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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> NE - BFA Bescheinigung
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Beitrag begonnen von Nagual2 am 22.08.2005 um 13:29:15

Titel: NE - BFA Bescheinigung
Beitrag von Nagual2 am 22.08.2005 um 13:29:15
Hallo ,

Im Oktober muss ich (hoffe zum letzten mal) zum ABH um Antrag auf NE zu stellen

1992 als Bosn. Flüch. gekommmen
ab 2000 GC Visa > ergo §9 für NE 5 jahre, bla bla

1. ich habe BVA Bescheinigung vom 05.2005. Kann die Noch gewertet werden oder wird die als veraltet angesehen, solli ich eine neuere besorgen ?
Ist es i.O wenn ich Antrag am Anfang Oktober mache wegen, arbeit papiere usw. oder ca. eine Woche reicht aus.

2. Ist die Freizügikeitsbescheinigung für EU Bürger so was wie NE ? ist NE Besser ? da meine Frau Polin ist und einen Familienzusammenführungsvisum hat.

Danke für die Antworten


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