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Beitrag begonnen von Julie am 23.06.2005 um 14:40:43

Titel: wie kriegt man Einjahresverlängerung nach Studium
Beitrag von Julie am 23.06.2005 um 14:40:43
hätte eine frage, von der ich hoffe, dass mir hier jemand weiterhelfen kann.
es ist so, mein freund (kamerun) wird in ein paar monaten seine diplomarbeit beenden und so endet auch seine aufenthalserlaubnis zwecks studienzwecke. durch die neuregelung gibt es doch die möglichkeit nach beendigung eine 1-jährige Verlängerung zu bekommen.
Was sind die Voraussetzungen dafür, welche chancen hat er, wenn er 6 Jahre schon in dtl. studiert und vorher 4 jahre in frankreich war (sich also vor 10 Jahren in dtl. zum studium angemeldet hat)
danke schon mal.

Titel: Re: wie kriegt man Einjahresverlängerung nach Stud
Beitrag von Mick am 23.06.2005 um 21:29:07
Hi,
ich würde einfach mal mit den Nachweisen über den erfolgreichen
Abschluss des Studiums und mit Nachweisen über die Sicherung
des Lebensunterhaltes einschließlich Krankenversicherung zur
ABH gehen. Dann sollte die Erteilung der AE kein Problem dar-
stellen.

Titel: Re: wie kriegt man Einjahresverlängerung nach Stud
Beitrag von daikiri am 23.06.2005 um 22:21:12
Hallo Mick!

Wegen


schrieb am 23.06.2005 um 21:29:07:
...Nachweisen über die Sicherung des Lebensunterhaltes...


Um was für ein Nachweis soll sich dabei handeln? So wie für die Aufnahme des Studiums?

Ich habe gehört, dass man während des einen Jahres, wo man Arbeit sucht, zur Deckung  des Lebensunterhalts arbeiten darf. Stimmt das?
Wie viel darf man denn arbeiten? Auch 90 Tage oder gar mehr?

Gruß, daikiri

Titel: Re: wie kriegt man Einjahresverlängerung nach Stud
Beitrag von Mick am 23.06.2005 um 23:18:53
Hi,
die Frage der Art des Nachweises solltest Du mit Deiner ABH besprechen.
Ich denke, es wird ähnlich wie beim Studium sein.

Ja, man darf arbeiten, allerdings nur mit Zustimmung der Agentur. Es
wird eine Vorrangsprüfung erfolgen (§ 39 AufenthG).

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