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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Visum zur FZF zum deutschen Kind
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Beitrag begonnen von phinchen am 13.06.2006 um 21:36:41

Titel: Visum zur FZF zum deutschen Kind
Beitrag von phinchen am 13.06.2006 um 21:36:41
Hallo,
kann mir jemand helfen?
Es geht um den Vater meiner beiden Kinder, türkischer Staatsbürger,er ist in Deutschland geboren, hat insgesamt 28 Jahre lang hier gelebt, Schule und Ausbildung abgeschlossen und wurde aufgrund einer Straftat (Urteil 1995 unter drei Jahre) 2002 abgeschoben und lebt jetzt seit 4 Jahren in der Türkei.Meine Frage ist, hat er die Möglichkeit ein Visum zur FZF zu bekommen, wir leben seit 1998 nicht mehr in einer Partnerschaft und ich habe das alleinige Sorgerecht für die Kinder, würde mir aber wünschen das er hier ist und mich bei der Erziehung unterstützt und er mit seinen Kindern zusammen sein kann.
Die Einreisesperre wurde nach seinen Aussagen auf zwei Jahre befristet, der Anwalt der die Unterlagen wohl hätte, ist nicht mehr auffindbar. Wo kann man sich über eine eventuelle Einreisesperre erkundigen?

Titel: Re: Visum zur FZF zum deutschen Kind
Beitrag von Mick am 13.06.2006 um 21:56:30

phinchen schrieb am 13.06.2006 um 21:36:41:
Wo kann man sich über eine eventuelle Einreisesperre erkundigen?


Hi,
die Auskunft sollte er bei der Ausländerbehörde ohne
Schwierigkeiten bekommen, ggf. Du mit entsprechender
Vollmacht. Er könnte auch eine Selbstauskunft beim Aus-
länderzentralregister einholen. Sucht einfach unter
www.bundesverwaltungsamt.de nach "Ausländerzentral-
register".
Zur Frage der Familienzusammenführung:
Da das Personensorgerecht ausschließlich bei Dir liegt
- und nach der Darstellung der Angelegenheit -, halte ich
es für unwahrscheinlich, dass eine AE bzw. ein Visum
erteilt wird (siehe § 28 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG - wobei
ich davon ausgehe, dass die Kinder deutsch sind).

Titel: Re: Visum zur FZF zum deutschen Kind
Beitrag von ronny am 13.06.2006 um 21:57:25
Hallo,

die einzge sichtbare Möglichkeit wäre zunächst mal das gemeinsame Sorgerecht, zu dessen Ausübung ihm dann evtl. nach Ablauf der Sperre eine AE erteilt werden könnte ;)

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Visum zur FZF zum deutschen Kind
Beitrag von phinchen am 13.06.2006 um 22:39:50
Jetzt bin ich aber echt baff, mit was für ein Engagement hier geholfen und beraten wird. Hätte nicht so schnell eine Antwort erwartet.
Recht herzlichen Dank, jetzt habe ich zumindestens einen Anhaltspunkt und weiß was ich von meiner Seite aus tun kann.
                                     Danke!!!

Titel: Re: Visum zur FZF zum deutschen Kind
Beitrag von ChicaLoca am 14.06.2006 um 12:27:44

phinchen schrieb am 13.06.2006 um 21:36:41:
Die Einreisesperre wurde nach seinen Aussagen auf zwei Jahre befristet, ...

das kann so nicht sein
evtl. wurde eine ausweisung entsprechend befristet
die abschiebung hat jedoch eine unbefristete wirkung = was bedeutet, dass die einreisesperre lebenslang ist
was aber auf antrag befristet werden kann

Titel: Re: Visum zur FZF zum deutschen Kind
Beitrag von ChicaLoca am 14.06.2006 um 12:31:06
nachtrag:
sehe die chancen auf befristung bzw. visum/AE gen 0
ich gehe davon aus, dass er aufgrund der straftat ausgewiesen wurde
bei der prüfung der ausweisung sind die familiären verhältnisse mitzuprüfen und zu berücksichtigen (stichwort: erhöhter ausweisungsschutz)
das wird dann bei ihm auch so gewesen sein
und dennoch wurde er abgeschoben

Titel: Re: Visum zur FZF zum deutschen Kind
Beitrag von Mick am 14.06.2006 um 13:11:54

ChicaLoca schrieb am 14.06.2006 um 12:27:44:
das kann so nicht sein
evtl. wurde eine ausweisung entsprechend befristet
die abschiebung hat jedoch eine unbefristete wirkung = was bedeutet, dass die einreisesperre lebenslang ist
was aber auf antrag befristet werden kann


Hoi,
wieso soll das nicht so sein können? Was spricht dagegen,
einfach davon auszugehen, dass die Wirkung der Abschiebung
ebenfalls befristet wurde?


Zitat:
nachtrag:
sehe die chancen auf befristung bzw. visum/AE gen 0
ich gehe davon aus, dass er aufgrund der straftat ausgewiesen wurde
bei der prüfung der ausweisung sind die familiären verhältnisse mitzuprüfen und zu berücksichtigen (stichwort: erhöhter ausweisungsschutz)
das wird dann bei ihm auch so gewesen sein
und dennoch wurde er abgeschoben

Wenn die Ausweisung und Abschiebung befristet sind, wie
beschrieben auf zwei Jahre, erübrigen sich die zitierten
Überlegungen (die Abschiebung erfolgte vor 4 Jahren).

Titel: Re: Visum zur FZF zum deutschen Kind
Beitrag von phinchen am 16.06.2006 um 00:06:47
Hallo,
mir tut sich gerade die Frage auf, ob er denn überhaupt abgeschoben oder ausgewiesen werden durfte, was wahrscheinlich keine große Rolle mehr spielt. Er hatte eine Aufenthaltsberechtigung, zwei deutsche Kinder und das Strafmaß lag unter drei Jahre und warum geschah es nach so vielen Jahren nach dem Vollzug der Haftstrafe?


Wichtig ist es noch zu erwähnen, daß wir zum damaligen Zeitpunkt nicht viel Kontakt zueinander hatten und ich mehr oder weniger über Dritte erfuhr das er ausgewiesen wurde.

Er hat sehr viel gemeinsame Zeit mit seinen Kindern versäumt und das ist ihm mittlerweile mehr als bewußt. Ist es denn zu so einen späten Zeitpunkt
(Kinder 13,10) noch möglich die gemeinsame Sorgerechtserklärung abzugeben und wo tue ich das, beim Jugendamt?

Im Moment warte ich auf eine Vollmacht von ihm, um mich wegen der Einreisesperre zu erkundigen.

Viele Grüße und Danke!

Titel: Re: Visum zur FZF zum deutschen Kind
Beitrag von ronny am 16.06.2006 um 08:23:44

phinchen schrieb am 16.06.2006 um 00:06:47:
Er hat sehr viel gemeinsame Zeit mit seinen Kindern versäumt und das ist ihm mittlerweile mehr als bewußt. Ist es denn zu so einen späten Zeitpunkt
(Kinder 13,10) noch möglich die gemeinsame Sorgerechtserklärung abzugeben und wo tue ich das, beim Jugendamt?


Hallo phinchen,

wenn er das Sorgerecht nicht innehatte, bestand ja kein besonderer Ausweisungsschutz wegen der Kinder, also war die Ausweisung durchaus rechtens, bzw. rechtlich möglich. Und so lange nach Vollzug der Haftstrafe könnte einfach mit den Rechtsmittelverfahren nach der Verfügung der Ausweisung zusammenhängen, die ja nicht sofort vollzogen worden sein wird. Da können ein paar Jahre durchaus dazwischen liegen.

Das mit dem Sorgerecht kann ich noch nicht abschließend beatworten weil ich nicht weiß, wie Du es erhalten hast.

Sollte das Sorgerecht noch im Scheidungsurteil geregelt worden sein, oder durch eine Einzelentscheidung des FamGerichts Dir das alleinige Sorgerecht zugewiesen worden sein, dann geht eine Änderung hin zum gemeinsamen Sorgerecht nur auf gerichtlichem Weg. Die gemeinsame Erklärung beim Jugendamt nach dem SGB VIII (früher KJHG) ist nur möglich, wenn es vorher noch keine gerichtliche Sorgerechtsregelung gab.

Also wäre dann der erste Schritt seinerseits beim FamGericht die Änderung der Sorgerechtsregelung zu beantragen. Falls das der Fall ist, müßte m.E. für die Kinder ein Verfahrenspfleger bestellt werden.


Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Visum zur FZF zum deutschen Kind
Beitrag von Reni am 16.06.2006 um 09:54:58
Verfahrenspfleger für die Kinder? Nee, wohl eher nicht.
Er sollte einen Anwalt hier beauftragen, der das gemeinsame Sorgerecht beantragt, und die Mutter kann ja zustimmen. Könnte allerdings beim Gericht schwierig sein, darzustellen, dass er in der Lage ist, das Sorgerecht auszuüben. Man müsste den Richter davon überzeugen, dass es hier halt nur in der Reihenfolge geht, erst Sorgerecht erteilen, dann einreisen, um es auch ausüben zu können.

Titel: Re: Visum zur FZF zum deutschen Kind
Beitrag von Lisette am 16.06.2006 um 10:21:26
Das ist wahrscheinlich nur schwer glaubhaft zu machen. Damals hatte er kein Interesse, hat sich nicht gekümmert. Nun tut ihm das leid. Und deshalb braucht er das passende Visum?

Grüße        Lisette

Titel: Re: Visum zur FZF zum deutschen Kind
Beitrag von ronny am 16.06.2006 um 11:03:30

Zitat:
Nun tut ihm das leid. Und deshalb braucht er das passende Visum


Oder so rum ;)    :

Nun braucht er das passende Visum...   Und deshalb tut ihm das leid....

Nix für ungut ;)

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Visum zur FZF zum deutschen Kind
Beitrag von Reni am 16.06.2006 um 12:27:59
Ronny, wenn das nicht von einem Mod wäre, hätte der Beitrag Ambitionen auf Schrotthaufen.

Titel: Re: Visum zur FZF zum deutschen Kind
Beitrag von Zeppelin am 16.06.2006 um 14:04:09

ronny schrieb am 16.06.2006 um 11:03:30:
Oder so rum ;)    :

Nun braucht er das passende Visum...   Und deshalb tut ihm das leid....

Nix für ungut ;)

Grüße
Ronny ;)



Reni schrieb am 16.06.2006 um 12:27:59:
Ronny, wenn das nicht von einem Mod wäre, hätte der Beitrag Ambitionen auf Schrotthaufen.


Sorry, aber ronnys Gedanke ist ja nun nicht sooooooooooo abwegig. Daher sehe ich seinen Beitrag eher als Wink mit dem Zaunpfahl, der ganz und gar nicht auf den Schrottplatz gehört.
Das manch ABH'ler so denken könnte, wäre zumindest verständlich und deswegen gehört da wohl etwas mehr Butter bei die Fische, als "...tut ihm leid..."

Ebenfalls nix für ungut.

Gruß,
Zeppelin

Titel: Re: Visum zur FZF zum deutschen Kind
Beitrag von phinchen am 16.06.2006 um 15:49:05
Hallo an Alle,
vielen Dank für Euer Interesse!

Thema Sorgerecht,
ich hatte von Anfang an das alleinige Sorgerecht, weil ich alleinerziehend war und das Jugendamt automatisch Vormund bzw.Beistand. Wir waren nie verheiratet.

Dazu das es ihm nur leid tut damit er ein Visum bekommt, möchte ich sagen das mir der Gedanke natürlich auch beim lesen gekommen wäre, allerdings muß ich gestehen, das ich damals diejenige war die ihm viele Steine im Wege gelegt hat als er den Kontakt zu seinen Kindern suchte und ich jetzt diejenige war die ihm in der Türkei aufgesucht hat wegen der Kinder.
Er lebt dort alleine und hat keine neue Familie gegründet, er wäre nie auf die Idee eines Visums gekommen ( kannte es nur im Zusammenhang mit einer Heirat, und einen Antrag hat er mir nicht gemacht  ;)

Ich möchte ihm einfach eine zweite Chance geben und natürlich wäre er auch ohne Kinder hier viel glücklicher als er es dort ist dazu hat er viel zu lange hier gelebt. Aber er hat nun mal zwei Kinder hier auf die er auch ein Recht hat und vor allem auch die Kinder auf ihm. Nur leider liegt die Entscheidung darüber nicht mehr alleine bei mir.



Titel: Re: Visum zur FZF zum deutschen Kind
Beitrag von Lisette am 16.06.2006 um 16:31:53
Ich wollte eigentlich weiter nichts andeuten, als dass es wohl schwer verständlich zu machen ist, dass es der Wunsch um Sorge für die Kinder ist, der ihn treibt. Immerhin hat er diesen Wunsch 13 jahre lang erfolgreich unterdrückt. Da müsste man schon überlegen, wie es denn zeitgleich mit dem Wunsch nach Einreise zu diesem Umdenken kommt.

Insofern fände ich es gut, wenn die Kinder einen Verfahrenspfleger hätten.

Grüße        Lisette

Titel: Re: Visum zur FZF zum deutschen Kind
Beitrag von Zeppelin am 16.06.2006 um 16:34:44

phinchen schrieb am 16.06.2006 um 15:49:05:
... Ich möchte ihm einfach eine zweite Chance geben und natürlich wäre er auch ohne Kinder hier viel glücklicher als er es dort ist dazu hat er viel zu lange hier gelebt. Aber er hat nun mal zwei Kinder hier auf die er auch ein Recht hat und vor allem auch die Kinder auf ihm. Nur leider liegt die Entscheidung darüber nicht mehr alleine bei mir.


Hallo phinchen,
Das Anliegen ist verständlich und irgend wie auch plausibel. So meinte ich mit "Butter bei die Fische" eben auch, dass es nicht so leicht sein wird, die Hürden aus dem Weg zu räumen.
Da spielen vor allem SEINE Interessen und Bedürfnisse die aller geringste Rolle.
Das Ganze gilt nicht nur für "Ausländer" sondern ganz genau so für deutsche Eltern, die diese Rolle nicht korrekt wahrgenommen haben.

Rechtlich dürfte das sehr sehr problematisch sein. Wenn Ihr aber überzeugend belegen könnt, dass es vor allem im Kindeswohl und der Befähigung und Bereitschaft von KM + KV begründet ist, eine FZF nicht zu unterbinden, könntet ihr eine reale Chance haben - allerdings kaum über den Verwaltungsweg.

Da hilft wirklich nur: "Hosen runter" (wie sich der Fall für mich anhört) und hoffen dass es eine Ausnahme gibt.
Dazu gehörten dann z.B. solche "Kleinigkeiten", wie z.B. evtl. ausstehende Rückzahlungen von Unterhaltsvorschussleistungen (oder weiß der Teufel was noch alles relevant sein könnte.)

Wenn man wirklich guten Gewissens meint, dass eine Ausnahme geboten sei, kann man sich damit in Berlin z.B. an die sog. Härtefallkommission wenden. Dergleichen gibt es sicher auch in den anderen Bundesländern.
Positive Stellungnahmen von Jugenamt und ABH mit Verweisen auf die rein juristischen Hindernisse wären aber sicher eine angebrachte Voraussetzung für einen Erfolg.

Grüße,
Zeppelin

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