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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Lebensunterhalt heisst??
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Beitrag begonnen von Jess11 am 29.05.2005 um 22:32:56

Titel: Lebensunterhalt heisst??
Beitrag von Jess11 am 29.05.2005 um 22:32:56
Hallo..
Ich bin USAmerikaner, 3 jahre ver. mit eine Deutsche Frau. Bald habe ich meine termin um eine NE zu beantragen. Ich bin angestellt, aber bin über eine jahr krank, :P und kriege von meine Krankenversicherung 220€ krankengeld monatlich. Das dass allerdings nicht ausreicht, schicken mich meine eltern auch 700€ monatlich. Meine Frage ist ob jemand sich erfahrungsmassig weiss ob dass reicht bei die AB als "Lebensunterhalt".? Wie soll ich (kann ich?) das beitrage von meinen eltern bestätigen?

§28 (3) Sagt  "Der Lebensunterhalt eines Ausländers ist gesichert, wenn er ihn einschließlich ausreichenden Krankenversicherungsschutzes ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel bestreiten kann. Dabei bleiben das Kindergeld und Erziehungsgeld sowie öffentliche Mittel außer Betracht, die auf Beitragsleistungen beruhen oder die gewährt werden, um den Aufenthalt im Bundesgebiet zu ermöglichen.Bei der Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug werden Beiträge der Familienangehörigen zum Haushaltseinkommen berücksichtigt."

Sind das also meine eltern auch :fragz:

Sonnst gibts keine grund warum ich eine NE nicht kriegen soll.

Vielen Dank
Jess

Titel: Re: Lebensunterhalt heisst??
Beitrag von Abu am 30.05.2005 um 09:25:46
Hi Jess,


schrieb am 29.05.2005 um 22:32:56:
§28 (3) Sagt

Ich glaube, Du meinst § 2 (3)...

Vielleicht hilft Dir Nr. 2.3.3.3 der Vorläufigen Anwendungshinweise zum AufenthG weiter.

[guck=guck.gif] http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/gesetzgebung/BMI_Hinweise_AufenthG_221204.pdf

Abu


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