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Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> kind, asyl, vater auch asyl
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Beitrag begonnen von nickisworld am 12.04.2005 um 12:23:06

Titel: kind, asyl, vater auch asyl
Beitrag von nickisworld am 12.04.2005 um 12:23:06
hallo,

in meinem bekanntenkreis ist im moment viel los.. meine freundin ist schwanger und sie hat asyl.. soviel ich weiß ist der vater auch asylant.......

wie ist da denn die rechtslage können beide dann wegen dem kind in deutschland beleiben??und welche status hätte dann das kind zu welchem land würde es denn dann gehören??

kann mir da jemand weiterhelfen?

lg nicki

Titel: Re: kind, asyl, vater auch asyl
Beitrag von Ralf am 12.04.2005 um 13:05:30
Was bitte heißt hier genau "hat Asyl" bzw. "Asylant" ?

Die Staatsangehörigkeit des Kindes richtet sich jedenfalls nach dem jeweiligen Staatsangehörigkeitsrecht des Heimatlandes der Eltern. Wenn die Voraussetzungen des § 4 Abs. 3 StAG  erfüllt sind, besitzt das Kind darüber hinaus die deutsche Staatsangehörigkeit.

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