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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Scheidung nach einem Jahr
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Beitrag begonnen von wittione am 08.07.2005 um 03:04:18

Titel: Scheidung nach einem Jahr
Beitrag von wittione am 08.07.2005 um 03:04:18
Hallo zusammen,

ich bin nicht nur hier ganz neu, sondern habe auch sonst keine Erfahrungen mit Foren.
Ich hoffe das ich hier alles an der richtigen Stelle usw. eingebe.

Nun zu meinem Problem:

Ich habe mich bis über beide Ohren in eine Thailänderin verliebt.
Das Problem ist, das sie erst seit einem Jahr und sechs Monaten in Deutschland lebt und seit einem Jahr und drei Monaten mit einem Deutschen verheiratet ist.
Was passiert wenn sie sich von ihrem Mann trennt und zu mir kommt?
Wird sie ausgewiesen? Wenn ja gleich oder erst nach einem (Trennungs-)Jahr?
Angenommen sie wird gleich ausgewiesen (also noch mindestens ein Jahr verheiratet) kann ich sie über irgendwelche Visa (Sprachkurs, Au-pair, Besuchervisum o.ä.) wieder nach Deutschland holen bis sie geschieden ist?
Kann ich sie kurz nachdem sie geschieden ist heiraten und darf sie dann in Deutschland bleiben?
Ich bin ziemlich verzweifelt, weil man so viel "Horror-Geschichten" hört.
Jetzt ist man endlich mal wieder verliebt und jetzt scheint das Ganze an irgendwelchen Gesetzen zu scheitern.
Für Hilfe wäre ich wirklich sehr dankbar.


                                                                                 liebe Grüße    wittione

Titel: Re: Scheidung nach einem Jahr
Beitrag von Mick am 08.07.2005 um 16:57:37
Hi,
schau mal in der FAQ zu dem Thema nach.

Ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erhält man erst nach zwei
Jahren. Ausländerrechtlich ist der Zeitpunkt der Trennung maß-
geblich, nicht der Zeitpunkt der Scheidung. Es ist also damit zu
rechnen, dass ein Ausreise erfolgen muss.

Die Erteilung anderer Visa ist denkbar. Ob es in der Praxis dann
auch dazu kommt, wird sich zeigen (kann hier nicht vorherge-
sehen werden).

Titel: Re: Scheidung nach einem Jahr
Beitrag von wittione am 08.07.2005 um 20:46:28
Hallo Mick,

vielen Dank für deine Antwort.

Sicher ist es also nicht das sie "bald" wieder hier her kommen kann, oder?
Wenn ich dich richtig verstanden habe, würdest du uns raten noch 9 Monate "versteck zuspielen", um kein Risiko einzugehen.
Obwohl das natürlich für uns sehr schwer ist.

                                                                   lg      wittione

Titel: Re: Scheidung nach einem Jahr
Beitrag von Mick am 08.07.2005 um 20:53:53

schrieb am 08.07.2005 um 20:46:28:
Wenn ich dich richtig verstanden habe, würdest du uns raten noch 9 Monate "versteck zuspielen", um kein Risiko einzugehen.


Hi,
nein, einen solchen Rat gebe ich sicherlich nicht. Ich empfehle Offen-
heit und ggf. die Ausreise, wenn sie unumgänglich ist (wenn die
Rechtsmittel ausgeschöpft sind und keine andere AE erteilt wird).

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