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Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> Wohnwechsel mit Aufenthalterlaubnis
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Beitrag begonnen von malika am 21.12.2005 um 09:22:09

Titel: Wohnwechsel mit Aufenthalterlaubnis
Beitrag von malika am 21.12.2005 um 09:22:09
Hallo!

Bin seit 4 Wochen verheiratet und nun hat mein Mann seine Aufenthaltserlaubnis bekommen. Vorher hatte er nur eine Duldung und war in einem anderen Landkreis gemeldet und durfte sich nicht bei mir anmelden und natürlich auch nicht wohnen. Wie ist das jetzt? Darf er nun offiziell bei mir wohnen und ist dann die ABH hier für ihn zuständig oder muss er noch einen Umverteilungsantrag stellen?

Danke für die Antworten!

Titel: Re: Wohnwechsel mit Aufenthalterlaubnis
Beitrag von Bruno am 21.12.2005 um 09:56:44
hi,

schau doch einfach im Pass nach, ob eine entsprechende Auflage erteilt wurde.
Sollte eine AE nach § 28 AufenthG erteilt worden sein, so wäre diese ohne
Auflage zu versehen. Lediglich der Hinweis "Erwerbstätigkeit gestattet" dürfte
enthalten sein.


Bruno

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