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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Aufenthaltserlaubnis ????
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Beitrag begonnen von Dounia am 07.09.2005 um 23:07:51

Titel: Aufenthaltserlaubnis ????
Beitrag von Dounia am 07.09.2005 um 23:07:51
Hallo!!!
Ich freue mich sehr , dass ich diese Forum gefunden habe.
meine frage ist :  ich besitze die Niederlassungserlaubnis und habe einen Student geheiratet. welche Aufenthaltserlaubnis bekommt mein Mann und wie lang dauert? und was ist mit dem Arbeitserlaubnis?
Danke !!!

Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis ????
Beitrag von Mick am 07.09.2005 um 23:51:48
Hi,
wenn die Nachzugsbedingungen erfüllt werden (siehe § 29 und § 5 AufenthG),
dann bekommt er eine Aufenthaltserlaubnis nach § 29 AufenthG. Danach kann
er - wie Du - jede Erwerbstätigkeit ausüben.

Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis ????
Beitrag von Dounia am 08.09.2005 um 01:10:50
Danke sehr ,Herr Mick

die bedinung sind schon erfüllt , ich habe vollzeitstelle , die Wohnung ist grosse usw...
und die frage ist  bekommt er ein Jahre für Aufenthaltserlaubnis  oder mehr ?

Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis ????
Beitrag von brickbat am 08.09.2005 um 20:56:16
Wahrscheinlich zunächst für ein Jahr.

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