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Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> BVerwG: Asylrecht kann aberkannt werden
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Beitrag begonnen von Abu am 03.11.2005 um 09:57:30

Titel: BVerwG: Asylrecht kann aberkannt werden
Beitrag von Abu am 03.11.2005 um 09:57:30
Aus dem Tagesspiegel v, 02.11.2005:


Zitat:
Asylrecht kann aberkannt werden
Leipzig - Flüchtlinge können mit einem Regimewechsel in ihrem Heimatland ihre Asylanerkennung in Deutschland verlieren. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Dienstag in einem Grundsatzurteil. In dem vorliegenden Fall wurde dem aus Afghanistan stammenden Flüchtling im Juni 2000 das Asylrecht wieder aberkannt, weil das Regime in seiner Heimat, das ihn ehemals verfolgt habe, nicht mehr existiere. (Az: BVerwG 1 C 21.04) ddp

( http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/02.11.2005/2150738.asp )

Titel: Re: BVerwG: Asylrecht kann aberkannt werden
Beitrag von ronny am 03.11.2005 um 10:26:09
Wir nennen das aber ned Aberkennung sondern

Widerruf und Rücknahme

und geregelt ist das im § 73 AsylVerfG

[guck=guck.gif] hier .

Danke fürs Verschieben ;)

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