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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> ausweissung trotz duldung https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1136844249 Beitrag begonnen von habibati am 09.01.2006 um 23:04:08 |
Titel: ausweissung trotz duldung Beitrag von habibati am 09.01.2006 um 23:04:08
hallo ich ( deutsch) mit ein liebanesen verh. seit 04 und wir haben 1 sohn .seit 99 hat er eine duldung und noch einen gültigen pass der aber jetzt schon abgelaufen ist, muss er jetzt auch bald ausreissen ( freiwillig) und beckommt keine zu sicherung der auslänerbehörde müsste für 3 monate weg :-[ wie könnte ich es verhindern das er ausreissen muss? breuchte tips! danke
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Titel: Re: ausweissung trotz duldung Beitrag von fons am 09.01.2006 um 23:19:18
Ohje, ohne da alle Hintergründe zu kennen ist das wie Glaskugelbetrachtung.
Da musste schon etwas mehr Infos bringen. Warum soll er ausreisen trotz des deutschen Kindes? Straftatten im Hintergrund? etc.... |
Titel: Re: ausweissung trotz duldung Beitrag von Sondra am 09.01.2006 um 23:25:42
Und er ist auch schon seit 04 mit der deutschen Mutter verheiratet!
Ich habe es so verstanden, dass er sich in der Heimat ein neuer Pass besorgen soll!! Und ich frage mich auch, wieso er trotz Ehe und Kind immer noch mit DULDUNG hier lebt? Habibati, versuche es bitte etwas klarer und der Reihe nach zu erzählen, ja? Gruß :) Sondra |
Titel: Re: ausweissung trotz duldung Beitrag von habibati am 09.01.2006 um 23:32:35
nein keine einzige straftat, seit 97 mit ein grieches visum eingereisst! 98 pass abgelaufen,99 selbst ausgereisst.danach dezember wieder eigereisst 99( und mit falschen name duldung beckommen ) verheiratet seit 04 mit einen gültigen pass der nach der heirat abgelaufen ist, :-[
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Titel: Re: ausweissung trotz duldung Beitrag von ronny am 10.01.2006 um 07:39:35 Zitat:
Klarer wirds auch damit nicht ... Hat er unter diesem falschen Namen dann auch geheiratet ? Fraglich ob überhaupt eine wirksame Eheschließung vorliegt.... Aber mit dem dürftigen Sachverhalt eher :wahrsag: |
Titel: Re: ausweissung trotz duldung Beitrag von habibati am 10.01.2006 um 15:12:14
wir haben unter sein richtigen name geheiratet wie es üblich ist beim standesamt,mit allen sein richtigen papieren, und der falsche name war nur ein vorwand der polizei weil er angst hatte und er dachte wenn er ein falschen name sagt lassen sie ihn wieder laufen, er hatte ja auch später sein name richtig gestellt damit er eine duldung beckommt, und trotz heirat hatt er immer noch eine duldung,wie lange es noch so sein wird habe ich keine ahnung geht nach gesicht :-/
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Titel: Re: ausweissung trotz duldung Beitrag von fons am 10.01.2006 um 15:41:46
Nach Gesicht wird da sicher nichts entschieden! Ist Quatsch in Dosen!
Ist denn überhaupt jemals ein Antrag gestellt worden und dazu eine Ablehnungsentscheidung ergangen? Da müssten doch die Gründe klar dargelegt sein, warum er nichts bekommen kann. Für uns hier ist längst ned alles klar - sorry. |
Titel: Re: ausweissung trotz duldung Beitrag von habibati am 12.01.2006 um 16:50:34 Zitat:
ja klar wurde ein verwaltungsstreitverfahren gestellt worden seit den 20.10.04 rechtsgrundlage für die entscheidung ist §11 abs.1 des aufendhaltsgesetes-aufendG- von 30.07.2004 (BGB1.1.1950) in jewals gültiger fassung :-/ usw.jetzt haben wir wiederspruch ein gelegt kann aber wieder dauern Admin: [edit]hab mit mal erlaubt das zu ändern in ein Zitat [/edit] |
Titel: Re: ausweissung trotz duldung Beitrag von fons am 12.01.2006 um 17:36:17
Aha, eben in dieser Entscheidung müssten doch die Gründe (und
zuvor auch der genaue Sachverhalt) genau dargelegt worden sein. Wir können nicht erraten was da drinsteht :-/ |
Titel: Re: ausweissung trotz duldung Beitrag von Mick am 12.01.2006 um 17:47:26 fons schrieb am 12.01.2006 um 17:36:17:
Hoi, naja, er wurde in der Vergangenheit ausgewiesen oder abgeschoben. Und damit besteht jetzt der Versagungsgrund des § 11 Abs. 1 AufenthG. Sicherlich muss die Verfügung nähere Gründe nennen, aber einiges ist nun klarer. |
Titel: Re: ausweissung trotz duldung Beitrag von habibati am 14.01.2006 um 16:32:12
hallo wie ich heute erfahren habe muss er doch für 3 monate freiwillig ausreisen :'(
aber was mich irrend macht dieser satz( sofern die voraussetzungen für die vorabzustimmung gegeben sind,werde ich ihnen die vorabzutimmung in ein verschlossenen umschlag zur persönlichen vorlage bei der deutschen botschaft in beirut aushändigen) was ist denn gemeint?? ich meine in diesen umschlag kann ja vieles darin stehen zb. das er nicht einreisen darf so habe ich das gelesen! |
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