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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Aufenthalt bei behinderten Kind
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Beitrag begonnen von kasifat am 29.06.2005 um 11:45:51

Titel: Aufenthalt bei behinderten Kind
Beitrag von kasifat am 29.06.2005 um 11:45:51
Hallo ich bin neu und habe ein großes problem:

Ich habe mit einem nigerianer eine 3 monate alte tochter, welche das down syndrom hat. zur zeit befindet sich der kindsvater in london und wir würden gerne zusammen in deutschland leben bzw. heiraten. Das Problem ist, er hat nur einen nigeranischen pass ohne visum.

gibt es eine möglichkeit dass er deutschland bleiben kann bzw. eine aufenthaltsgenehmigung bekommt?

es wäre sehr schön, wenn mir jemand weiterhelfen könnte, da ich aufgrund der krankheit meiner tochter nicht in london leben kann...

Vielen Dank

Titel: Re: Aufenthalt bei behinderten Kind
Beitrag von Doc am 29.06.2005 um 16:53:05
Hallo kasifat,

der Kindsvater (er muss die Vaterschaft anerkannt haben) muss einen Antrag auf ein Visum zur Familienzusammenführung (§ 28 Abs. 1 Nr. 3 oder 2. Halbsatz AufenthG) stellen. Zuständig ist die deutsche Botschaft in dem Land, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Wenn er sich unerlaubt in GB aufhält, dann kommt nur die deutsche Botschaft in Nigeria in Frage.

Doc  ;)

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