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Ausländerrecht >> Ausweisung, Abschiebung, Straftaten, Aufhebung der Einreisesperre >> Hier geboren und schulabschluss gemacht!Kein Pass!
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Beitrag begonnen von angel_rose am 09.01.2006 um 20:38:33

Titel: Hier geboren und schulabschluss gemacht!Kein Pass!
Beitrag von angel_rose am 09.01.2006 um 20:38:33
Halloooooooooooooooooo!

Mal was ganz anderes und denke für jeden ein unvorstellbares Problem!

es geht nicht um mich(ganz sicher) :)

Aber es betrifft mich auch ein wenig!

Und zwar,Kann das angehen, das ein Mensch, das hier geboren ist und hier zur schule gegangen ist,
mittlerweile 20 jahre vergangen sind.Aus deutschland ausreisen muss, weil kein gültiger pass vorliegt?

Keinen pass, deswegen nicht, weil diese person auser ehelich gezeugt wurde,und inder türkei es damals keinen pass für solche fälle gab!

Dieser Mensch war hier und ist hier und war niemals weg?Sprich,...................diese person ist so gesehen verdeutscht,und kann nicht mal die türkische sprache!

wenn diese Person raus muss, vohin ohne pass? weder hier noch da gibt es sie wirklich!

geburturkunde und all die diversen anmeldugen für schule usw liegen vor.

Also, kann mir da jemand weiter helfen????????????????

Titel: Re: Hier geboren und schulabschluss gemacht!Kein P
Beitrag von ronny am 09.01.2006 um 20:51:09

Zitat:
Mal was ganz anderes und denke für jeden ein unvorstellbares Problem!


So unvorstellbar ist das Ganze leider nicht weil Kinder häufig mit den Unterlassungssünden der Eltern leben müssen.

Wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind hätte das Kind bei dem Heimatstaat der Mutter registriert werden müssen. Nach deren Heimatrecht richtet sich der Erwerb der Staatsangehörigkeit der Mutter.

Um welchen Staat gehts denn ? GGf muss eine Nachregistrierung erfolgen ;)

Der faktische wenn auch langjährige nicht rechtmäßige Inlandsaufenthalt hat nicht den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit zur Folge ;)  Da dran ändert die Geburtsurkunde des deutschen Standesamtes nichts , sorry ;)

Und er eröffnet im Regelfall auch kein dauerhaftes Bleiberecht.

Grüße
Ronny ;)


Titel: Re: Hier geboren und schulabschluss gemacht!Kein P
Beitrag von angel_rose am 09.01.2006 um 21:04:40
Also heist das, rein Rechtlich könnte diese Person abgeschoben werden?

Und wenn ja, Wohin?

Türkei nimmt diese Person ja auch nicht an ohne pass!

Wie ist das mit einem Staatenlosem Pass?Hat diese Person ein Recht darauf?Wenn ja... Kann man irgendwann dann den Deutschen pass beantragen?

Es wurde schon mehrfach versucht einen Pass (Nüfus) zu beantragen,Aber das türkische konsulat weigert sich diese Person zu registrieren, und sagt das die Türkei selber dieses Problem lösen soll.

Was auch darauf hin gemacht wurde.Aber selbst die Türkei kam da nicht weiter,die widerum sagen, was das Türkische Konsulat überhaupt in deutschland macht, wenn es nicht mal dieses Problem lösen kann.Das geht allso nur von hier aus, weil die person ja hier lebt!

Es ist ein Teufelskreis.Diese person kann nicht einmal Arbeiten, geschweige denn sich  Weiterbilden!
Sie lebt aber wiederum lebt sie nicht!

Bis 16 Jahren war sie noch mit bei der Mutter im Pass eingetragen,Der aber verloren ging!


Titel: Re: Hier geboren und schulabschluss gemacht!Kein P
Beitrag von ronny am 09.01.2006 um 21:15:10

Zitat:
Bis 16 Jahren war sie noch mit bei der Mutter im Pass eingetragen,Der aber verloren ging!


Dann sollte das auch kein Problem sein einen türkischen Pass zu bekommen ;)

Einen Pass für Staatenlose wirds sicherlich nicht geben, weil die Person sicher türkischer Staatsangehöriger ist. ;)

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Hier geboren und schulabschluss gemacht!Kein P
Beitrag von angel_rose am 09.01.2006 um 21:31:31
Ich will dich ja nicht verrückt machen,aber in der Türkei,Wurde sie nie im Familien register buch aufgenommen.

Dort existirt diese person nicht!Da gibt es diese Person nicht!

das ganze problem beruht sich auf eine ehe, die 1982 zu ende ging, die Mutter wiederum durch die scheidung Ihren Mädchen namen annahm,dann eine auser eheliche beziehung anfing wo dann diese gesagte person 1985 zustande kam.automatisch bekam diese person ,den nachnamen der Mutter!

Die Mutter hat dann in der türkei 1987 nochmals geheiratet.aber weil sie dort noch als verheiratet galt,inzwischen aber der erste eheman verstarb,Hat die Türkei sich das einfach gemacht, indem sie die frau als verwitwet annahm und somit die neue ehe eingehen zu können!

Nu ist das problem so weit gekommen, das alle wegen einem namen( mädchennamen) sagen,
Wie kann diese Person einen namen  bekommen,Wenn die mutter garnicht als geschieden galt!

Ich kann mir einfach nicht vorstellen, das man da nichts machen kann!

wann immer der gang ins türkische konsulat geht, ist es immer negativ! Keine chance!
Diese person muss doch geholfen werden.!gerichtlich, vorgehen wäre gut aber finanziel geht es nicht!


Titel: Re: Hier geboren und schulabschluss gemacht!Kein P
Beitrag von ronny am 09.01.2006 um 21:38:53

Zitat:
Ich kann mir einfach nicht vorstellen, das man da nichts machen kann!


Ich auch nicht, aber es ist ein rein türkisches Problem. Wenn die Mutter wieder in der Türkei lebt, müßte sie die Geburt der Tochter dort nachträglich registrieren lassen ;)

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Hier geboren und schulabschluss gemacht!Kein P
Beitrag von Reni am 09.01.2006 um 21:44:36
Ronny, so einfach ist das nicht. Tatsächlich werden nichteheliche Kinder in der Türkei - wenn sich da nicht inzwischen auch etwas geändert hat - nicht registriert, bekommen keinen Ausweis - nüfüs - und können prinzipiell nicht mal für die Schule angemeldet werden. Das geht dann meist nur im Rahmen einer sogenannten Amnestie - und die ist hier wohl versäumt worden.
Könnte man nicht versuchen, vom türkischen Konsulat schriftlich zu bekommen, dass sie keinen Pass ausstellen, bzw. sogar, dass sie anzweifeln, dass der Betreffende die türkische Staatsangehörigkeit hat, dann sollte es möglich sein, hier einen Reiseausweis zu bekommen.

Titel: Re: Hier geboren und schulabschluss gemacht!Kein P
Beitrag von angel_rose am 09.01.2006 um 22:53:06
Ja , das haben wir auch schon gemacht!

Vom  Tr konsulat eine bescheinigung geholt, das sie keinen pass austellen!
Aber die ABH hat da nichts zu gesagt, trotzallem droht da die abschiebung!Wenn die nicht schon droht!

es wurde sogar in der Türkei ein Anwalt eingeschaltet, der im namen der person einen Antrag geschrieben hat, das laut türkischem gesetz, das sich inzwischen geändert habe(Ausser eheliche kinder können jetzt doch ihren pass bekommen) Gesetz "( §283 ) sie das recht hat einen pass ausgestellt zu bekommen.

Ihr Vater ist auch bekannt.( geburtsurkunde) Er lebt in der Türkei, Ist aber hier im ruhrgebiet angemeldet!Kommt ein mal im Jahr.Inzwischen hat er wohl auch nen Deutschen pass.
Dem interesiirt aber das Problem nicht. vater schaft wurde angenommen, durch test!Aber er leugnet es trotzdem!

Türkei sagt die person müsse selber hin fliegen und den pass versuchen zu bekommen!
Aber wenn die person hin fliegt, dann ist die frage, ob sie wieder zurück darf?
Sie war ja nie mals in der türkei selber!war nur hier!

Titel: Re: Hier geboren und schulabschluss gemacht!Kein P
Beitrag von ronny am 10.01.2006 um 09:19:54

Zitat:
Türkei sagt die person müsse selber hin fliegen und den pass versuchen zu bekommen!


Also mal die aktuelle türkische Rechtslage:

Türkische Staatsangehörige sind alle

von einer türkischen Mutter in oder ausserhalb der Türkei geborenen Kinder. Art. 1 Staatsangehörigkeitsgesetz (seit 1981).

das nichtehelich geborene Kind eines türkischen Staatsangehörigen erwirbt mit der gerichtlichen Feststellung der Vaterschaft die tr. StAng Art. 2 (auch seit 1981).

Mutter des Kindes ist die Frau die es geboren hat, Art. 282 Zivilgesetzbuch der Türkei .

Fazit:

Deine Bekannte hat mit der Geburt die türkische Staatsangehörigkeit bereits erworben, was fehlt ist die Registrierung im Personenstandsregister . Das was die Eltern versäumt haben kann ud muß halt heute von ihr nachgeholt werden. Eigentlich sollte da das Konsulat als Auslandsstandesamt der Türkei eine Vermittlerrolle  übernehmen (Art. 8 PStG- TR). Warum sie es nicht tun ist mir schleierhaft, evtl. wurde nur der falsche Antrag gestellt (nicht Pass beantragen, sondern zunächst die Geburt in der TR registrieren lassen ?)
Ggf. muß sie in selbst die Türkei fliegen, um das zu klären.

Fest steht jedenfalls, dass es keinen ersichtlichen Grund für die Erteilung eines Ausweisersatzes für Staatenlose gibt.

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Hier geboren und schulabschluss gemacht!Kein P
Beitrag von Reni am 10.01.2006 um 09:23:13
Ronny: wie fliegt sie in die Türkei, wenn sie keinerlei Ausweispapier hat?

Titel: Re: Hier geboren und schulabschluss gemacht!Kein P
Beitrag von ronny am 10.01.2006 um 09:29:24
Sicher wirds dafür ein Laissez-Passer geben ;)

Titel: Re: Hier geboren und schulabschluss gemacht!Kein P
Beitrag von Reni am 10.01.2006 um 09:31:28
Wäre mal interessant - hab ich von der Türkei noch nie gehört.

Titel: Re: Hier geboren und schulabschluss gemacht!Kein P
Beitrag von ronny am 10.01.2006 um 09:48:12

Zitat:
hab ich von der Türkei noch nie gehört.


Hi Reni,

ist wie gesagt kein Problem der deutschen Behörden an sich, sondern eins was evtl. die etwas unflexiblen Konsularbeamten angeht.

Sie müßte m.E. nochmal hin und um Hilfe bei der Nachregistrierung bitten, nicht einfach einen Pass beantragen. Danach sollte ggf. ein Laissez Passer vom Konsulat ausgestellt werden müssen.

Warum das Konsulat keinen Pass ausstellt ist mir schon klar, die Geburt wurde halt nur hier beurkundet. Ohne Bestätigung vom inländischen Nüfus wirds keinen Pass geben, deswegen der Hinweis auf die Erledigung da unten.

Aufgrund des geschilderten Sachverhaltes (wo ist eigentlich die Mutter aktuell? ) habe ich keinerlei Zweifel, dass die junge Frau die türkische StAng erworben hat.

Also ist es auch Sache der TR ihr weiterzuhelfen, verdammt nochmal ;( Sorry für den Ausbruch ;)

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Hier geboren und schulabschluss gemacht!Kein P
Beitrag von angel_rose am 10.01.2006 um 11:10:10
hallo Ihr Lieben

Super klasse, das Ihr schon bei der sache so weiterkundigungen gemacht habt!

Zur frage ,wo die Mutter sei,Sie lebt hier seit ca. 30 jahren.

Das TR konsulat hat uns diesen grund gegeben,warum keine regiestrierung möglich ist...........

1. die mutter sei immer noch vom 1 eheman nicht geschieden( der starb 1985)Er war deutscher.Scheidungsurteil besagt aber das sie 1982 sich scheiden liesen.Das lag der TR aber nicht vor.als sie das 2. mal Heiraten wollte in der TR,1987 da wurde gesagt,Sie sehe noch veheiratet aus, aber der man ist ja verstorben inzwischen, also lassen wir sie als verwitwet in die nächste ehe .
1985 kam die Tochter zur welt.

Als die mutter sich im Jahre 1982 scheiden lies, hat sie ihren mädchen namen wieder angenommen,also bekamm die tochter automatisch den Nachnamen der Mutter.

der name wurde aber in der Tr, genauso wie die scheidung nicht wiederholt.
Alles nur in deutschland.

das ist ein schitt problem.Wo drunter jeztz das mädel leidet.was kann man am besten tun. aknn man gerichtlich vor gehen.Tr Konsulat anklagen wegen verweigerung der registrierung?

Titel: Re: Hier geboren und schulabschluss gemacht!Kein P
Beitrag von ronny am 10.01.2006 um 11:15:47

Zitat:
der name wurde aber in der Tr, genauso wie die scheidung nicht wiederholt.
Alles nur in deutschland.

das ist ein schitt problem.Wo drunter jeztz das mädel leidet.was kann man am besten tun. aknn man gerichtlich vor gehen.Tr Konsulat anklagen wegen verweigerung der registrierung?


Na ja der Name dürfte doch gar nicht das springende Problem sein, die Mutter hat nach türkischem Recht nach der Scheidung automatisch den Mädchennamen zurückbekommen.
Die Scheidung könnte sie ( rein theoretisch ) ja immer noch anerkennen lassen. Aber das muß m.E. nicht sein.

Die junge Frau hat als türkische Staatsangehörige das Recht der Nachregistrierung, notfalls muß sie das schriftlich beantragen beim Heimatstandesamt der Mutter / des Vaters. Ein klärendes Gespräch direkt mit dem Konsul sollte sicher auch was helfen ;)

Vielleicht fällt unserm Caya noch was ein ;)

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Hier geboren und schulabschluss gemacht!Kein P
Beitrag von angel_rose am 10.01.2006 um 11:26:58
Jaaaaaaaaaaa...!

Inzwischen, hat ein bekannter, der vor Kurzen in die TR flog, das problem an sich genommen(Dieses Problem interesiert mittler weile die ganze nation , habe ich das gefühl,und keiner kann sich die schwierigkeit vortsellen)
Er hat dort einen rechtsanwalt(seinen freund)beauftragt einen antrag zu schreiben.der besagt laut Tr gesetz 282, das sie das recht hat sich regisrieren zu lassen.Dieser antrag liegt inzwischen hier bei uns. Im namen der Mutter wund der tohter wurde beidemals dieser Antrag geschrieben.
Das müsste doch dann eigentlich klappen beim Konsulat Oder?
was ist wenn sie es wiederum verweigern?

Muss sie dann am ende doch ausreisen?

dazu kommt auch noch ein anderes Problem.Sie sollte schon ausgewiesen werden!Aber sie kann doch nirgenswo hin
sie ist jung und kennt niemanden in der TR.da lässt man doch nicht ein Junges mädchen ein fach alleine hin!soll sie da auf der strasse leben oder wie?

Wurde schon überlegt, ob die ganze sache mal in der zeitung veröffentlich werden sollte.das ist doch echt zum lachen oder nicht?Wahrsinn!

Titel: Re: Hier geboren und schulabschluss gemacht!Kein P
Beitrag von ronny am 10.01.2006 um 11:33:39
Moment!

Du solltest da zwei Probleme zunächst mal von einander trennen:

1. das Passproblem, was sie mit den türkischen Behörden hat und ausfechten muß, wobei mir der eingeschlagene Weg richtig zu sein scheint. ;)

Das
2. wäre das ausländerrechtliche Problem hier:

Warum soll sie ausgewiesen werden ? Nur wegen des fehlenden Passes mag ich mir das nicht vorstellen ?

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Hier geboren und schulabschluss gemacht!Kein P
Beitrag von angel_rose am 10.01.2006 um 11:41:01
Doch!!!

Sie wurde schon hin gewiesen dann und dann auszureisen.

Also rein Rechtlich gesehen momentan illegal hier!

Aber,wohin soll sie denn auch!

Sie ist hier geboren,hat hier die Schule besucht,Hat ihren Abschluss gemacht,Spricht perfekt deutsch,Hat keinerlei TR sprach kenntnisse usw.Ihre ganze familie ist hier.In der Tr gibt es keine angehörigen.

welches recht besagt, das sie gehen Muss ,in ein land wo sie noch nicht einmal zuvor war!

Titel: Re: Hier geboren und schulabschluss gemacht!Kein P
Beitrag von Bruno am 10.01.2006 um 12:22:04

angel_rose schrieb am 10.01.2006 um 11:41:01:
welches recht besagt, das sie gehen Muss ,in ein land wo sie noch nicht einmal zuvor war!


Hi,

das Aufenthaltsgesetz als gesetzliche Rechtsgrundlage aller Entscheidungen bezüglich
des Aufenthaltes von Ausländern im Bundesgebiet.

Bruno

Titel: Re: Hier geboren und schulabschluss gemacht!Kein P
Beitrag von angel_rose am 10.01.2006 um 12:46:16
Danke bruno!!!

das war mir schon Klar!!! ;)

Aber ich meinte rein menschlich gesehen! also ironisch!

da muss doch was geklärt werden ohne das es dazu kommt das sie ausreisen muss!
es ist mir ziemlich ernst mit der sache.Was würdet ihr denn machen?

Titel: Re: Hier geboren und schulabschluss gemacht!Kein P
Beitrag von ronny am 10.01.2006 um 12:58:03

Zitat:
da muss doch was geklärt werden ohne das es dazu kommt das sie ausreisen muss!
es ist mir ziemlich ernst mit der sache


Hi,

wir müßten zunächst mal wissen, warum sie ausreisen soll. Gibts dazu eine Begründung ?

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Hier geboren und schulabschluss gemacht!Kein P
Beitrag von angel_rose am 10.01.2006 um 13:20:02
Die begrüngung dazu wäre einfach, das sie keinen gültigen Ausweis vorlegen konnte.

es ging ungefähr über einen jahr hinaus, das sie nur noch für 3 monate eine duldung bekam.Alle 3 monate musste sie also in die ABH um sich eine neue 3 monatige duldung zu holen.zum schluss hin, sagte man ihr das sie nun einen Gültigen ausweiss herbei schaffen solle, ansonsten könnten die auch nichts mehr tun.
leider gab es keinen ausweg eien Pass zu bekommen.Was immer sie auch tat.Wurde immer vom Konsulat weg geschickt ohne nur einen anschein von erfolg.

Daraufhin haben wir sogar vom TR konsulat eine begründung bescheinigung verlangt, weshalb sie nicht ihren nüfus bekommt die jedoch verweigert wurde vom Beamten.es wurde nur ein bescheid gegeben, das sie beim Konsulat vorsprach. das war alles.
dann hies es auf einmal sie muss ausreisen.grenzüberschreitungs formular usw. wurde per Brief zu geschickt.

Es hiesse man könne da nichts mehr für sie tun!

Titel: Re: Hier geboren und schulabschluss gemacht!Kein P
Beitrag von angel_rose am 10.01.2006 um 13:23:24
Ps........sie ist nicht Kriminell oder so. :)

keine Polizeilichen Auffälligkeiten.
Sie ist eben ein nettes schüchternes Mädchen, das keinen Pass besitz.

Titel: Re: Hier geboren und schulabschluss gemacht!Kein P
Beitrag von brickbat am 10.01.2006 um 13:59:31

Zitat:
Na ja der Name dürfte doch gar nicht das springende Problem sein, die Mutter hat nach türkischem Recht nach der Scheidung automatisch den Mädchennamen zurückbekommen.  


So einfach ist das nicht. Den Mädchennamen bekommt sie nur dann automatisch zurück wenn die Scheidung in der Türkei anerkannt wurde. Dafür ist aber meines Wissens eine persönliche Vorsprache in der Türkei notwendig. Ob dies nach türkischem Rech einwandfrei ist weiß ich nicht aber das hiesige türkische Konsulat weigert sich beharrlich, vorher einen Paß auf den Mädchennamen auszustellen oder eine entsprechende Änderung im alten PAß vorzunehmen.
Ich würde deshalb denken daß ein Paß erst dann ausgestellt werden wird wenn die Mutter ihre Angelegenheiten in der Türkei geklärt hat.

Titel: Re: Hier geboren und schulabschluss gemacht!Kein P
Beitrag von Ralf am 10.01.2006 um 14:00:39

ronny schrieb am 10.01.2006 um 09:48:12:
Sie müßte m.E. nochmal hin und um Hilfe bei der Nachregistrierung bitten, ...


Wenn die Person früher im türkischen Pass der Mutter eingetragen war, dann ist sie bereits bei den türkischen Behörden registriert. Ggf. sollte man mal bei der Ausländerbehörde nachfragen, ob sich in den dortigen Akten nicht eine Passkopie und/oder sonstige Nachweise befinden.

Titel: Re: Hier geboren und schulabschluss gemacht!Kein P
Beitrag von angel_rose am 10.01.2006 um 14:08:24
hi!

Die Mutter hat es ja auch auf diese weise versucht,In der TR letztes Jahr!
das problem fängt ja da an wo sie sich Scheiden lassen hat, und nochmals Geheiratet hat.(namensänderung usw.)

der Anwalt da sagt aber, das daß alles nur unsinn wäre, und  das TR konsulat in deutschland, dürfte Ihr den Ausweis nicht verweigern auszustellen.

Ich weiss das ist echt nervig,aber es müsste doch einen Ausweg geben.!

Kann man damit nicht in die  Schlagzeilen?


Titel: Re: Hier geboren und schulabschluss gemacht!Kein P
Beitrag von brickbat am 10.01.2006 um 14:12:40
Was hat die Mutter in der Türkei denn erreicht? Unabhängig von der Meinung eines Rechtsanwaltes wäre ja die Auskunft der Behörden mal interessant.

Ralf: vorsichtig ausgedrückt könnte es evtl. auch sein daß das Konsulat die Angelegenheit der Tochter von der Regelung der Angelegenheit der Mutter abhängig macht und deshalb keinen Paß ausstellt.

Titel: Re: Hier geboren und schulabschluss gemacht!Kein P
Beitrag von angel_rose am 10.01.2006 um 14:15:56
Das ist ja das witzige daran :-?

der alte Pass von der Mutter ist zwar abhanden gekommen,aber es liegt eine alte kopie vor, die zufährlich die seite des Passes ist, wo das mädel eingetragen ist.Allerdings Führt das TR Konsulat wohl kein Archive mit kopien vom alten pass oder in der Ackte!

Aber laut TR register buch der Mutter, steht sie nicht mit drinn.HÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄ???

ich sag doch das ist ein teufelskreis.Wie bei Asterix in dem einen Film, wo sie von einen stockwerk zum anderen geschickt wurden. :D
da sind die doch fast Verrückt geworden oder nit?

Titel: Re: Hier geboren und schulabschluss gemacht!Kein P
Beitrag von angel_rose am 10.01.2006 um 14:23:17
Jaaaaaaaaaaaaa, genau so sieht es aus!

Die können gar nicht mehr zählen wie oft sie beim Konsulat Vorsprchen.
Jedesmal Wollten die etwas anderes:Zunachst waren es nur Geburtsurkunde usw.
dann beim nächsten mal hie?e s da Fehle noch die eine und die andere unterlagen!
Als ob die das mit Abschicht machen.Wirklich!

Die Mama hat finanziel einen ziemlichen Engpass, um Ihre Angelegenheit In der TR zu klären!
Das ist ein ziemlicher Hinderniss!Deshalb sieht auch alles so Aussichtslos aus!

Titel: Re: Hier geboren und schulabschluss gemacht!Kein P
Beitrag von Ralf am 10.01.2006 um 14:33:42
Im Ursprungsposting heißt es:


angel_rose schrieb am 09.01.2006 um 20:38:33:
Keinen pass, deswegen nicht, weil diese person auser ehelich gezeugt wurde,...


Mal nebenbei: Falls bekannt, welche Staatsangehörigkeit hat denn der Vater, gibt es eine Vaterschaftsanerkennung? Evtl. ergibt sich ja hier eine Problemlösung.

Titel: Re: Hier geboren und schulabschluss gemacht!Kein P
Beitrag von ronny am 10.01.2006 um 14:45:50
Da hatte ich auch schon dran gedacht, aber wegen


Zitat:
Ihr Vater ist auch bekannt.( geburtsurkunde) Er lebt in der Türkei, Ist aber hier im ruhrgebiet angemeldet!Kommt ein mal im Jahr.Inzwischen hat er wohl auch nen Deutschen pass.
Dem interesiirt aber das Problem nicht. vater schaft wurde angenommen, durch test!


dem inzwischen, eine Einbürgerung nach der Geburt des Mädels unterstellt ;)

Titel: Re: Hier geboren und schulabschluss gemacht!Kein P
Beitrag von Ralf am 10.01.2006 um 14:52:06
Dann hab ich das wohl überlesen. Jedenfalls ergibt sich aber auch hieraus der Besitz der türkischen StA für das Kind. Strittig könnte da allenfalls noch die Namensführung nach türkischem Recht sein.

Titel: Re: Hier geboren und schulabschluss gemacht!Kein P
Beitrag von angel_rose am 10.01.2006 um 15:19:43
HMMMMMmm!!!

da bin ich mir aber nicht 100 pro sicher, ob der Vater nun wirklich nen deutschen Pass hat.Muss ich heraus finden.


Habe eben erfahren , das das leider doch nicht der fall ist. :'(

Schade!

Hätte ja gut enden können.

zum Vater noch mal:Er hat damals die Vaterschaft abgelehnt,jedoch wurde durch ein Gericht die Vaterschaft zu 99,9 % bewiesen.

Aber das sorgerecht war immer bei der Mutter.

der hat nie unterhalt gezahlt,zudem ist er auch noch wohlhabend!
Vor ca. 1 bis 2 Jahren hat die Tochter nen kontakt aufgesucht zum Vater.Die Tele. nummer existirt noch.Aber der blödi legt andauernt auf.

Das ist doch echt ein wahrnsinn!

Titel: Re: Hier geboren und schulabschluss gemacht!Kein P
Beitrag von angel_rose am 10.01.2006 um 15:47:47
ICH VERSUCHE DAS GANZE NOCHMAL AUFZULISTEN;


MUTTER

1979:HEIRAT MIT EINEN DEUTSCHEN
1982: RECHTKRÄFTIG GESCHIEDEN

SEIT DER SCHEIDUNG;WIEDER DEN MÄDCHENNAMEN.in der TR registriert,aber der Pass noch nicht erneuert

1985:GEBURT DER TOCHTER....UNEHELICH; VATERSCHAFT BEKANNT; GEBURTSURKUNDE VORHANDEN
MÄDCHENNAME DER MUTTER

1985: 1. EHEMAN VERSTORBEN
1987: 2. HEIRAT MIT EINEM TÜRKEN IN DER TÜRKEI

WEIL IN DER TR VOM ERSTEN EHEMAN NICHT GESCHIEDEN,DIESER ABER INZWISCHEN VERSTORBEN IST;EINFACHERWEISE ALS VERWITWET ANGENOMMEN

IN DER ZEIT ZWISCHEN ABER DER MÄDCHEN NAME NICHT OFIZIEL ZURÜCK BEKOMMEN;DEUTSCHLAND JA;TÜRKEI NEIN.........jetzt aber offiziel,weil die 2 ehe auch scheiterte,und die ja direkt in der TR geschieden wurde.

JETZT DAS PROBLEM;TOCHTER HAT KEIN PASS;KEIN NÜFUS
TR KONSULAT STELLT KEINEN AUS;WEIL ?;DIE NACHNAMEN;ZUR DER ZEIT NICHT STIMMIG WAREN

ABER ALLE PAPIERE LIEGEN VOR SCHEIDUNGSURTEIL GEBURTSURKUNDE USW;


Titel: Re: Hier geboren und schulabschluss gemacht!Kein P
Beitrag von brickbat am 10.01.2006 um 16:35:28

angel_rose schrieb am 10.01.2006 um 15:47:47:
...
SEIT DER SCHEIDUNG;WIEDER DEN MÄDCHENNAMEN.in der TR registriert,aber der Pass noch nicht erneuert

...

WEIL IN DER TR VOM ERSTEN EHEMAN NICHT GESCHIEDEN,DIESER ABER INZWISCHEN VERSTORBEN IST;EINFACHERWEISE ALS VERWITWET ANGENOMMEN

...

IN DER ZEIT ZWISCHEN ABER DER MÄDCHEN NAME NICHT OFIZIEL ZURÜCK BEKOMMEN;DEUTSCHLAND JA;TÜRKEI NEIN.........
...


Irgendwas paßt doch da nicht zusammen, oder?

Für mich stellt sich die Sache folgendermaßen dar:

Wahrscheinlich gilt Deine Freundin in der Türkei als eheliches Kind des deutschen Ehemannes, da dieser ja im Jahr der Geburt erst verstorben ist und die Scheidung in der Türkei nicht rechtskräftig wurde. Da Deine Freundin wohl in D. geboren wurde und die Mutter nach dt. Recht geschieden war wurde aufgrund der Schlußfolgerung der automatischen Wiederannahme des Mädchennamens dieser als Familienname in die Geburtsurkunde eingetragen.
Anders als bei der Ausstellung eines eigenen Passes enthält die Eintragung türkischer Kinder im Paß eines Elternteils keine Angaben zum Familiennamen, dort werden die Kinder nur mit Vornamen und Geburtsdatum eingetragen. Wahrscheinlich erfolgte die Registrierung beim Konsulat unter dem damals dort bekannten Namen der Mutter - nämlich dem 1. Ehenamen. Probleme tauchten deshalb erst auf, als Deine Freundin mit 16 einen eigenen Paß beantragen mußte und der Name in der Geburtsurkunde nicht mit dem bei den türkischen Behörden registrierten Familienstand und Namen der Mutter in Einklang zu bringen war. Logisch, daß die Behörden nun vor Paßausstellungvom Antragsteller eine Klärung der Sache erwarten. Das die Mutter nach der 2. Scheidung nun offiziell ihren Mädchennamen wieder trägt spielt dafür keine Rolle. Maßgebend ist die richtige Registrierung des korrekten Familienstandes zum zeitpunkt der Geburt Deiner Freundin.
Offensichtlich ist der Familienstand der Mutter bei den türkischen Behörden nach wie vor falsch registriert, weil Du ja selber schreibst, sie wäre vor der zweiten Eheschließung der Einfachheit halber (vermeintlich) als verwitwet angenommen worden.
Fazit: die Scheidung vom 1. Ehemann muß in der Türkei nachträglich registriert werden. Die restlichen Bereinigungen werden sich dann von selbst ergeben. Dafür sollte die Mutter sowohl das damalige Scheidungsurteil als auch die Geburtsurkunde ins türkische übersetzen lassen und die Übersetzungen bei den türkischen Behörden vorlegen. Ich gehe aber davon aus, daß für die Klärung eine Reise in die Trükei notwendig sein wird.

Titel: Re: Hier geboren und schulabschluss gemacht!Kein P
Beitrag von brickbat am 10.01.2006 um 16:38:07
Die gleichen Probleme gäbe es bei der Konstellation aber auch bei einer deutschen Behörde. Wenn die Namensführung nicht klar ist bekommt man auch keinen Paß.

Titel: Re: Hier geboren und schulabschluss gemacht!Kein P
Beitrag von angel_rose am 10.01.2006 um 17:21:49

Zitat:
Wahrscheinlich gilt Deine Freundin in der Türkei als eheliches Kind des deutschen Ehemannes, da dieser ja im Jahr der Geburt erst verstorben ist und die Scheidung in der Türkei nicht rechtskräftig wurde. Da Deine Freundin wohl in D. geboren wurde und die Mutter nach dt. Recht geschieden war wurde aufgrund der Schlußfolgerung der automatischen Wiederannahme des Mädchennamens dieser als Familienname in die Geburtsurkunde eingetragen.  
Anders als bei der Ausstellung eines eigenen Passes enthält die Eintragung türkischer Kinder im Paß eines Elternteils keine Angaben zum Familiennamen, dort werden die Kinder nur mit Vornamen und Geburtsdatum eingetragen. Wahrscheinlich erfolgte die Registrierung beim Konsulat unter dem damals dort bekannten Namen der Mutter - nämlich dem 1. Ehenamen.


ES WURDE ÜBERHAUPT KEINE REGISRTRIERUNG GEMACHT;WEIL DAS GESEZT DAMALS BESAGTE;AUSSEREHELICHE KINDER BEKOMMEN KEINE NÜFUS(Regiestrirung)

ERST MAL EIN DICKES LOB AN BRICKBAT UND DIE ANDEREN;IHR HABT DIESES PROBLEM WIRKLICH UNTER KONTROLLE:iCH FREU MICH SEHR;DAS IHR MICH VERSTEHT;UND MIR HILFT;

ES IST TATSÄCHLICH SO IN DER TR; DAS SIE AUSGEGANGEN SIND; DIE TOCHTER WÄRE EHELICH DURCH DEN ERSTEN EHEMAN:

HABEN DANN AUCH GEFRAGT; WARUM GEBURTSURKUNDE NICHT MIT NACHNAMEN ÜBEREINSTIMMEN;ABER ES GIBT KEINERLEI REGISTRIRUNG DARAUF

THEOETISCH HÄTTE MAN DAS SO MACHEN KÖNNEN;ABER DIE GEBURTSURKUNDE LIEGT JA VOR;UND DIE KANN MAN JA NU NICHT ÄNDERN ALSO PRAKTISCH NICHT MACHBAR;SCHADE

[edit]Edit:
Zitat als solches gekennzeichnet,
Ralf[/edit]

Titel: Re: Hier geboren und schulabschluss gemacht!Kein P
Beitrag von brickbat am 10.01.2006 um 18:02:21

Zitat:
THEOETISCH HÄTTE MAN DAS SO MACHEN KÖNNEN;ABER DIE GEBURTSURKUNDE LIEGT JA VOR;UND DIE KANN MAN JA NU NICHT ÄNDERN ALSO PRAKTISCH NICHT MACHBAR;SCHADE

Hä? Langsam vestehe ich Dich nicht mehr. Die Geburtsurkunde ist nicht das Problem, es ist die Scheidung der 1. Ehe die nachregistriert werden müßte! Solange Deine Freundin bzw. ihre Mutter sich dazu außerstande sehen werden sie zu keiner Lösung kommen. In dem Fall kann ich die ABH dann auch verstehen, deren Geduld stößt nämlich an ihre Grenze wenn die Betreffenden selber das Problem nicht lösen möchten. Deine Freundin ist am Zuge, nicht die Behörden. Also: Scheidungsurteil übersetzen lassen und ab mit der Mutter in die Türkei zur  Klärung ihrer persönlichen Angelegenheiten. Dazu ist sie verpflichtet aber offensichtlich nicht willens. Finanzielle Engpässe sind da keine Entschuldigung und werden von der ABH auch nicht als solche gelten gelassen. Zeit war schließlich genug vorhanden.

Titel: Re: Hier geboren und schulabschluss gemacht!Kein P
Beitrag von angel_rose am 10.01.2006 um 19:55:43
Mittlerweile verstehe ich ja selbst schon garnix mehr :)

Ich meinte nur,Wenn man gedacht hätte das es irgendwann mal so ein problem wird,dann hätte man 1985  den verstorbenen eheman als Vater angeben können.
das wäre dann zwar ne falsche angabe,aber man hätte nicht diese schwierigkeiten.

Nun jaaaaaa, ich denke der wille ist schon da von Mutter und tochter schnellstens diese sorgen zu lösen!Denn sie bedrücken doch mehr als man denkt!
Manchmal können wir Außenseiter einfach nicht verstehen, das es doch Menschen gibt, die es wirklich nicht leicht haben.nicht nur finanziel!Auch die seele spielt da eine Rolle.

Aber , ich bin der gleichen meinung, das da von nun an gas gegeben werden muss.Und zwar VOLLGAS!!!Klar das die ABH da kene gedult mehr erweist.
Aber ein Mensch ohne wissen ist nun mal verloren!
Deshalb helfen wir ja auch, indem wir dieses problem zu lösen versuchen.
damit Mutter und tochter nun auch wissen was zu tun ist.
Bis heute war das ja nicht so klar!Dank eurer hilfe hat man einen leitfaden bekommen,
Ich danke vielmals für eure netten und hilfsreichen antworten

Titel: Re: Hier geboren und schulabschluss gemacht!Kein P
Beitrag von Ralf am 11.01.2006 um 08:50:59

brickbat schrieb am 10.01.2006 um 16:35:28:
Ich gehe aber davon aus, daß für die Klärung eine Reise in die Trükei notwendig sein wird.  

Nicht unbedingt. Oft reicht es aus, wenn man von Deutschland aus einen türkischen Anwalt vor Ort (also in der Türkei) mit der Angelegenheit beauftragt. Allerdings dauert diese Verfahrensweise naturgemäß erheblich länger.

Titel: Re: Hier geboren und schulabschluss gemacht!Kein P
Beitrag von angel_rose am 11.01.2006 um 14:27:10
daran haben wir auch schon gedacht,(anwalt)

Haben ja auch einen Anwalt mit diesem problem aufgesucht, in der TR, der hat aber gesagt, das es nicht nötig sei, das die Mutter, die scheidung  vom ersten mann neu registrieren lassen muss.Er hat Für beide einen Antrag geschrieben,Für das TR konsulat, das sie im namen des "282gesetztbuches der TR, das recht hat regiestriert zu werden.Nun werden wir halt weiter schauen, ob das so geht.

Und wenn nicht, dann eben wirklich selber hin fliegen.Das wäre natürlich das beste!

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