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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Visum Eheschliessung https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1138226755 Beitrag begonnen von traveltante am 25.01.2006 um 23:05:55 |
Titel: Visum Eheschliessung Beitrag von traveltante am 25.01.2006 um 23:05:55
Hallo,nachdem ich mich erst mal durch den Paragraphendschungel durchgekämpft habe, nun doch noch einige Fragen. Ich bin Studentin und möchte einen russischen Staatsbürger in D heiraten. Nun meine Frage: Wie hoch muss mein Einkommen sein, damit die ABH ihr ok gibt? Ich werde zum Glück in dieser Angelegenheit auch von meinen Eltern unterstützt. Zählt das auch? Wir werden und möchten auch kein Geld vom Staat beziehen, aber trotzdem sind meine finanziellen Mittel auch bemessen. Ist dies ein Ablehnungsgrund oder wie kann ich der ABH deutlich machen, dass er nicht hierherkommt, um Geld vom Staat zu bekommen? Vielen Dank schon im Vorraus für Eure Hilfe... die noch unerfahrene Traveltante :)
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Titel: Re: Visum Eheschliessung Beitrag von Sondra am 26.01.2006 um 08:35:53
Wenn du deutsche Staatsangehörige bist
Damit deinem Freund ein so genanntes „Heiratsvisum“ erteilt wird, werden deine Eltern eine Verpflichtungserklärung nach den § 66, 67 und 68 Aufenthaltsgesetz abgeben müssen. Diese Verpflichtungserklärung soll den Lebensunterhalt deines Freundes bis zur Eheschließung absichern. Ein normales Durchschnittseinkommen ist dafür ausreichend. Notwendig ist auch der Abschluss einer ausreichenden Krankenversicherung (z.B. bei Mawista, ProVisit, oder aus diesem Vergleich). Weitere Fragen zur Eheschließung in Deutschland werden beantwortet auf folgende Seiten: Häufige Fragen Eheschließung Ich bin deutsche/r Staatsangehörige/r und möchte meine/n ausländische/n Partner in Deutschland heiraten. Was müssen wir tun, damit ein Visum zur Einreise erteilt wird? Merkblatt für die Beantragung eines Visums zur Eheschließung, zum Ehegattennachzug oder zum Kindernachzug Deutsche Auslandsvertretungen in der Russischen Föderation Nach der Eheschließung gilt Zitat:
Das heißt, dass nach der Eheschließung dein (euer) Einkommen keine Rolle spielt bei der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis an deinem Ehemann. * "blaue" Zeilen sind weiterführende Links - anklicken Gruß :) Sondra |
Titel: Re: Visum Eheschliessung Beitrag von traveltante am 26.01.2006 um 15:54:08
Hi Sondra, vielen Dank für die schnelle Antwort. Das erleichtert mich ja schon erst mal ungemein. Ich muss trotzdem noch mal nachfragen. Ich habe gehört, dass es dabei oft Probleme gegeben hat, dass z.B. gefragt wurde, wie der Lebensunterhalt nach der Eheschliessung gesichert wird und das auch nach das Einkommen nachgewiesen werden musste. Ich will halt nur das dann alles hoffentlich reibungslos über die Bühne geht. Gibt es dafür rechtliche Grundlagen so etwas zu tun? Ich kann nämlich nämlich kein grosses Einkommen vorweisen, aber wir möchten auch, woe gesagt nicht vom Staat leben. Also vielen Dank noch mal. die traveltante
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Titel: Re: Visum Eheschliessung Beitrag von Sondra am 26.01.2006 um 22:44:57 traveltante schrieb am 26.01.2006 um 15:54:08:
Das würde zutreffen oder trifft zu, wenn du selbst auch keine deutsche Staatsangehörige bist. Dann richtet sich der Familiennachzug nach § 27 AufenthG wo es heißt Zitat:
und nach § 29 und § 30 AufenthG wo es z.B. heißt Zitat:
Wenn du Deutsche bist, trifft das nach erfolgter Eheschließung auf dich nicht zu. :) S |
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