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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Familiennachzug-Arbeiten https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1114592629 Beitrag begonnen von Sascha am 27.04.2005 um 11:03:49 |
Titel: Familiennachzug-Arbeiten Beitrag von Sascha am 27.04.2005 um 11:03:49
Hallo Leute!
Ich habe wieder mal eine Frage an euch und brauche euere Hilfe! Also, folgende Situation: ich habe hier in DE ein Stellenanbegot bekommen und werde mich bemühen eine AE zu bekommen, obwohl ich nicht weiss wie meine Schancen als BWLer stehen...Weisst ihr hier wie man am besten vorgehen soll um die Schancen zu erhöhen? Die hauptfrage ist aber anders - ich habe eine Freundin und wir haben vor zu heiraten..Wenn es bei mir mit Arbeitsaufnahme klappt - dann wollen wir nach Deutschland ziehen.. Wie würde es denn mit Familiennachzug aussehen? Ist es wichtig ob die Ehe bei der Beantragung von meine AE schon besteht, oder ist es auch kein Problem wenn wir später heiraten, wenn ich AE schon habe? IN Zuwanderungsgesetz habe ich gelesen - "Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Arbeitsaufnahme, wenn der Ausländer, zu dem der Familiennachzug erfolgt, arbeiten darf." [beifall=beifall.gif] Ich habe mal auch in ABH nachgefragt, dort wurde mir gesagt dass die Ehegattinnachzug in dem Fall eine Ermäßungsentscheidung wäre, dass es egal ist ob die Ehe schon bestand und dass sie auf keinen Fall arbeiten darf, es muss also eine Arbeitsmarktprüfung durchgeführt werden... Weisst ihr hier mehr? Wieso steht es in Gesetz dass sie arbeiten darf und die ABH sagen was anders? Verstehe ich hier etwas Falsch? [smiley=bash.gif] Vielen-vielen Dank im Voraus für eure Antworten! Grüße |
Titel: Re: Familiennachzug-Arbeiten Beitrag von ronny am 27.04.2005 um 11:57:43 Zitat:
Hallo Sascha, mal unabhängig von der Frage ob, Du einen Aufenthaltstitel zur Ausübung einer Beschäftigung bekommen kannst, wo genau hast Du das gelesen.? Grüße Ronny |
Titel: Re: Familiennachzug-Arbeiten Beitrag von Sascha am 27.04.2005 um 12:08:59
Hallo Ronny!
das habe ich im Enfassung von Zuwanderungsgesetz §29Familiennachzug zu Ausländern (5) Unbeschadet des ¤ 4 Abs. 2 Satz 3 berechtigt die Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit, soweit der Ausländer, zu dem der Familiennachzug erfolgt, zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt ist oder wenn die eheliche Lebensgemeinschaft seit mindestens zwei Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet bestanden hat. Ist hiermit etwas anderes gemeint? Grüße Sascha |
Titel: Re: Familiennachzug-Arbeiten Beitrag von ronny am 27.04.2005 um 12:21:14 Zitat:
Hallo Sascha, ich glaube schon, denn es bedeutet IMHO lediglich, dass die Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit nur in dem Umfang erteilt wird, wie dem Ausländer zu dem der Nachzug erfolgt. Das heißt z.B. wird Dir die AE zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit nach erfolgter Arbeitsmarktprüfung erteilt, gilt das auch für Deine Ehefrau. Die im Regelfall erforderliche Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ist in den §§ 39 ff AufenthG geregelt. Grüße Ronny ;) |
Titel: Re: Familiennachzug-Arbeiten Beitrag von Sascha am 27.04.2005 um 12:40:38
Hallo Ronny noch mal!
dann ergibt es für mich gar kein Sinn und ist aus meiner Sicht nicht erwähnungswert, da, wenn ich es richtig verstehe, fast jeder Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis hast das Recht ein Antrag auf Zustimmung zur Beschöftigungsaufnahme stellen - was ist denn an Familienangehörige so besonders?... [smiley=bash.gif] in http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1141818/index.html in Fragen zum neuen Zuwanderungsgesetz habe ich folgendes gelesen: "Eine Veränderung ergibt sich für Ihre nachziehenden Familienangehörigen: Anders als bisher berechtigt die Aufenthaltserlaubnis Ihres nachgezogenen Familienangehörigen ihn in gleicher Weise und sofort zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit, soweit Sie selbst zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt sind..." Wie soll ich das interpretieren?...Also, für micht ist eben die Frage - warum wurde es erwähnt, wenn die Ehegattin nur dann arbeiten darf, wenn...§39...usw.? [smiley=bash.gif] Danke im Voraus für Antworten! Grüße Sascha |
Titel: Re: Familiennachzug-Arbeiten Beitrag von ronny am 27.04.2005 um 12:49:42 Zitat:
Hallo Sascha, in Deinem Fall ist das soweit mit "in dem Umfang wie..." zu übersetzen. Grüße Ronny |
Titel: Re: Familiennachzug-Arbeiten Beitrag von Sascha am 27.04.2005 um 13:09:41
Ronny,
Alles klar..Danke für deine Anworten!!!! [beifall=beifall.gif] Könnte mir noch jemand irgendwelche Tipps geben die bei eine Arbeitsmarktprüfung helfen sollen?...Ich vermute mal, dass die Stellenausschreibung gut formuliert sein muss, dass ich eben auch alles anforderungen entspreche...was könnte man noch machen?..Weisst jemand wie stehen die Schancen für ein BWLer mit abgeschlossen Aufbaustudium, 3 Sprachen, paar Jahre Erfahrung..eine Arbeitserlaubnis zu bekommen?.. Kann der Arbeitgeber irgendwie die Etscheidung beeinflüssen, wenn Die Frima unbedingt mich einstellen will? ??? Danke im Voraus!! [beifall=beifall.gif] Grüße Sascha |
Titel: Re: Familiennachzug-Arbeiten Beitrag von Abu am 27.04.2005 um 19:20:24 schrieb am 27.04.2005 um 11:03:49:
Zitat:
Bezüglich des Ehegattennachzugs halte ich die Aussage der ABH für falsch. Vgl. § 30 Abs. 1 Nr. 4: Zitat:
Abu |
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