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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Als ausländischer Rentner Lebensabend in D https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1147354983 Beitrag begonnen von Yobo am 11.05.2006 um 15:43:03 |
Titel: Als ausländischer Rentner Lebensabend in D Beitrag von Yobo am 11.05.2006 um 15:43:03
Ein US-amerikanisches, gut situiertes Rentnerehepaar würde gerne seinen Lebensabend in D verbringen. Sie haben die Auskunft erhalten, dass dies nicht möglich ist. Stimmt das?
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Titel: Re: Als ausländischer Rentner Lebensabend in D Beitrag von Abu am 11.05.2006 um 17:33:37
Auf den ersten Blick würde ich sagen: Ja, weil "den Lebensabend in D verbringen" kein im AufenthG vorgesehener Aufenthaltszweck ist.
Was verbindet sie denn mit D? Abu |
Titel: Re: Als ausländischer Rentner Lebensabend in D Beitrag von ChicaLoca am 11.05.2006 um 17:50:49
stimmt nicht
us-amerikaner können eine AE erhalten, wenn der lebensunterhalt (einschl. krankenversicherung) gesichert ist § 5 AufenthG in verbindung mit dem niederlassungsabkommen deutschland-USA |
Titel: Re: Als ausländischer Rentner Lebensabend in D Beitrag von Abu am 11.05.2006 um 19:06:30 ChicaLoca schrieb am 11.05.2006 um 17:50:49:
Meinst Du das hier: http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1139575621/8#8 ? Ich dachte, da geht es um selbständige Tätigkeiten... Abu |
Titel: Re: Als ausländischer Rentner Lebensabend in D Beitrag von ronny am 12.05.2006 um 07:31:36
Ich glaube auch, dass diese Lösung hier evtl besser passen könnte:
§ 7 Abs. 1 Satz 3 AufenthG dazu evtl auch mal in den VAH schmökern ;) Grüße Ronny ;) |
Titel: Re: Als ausländischer Rentner Lebensabend in D Beitrag von Yobo am 12.05.2006 um 07:47:47 Abu schrieb am 11.05.2006 um 17:33:37:
Eben, diesen Aufenthaltszweck habe ich auch nicht gefunden. Das Ehepaar hat hier mehrere Jahre gelebt und gearbeitet - ich glaube Militär oder US-Botschaft. Sie haben sich hier einen Freundeskreis aufgebaut und kommen regelmäßig nach good old Germany zu Besuch. Ihnen gefällt es einfach gut hier und die Lebenshaltungskosten sind viel geringer als in Kalifornien. Aber wieso sollte es eigentlich nicht möglich sein, seinen Lebensabend hier zu verbringen, wenn man es sich finanziell leisten kann - ich meine, was spricht eigentlich dagegen? Anderseits ist es allerdings umgekehrt genauso - ein Deutscher bekommt als Rentner auch nicht einfach so eine Aufenthaltsgenehmigung für die USA. Schade eigentlich! |
Titel: Re: Als ausländischer Rentner Lebensabend in D Beitrag von ronny am 12.05.2006 um 08:00:26 Yobo schrieb am 12.05.2006 um 07:47:47:
Hi Yobo, schau doch mal in den VAH in die Ziffer 7.1.3 Zitat:
Evtl. könnte das ja passen. ;) Grüße Ronny ;) |
Titel: Re: Als ausländischer Rentner Lebensabend in D Beitrag von ChicaLoca am 12.05.2006 um 11:08:20
es gibt ein niederlassungsabkommen zwischen D und USA
und danach ist es möglich, wenn lebensunterhalt incl. krankenversicherung gesichert ist (dass sich die ami's im umgekehrten fall nicht unbedingt an dieses abkommen halten, ist ja jetzt nicht relevant) natürlich hat ronny da recht, dass es dann um eine AE gem. § 7 Abs. 1 Satz 2 AufenthG handelt |
Titel: Re: Als ausländischer Rentner Lebensabend in D Beitrag von Yobo am 12.05.2006 um 11:29:50 ChicaLoca schrieb am 12.05.2006 um 11:08:20:
Dieses Niederlassungsabkommen - wo kann er das bekommen bzw. wie heisst dieses? Er kann ja nicht einfach im Konsualt sagen "Ich habe gehört, dass es ein Abkommen geben soll" |
Titel: Re: Als ausländischer Rentner Lebensabend in D Beitrag von Mick am 12.05.2006 um 11:30:31 ChicaLoca schrieb am 12.05.2006 um 11:08:20:
Hi, bei dem "Niederlassungsabkommen" handelt es sich um den Freundschafts-, Handels- und Schifffahrtsvertrag von 1954. Er enthält ein paar Kernaussagen wie "Die Staatsangehörigen eines Vertragsteiles dürfen nach Maß- gabe der Gesetze über die Einreise* [...] an Orten ihrer Wahl wohnen." * = AufenthG Ich denke nicht, dass man aus dem Vertrag unmittelbar ein Auf- enthaltsrecht ableiten kann. Insbesondere werden Erleichterungen für die Niederlassungsfreiheit im Sinne von "Handel treiben" und "Unternehmen aufbauen" gewährt. |
Titel: Re: Als ausländischer Rentner Lebensabend in D Beitrag von ChicaLoca am 12.05.2006 um 11:41:40 Yobo schrieb am 12.05.2006 um 11:29:50:
wieso konsulat ? amerikaner können visafrei einreisen und nach der einreise eine AE beantragen @mick hab gerade nochmal in diesem vertrag gelesen nach Art. 7 wird ihnen inländerbehandlung gewährt, wenn sie selbständig oder unselbständig arbeiten wollen außerdem können sie lt. dieses vertrages in jedem ort wohnen und sich niederlassen wenn dem schon so ist, warum sollte ich den amerikaner, der seinen lebensunterhalt selbst sicherstellen kann, schlechter stellen, als den, der hier arbeiten will oder sich selbständig machen will ist ermessenssache |
Titel: Re: Als ausländischer Rentner Lebensabend in D Beitrag von Mick am 12.05.2006 um 12:00:25 ChicaLoca schrieb am 12.05.2006 um 11:41:40:
Könnte aber Sinn machen, einen Visumsantrag zu stellen, wenn man Flug- und andere -Kosten sparen möchte. Zitat:
Hm, Du kannst die vermeintliche "Rechtsgrundlage" nicht einfach nach Gutdünken erweitern. Und den Art. 7 darfst Du auch nur im Gesamt- kontext sehen. Nämlich wie oben zitiert: "Nach Maßgabe der Ge- setze". Deshalb kann sich ein US-Amerikaner zum Zwecke der Aus- übung einer unselbständigen Erwerbstätigkeit auch nur im Rahmen der normalen gesetzl. Bestimmungen aufhalten. Das Fazit aus dem Abkommen sollte sein: Keine eigenständige Rechtsgrundlage. Wenn bei der Frage, ob der Aufenthalt zur Aus- übung einer Erwerbstätigkeit (insbesondere selbständige) erlaubt werden soll, ein Ermessenspielraum gegeben ist, dann ist ggf. auf die Wohlwollensklausel des Abkommens zurückzugreifen. Und wenn dann die AE erteilt wird, muss der Betroffene quasi dem Inländer gleich gestellt werden (Art. 7). Vergleichbare Regelungen gibt es übrigens auch mit anderen Staaten (z.B. Thailand). |
Titel: Re: Als ausländischer Rentner Lebensabend in D Beitrag von brickbat am 12.05.2006 um 18:16:35
Hi ChicaLoca,
der Vertrag bezieht sich tatsächlich nur auf Selbständige, diese Diskussion hatten wir schon mal vor ein paar Monaten. Ich bin auch immer davon ausgegangen, daß es für Amerikaner diverse Ausnahmen gibt (und JEDER, den ich gefragt habe :o); stimmt aber nicht. :-/ § 7 bietet die einzige Möglichkeit, falls man diesen nicht nur als absolute Ausnahmeregelung betrachtet. |
Titel: Re: Als ausländischer Rentner Lebensabend in D Beitrag von brickbat am 12.05.2006 um 18:21:01
öh, hab´die Hälfte vergessen: ...bezieht sich tatsächlich nur auf selbständig oder unselbständig Tätige, nach Maßgabe der Gesetze.
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