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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Aufenthalt nach Scheidung
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Beitrag begonnen von Saxonicus am 15.09.2005 um 20:52:28

Titel: Aufenthalt nach Scheidung
Beitrag von Saxonicus am 15.09.2005 um 20:52:28
Eine Bekannte (Nicht-EU-Bürgerin) von mir, seit über 10 Jahren in D und Mutter von zwei D-Kindern (15 und 18 jährig) mit NL-Erlaubnis (§ 29/2), lebt getrennt von ihren eingedeutschten Ehemann und möchte sich jetzt scheiden lassen.
Verliert sie ihren Aufenthaltstitel ?

Titel: Re: Aufenthalt nach Scheidung
Beitrag von Enigma am 15.09.2005 um 21:01:52
kommt drauf an wie lange sie schon verheiratet ist. Es müssen mindestens 3 J sein.

Titel: Re: Aufenthalt nach Scheidung
Beitrag von fons am 15.09.2005 um 21:03:23
Quatsch Enigma!

Es wird sich nix ändern. Sie hat ein eigenständiges Aufenthaltsrecht. Amen!

Titel: Re: Aufenthalt nach Scheidung
Beitrag von Saxonicus am 15.09.2005 um 21:24:22
Beide Kinder (14 und 18 Jahre alt) sind in der Ehe geboren, also mindestens 18 Jahre verheiratet.

Titel: Re: Aufenthalt nach Scheidung
Beitrag von Enigma am 15.09.2005 um 21:28:41
sorry...das "D-Kinder" hatte ich übersehen

Titel: Re: Aufenthalt nach Scheidung
Beitrag von fons am 15.09.2005 um 21:31:57

schrieb am 15.09.2005 um 21:28:41:
sorry...das "D-Kinder" hatte ich übersehen


@ Enigma:
Antwort wäre auch FALSCH gewesen wenn die Kinder nicht deutsch wären!

@ Sax..
Und bitte etwas Geduld beim Absenden, wenn der Server etwas langsam ist.
Nicht 3 x klicken. Hab 2 gelöscht  [tipper=tipper.gif]

Titel: Re: Aufenthalt nach Scheidung
Beitrag von Enigma am 15.09.2005 um 21:37:03
jaaaaa ok....sie hat auch eine NL-Erlaubnis...irgendwie auch übersehen... !!!



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