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Ausländerrecht >> Ausweisung, Abschiebung, Straftaten, Aufhebung der Einreisesperre >> Einreise trotz Verurteilung
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Beitrag begonnen von Hugobossi am 11.07.2005 um 13:07:01

Titel: Einreise trotz Verurteilung
Beitrag von Hugobossi am 11.07.2005 um 13:07:01
Abstraktes Problem:

Türkischer Staatsangehöriger wird 1998 zu sechs Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt (Straßenverkehrsdelikt). Nach Verurteilung setzt er sich in die Türkei ab. Anno 2005 heiratet er in der Türkei seine deutsche Lebensgefährtin. Möchte jetzt nach Deutschland einreisen und dort seine Haftstrafe verbüßen.

1.Besteht eine Verpflichtung zur Erteilung eines Visums zur Familienzusammenführung (§ 28 I AufenthG) oder kann dies wegen der Verurteilung verweigert werden?
2.Unmittelbar nach der Einreise dürfte T. wohl festgenommen und zur Haftverbüßung in die JVA eingeliefert werden. Droht nach Verbüßung der Haftstrafe eine Abschiebung? Wenn ja – haftet für die Kosten derselben auch die Ehefrau?

Vorab Dank für fundierte Beiträge

HuBo

Titel: Re: Einreise trotz Verurteilung
Beitrag von Mick am 11.07.2005 um 22:41:57
Hi,
Fakt wäre, dass ein Anspruch auf Erteilung einer AE besteht.
Das Delikt incl. der Strafe wiegt nicht so schwer, dass aufgrund
dessen eine AE versagt werden könnte.

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