Titel: Re: Niederlande und Korea in Deutschland Beitrag von Ulf am 26.06.2006 um 15:03:27 Saxonicus schrieb am 26.06.2006 um 14:59:56:
Das ist richtig, aber die meisten Standesämter wünschen außer den Eheleuten noch einen Schwung Unterlagen zu sehen, deren Beschaffung Ortsfremden oft nicht leichtfällt. Gruß, ULF |
Titel: Re: Niederlande und Korea in Deutschland Beitrag von Abu am 26.06.2006 um 15:06:38 Areum schrieb am 26.06.2006 um 14:48:51:
Bitte die Reihenfolge beachten: Ihr könnt völlig sorglos heiraten und dann könnt Ihr Euch ohne Probleme in D niederlassen. Abu |
Titel: Re: Niederlande und Korea in Deutschland Beitrag von Saxonicus am 26.06.2006 um 15:22:14 ulf schrieb am 26.06.2006 um 15:03:27:
Ja richtig, Pass, Heiratsurkunde und wenn erforderlich einen Dolmetscher. |
Titel: Re: Niederlande und Korea in Deutschland Beitrag von Ulf am 26.06.2006 um 15:41:05 Saxonicus schrieb am 26.06.2006 um 15:22:14:
Ich meinte jetzt zum Heiraten. Da geht man doch aufs Standesamt, weil man eine Heiratsurkunde will. Gruß, ULF |
Titel: Re: Niederlande und Korea in Deutschland Beitrag von Saxonicus am 26.06.2006 um 15:51:38
Entschuldigung, meine obigen Angaben bezogen sich auf die Ausfertigung des Familienbuches.
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