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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> was steht im zu?
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Beitrag begonnen von mona25 am 20.06.2005 um 19:44:34

Titel: was steht im zu?
Beitrag von mona25 am 20.06.2005 um 19:44:34
hey,
ich wollte demnächst in afrika heiraten. jetzt ist meine frage, was meinem zukünftigen ehemann an geldern zustehen würde, wenn mein einkommen für 2 personen nicht ausreicht. ihm steht hier doch für die 1. zeit (ohne arbeit) was zu oder??? oder könnte es da probleme geben?
grüße euch alle, mona25

Titel: Re: was steht im zu?
Beitrag von Doc am 20.06.2005 um 20:46:55
Null Probleomo,

der ausländische Ehegatte einer/s Deutschen, der einen Aufenthaltstitel hat, kann sofort Sozialmittel in Anspruch nehmen.

Doc  ;-D

Titel: Re: was steht im zu?
Beitrag von Riki am 20.06.2005 um 21:21:43
Mama mia, Mona!  ;-D

Titel: Re: was steht im zu?
Beitrag von mona25 am 21.06.2005 um 15:13:28
hä???

Titel: Re: was steht im zu?
Beitrag von Hartmut_Krentz am 21.06.2005 um 15:46:23
Natuerlich   steht ihm was zu, aus diesem grunde bleibt doch so manche(r) hier
und nicht etwa  wegen der schoenen blauen Augen des Ehepartners!!! ;-D ;-D ;-D

Titel: Re: was steht im zu?
Beitrag von reta am 21.06.2005 um 21:31:24
Hallo ihr alle

ich dachte eigentlich, das meinem Mann hier erstmal nichts zusteht, wir hatten auch nicht daran gedacht irgentwelche Sozialmittel in Anspruch zu nehmen. Obwohl ich wirklich wenig verdiene, und meine allerletzten Reserven dabei drauf gegangen sind, meinen Mann hier rüber zu bekommen.
Ich dachte darum muß man belegen das man eine Arbeitsstelle hat, damit man den Ehepartner mit versorgen kann!
Aber doch, wir wollten das mein Mann einen Spachkurs belegt. Aber ich weiß nicht ob wir dafür bezahlen müssen?
Gruß Reta

Titel: Re: was steht im zu?
Beitrag von Saxonicus am 29.06.2005 um 20:32:58
Haben Sie schon mal die Möglichkeit ins Auge gefasst bei ihm in Afrika zu wohnen ?

......und guckst Du hier:     www.1001geschichte.de

Titel: Re: was steht im zu?
Beitrag von Peter2 am 29.06.2005 um 20:57:23

schrieb am 29.06.2005 um 20:32:58:
Haben Sie schon mal die Möglichkeit ins Auge gefasst bei ihm in Afrika zu wohnen ?


ABER: Was steht ihnen denn dort zu  ???  [verdacht=verdacht.gif]

Titel: Re: was steht im zu?
Beitrag von Djamila am 30.06.2005 um 10:29:46

schrieb am 20.06.2005 um 20:46:55:
Null Probleomo,

Doc  ;-D


Hi Mona25,

lass dich nicht irre machen ! Siehe AufenthG § 28 (2)(5), § 31

Ein gutes und schönes Leben zusammen in Deutschland  :blum

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