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Ausländerrecht >> Ausweisung, Abschiebung, Straftaten, Aufhebung der Einreisesperre >> Frankreichverbot https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1108026086 Beitrag begonnen von Mena am 10.02.2005 um 10:01:25 |
Titel: Frankreichverbot Beitrag von Mena am 10.02.2005 um 10:01:25
Hallo,
Ich habe eine Frage zu meinem algerischen Freund, der in Frankreich lebt. Er hat eine "interdiction du territoire" bekommen, da er wegen Illegalität festgenommen wurde. Nun meine Frage: Bezieht sich dieses Verbot nur auf Frankreich oder auf Europa? Da wir in Algerien heiraten wollen wäre es sehr wichtig zu wissen. Kennt sich da jemand aus? Oder weiß jemand wo man da in Frankreich nachfragen kann? Viele Grüße, Mena |
Titel: Re: Frankreichverbot Beitrag von Pfirsichring am 11.02.2005 um 09:17:32
Hallo Mena,
habe ein bisschen zu 'Interdiction du Territoire' ge:google und dabei wurde u.a. folgende Seite ausgespuckt http://sos-net.eu.org/etrangers/interne/it.htm, die beim kurzen Ueberfliegen besagt, dass die Interdiction du Territoire nur fuer Frankreich gilt (befristet und unbefristet). Falls ihr noch Fragen habt, so gibt es in Frankreich diese Organisation, die euch bestimmt helfen kann [smiley=pfeil.gif]http://www.cimade.org/ |
Titel: Re: Frankreichverbot Beitrag von Mena am 11.02.2005 um 13:42:43
Hallo Pfirsichring,
[danke=dankeschoen.gif] für Deine Hilfe. Ich hab selber auch schonmal ge- :google, aber :pc: Naja, war nicht so erfolgreich. Also, Dankescheee :Blümle Liebe Grüße, Mena |
Titel: Re: Frankreichverbot Beitrag von doudou am 12.02.2005 um 19:52:01
Hallo Mena!
Könnte Probleme geben. Mein Verlobter hat das gleiche Problem, er wurde aber noch dazu hier erwischt. Abgeschoben wurde er zwar nicht, aber er mußte innerhalb einer Woche ausreisen. Ein Visum zum heiraten wurde gestern abgelehnt, da er ein unbefristetes Einreiseverbot nach Deutschland hat, und eine "interdition du territoire francaise". Dadurch ist er im SIS (Schengener Informationssystem) erfassst, und da mußt Du erst eine Löschung der Einreisebedenken beantragen. Das geht nur über einen Anwalt. Bei uns dauert die ganze Sache schon ein halbes Jahr. Wir wollten in Marokko heiraten, aber auch das wurde dort abgelehnt, da er im internatiolen Führiungszeugnis den Eintrag von Frankreich hat. Ich weiß natürlich nicht, ob die das in Algerien stört, würde mich aber deshalb erst mal erkundigen. Muß nächste woche erst nochmal meinen Anwalt anrufen, wie es nun weitergeht. Wünsche Dir auf jeden Fall viel Glück. Gruß doudou. |
Titel: Re: Frankreichverbot Beitrag von Mena am 12.02.2005 um 21:19:54
Hallo doudou,
Der Unterschied ist, daß mein Freund noch nie in Deutschland war und auch erst mit einem Aufenthaltstitel und nach der Heirat in Algerien kommen wird. das mit dem SIS ist ja krass. Weißt Du ob und wo man sich da informieren kann?? Denn erist auch mit einem Schengenvisum eingereist, in Frankreich. Würdest Du dich also erkundigen? in algerien ? und wo genau? Danke für Deine Antwort, Und viel Glück und Erfolg für euch. Mena |
Titel: Re: Frankreichverbot Beitrag von eishennig am 13.02.2005 um 15:28:19 schrieb am 10.02.2005 um 10:01:25:
Hallo, ich denke, nach Artikel 96 Schengener DurchführungsÜbereinkommen würde die "interdiction du territoire" zu einer SIS-Einreisesperre führen, das heißt einer Einreise- und Aufenthaltssperre für alle Schengen-Mitgliedsstaaten. Zitat:
Ob das europäische Recht dort so angewendet wird, entscheiden die frz. Behörden nach frz. Recht. Und frz Recht ist hier off topic, sorry. Zitat:
Bei der Behörde, die seine interdiction ausgesprochen hat? Seinem Rechtsanwalt? Der frz Sirene-Behörde mit einem formalen Selbstauskunftersuchen? Oder eventuell online, falls sich die Frage nicht klären lässt: http://sos-net.eu.org/etrangers/interne/it.htm Eine kurze, präzise Frage ("Wird bei (un/befristeter?) interdiction du territoire ein Eintrag im SIS gemäß Art. 96 de l`accord de schengen gemacht?? " ) auf frz stellen an: http://sos-net.eu.org/etrangers/indexetr.htm (Die Antwort würde hier auch interessieren!) Viel Glück! eishennig |
Titel: Re: Frankreichverbot Beitrag von peku am 13.02.2005 um 19:37:01
Halllo,
er kann auch beim BKA in DE nachfragen.Die BKA Auskunft enthällt auch automatisch Angaben zu Einträgen im SIS. gruss peku |
Titel: Re: Frankreichverbot Beitrag von doudou am 13.02.2005 um 20:06:01
Hallo Mena!
Ich denke mal, daß der Ablauf, um in Algerien zu heiraten, fast der gleiche ist, wie in Marokko. Erstmal müßt Ihr alle notwendigen Papiere beim "procureur" :richter (Staatsanwalt) abgeben. Dieser prüft dann alles. Bei meinem Verlobten wurde die Heirat nicht erlaubt, da er wie gesagt, einen eintrag im internat. Führungszeugnis hat. Ihr könntet aber unter Umständen noch Glück haben, daß die Info Deines Freundes, über Frankreich, noch nicht dort eingegangen ist. Seine Familie soll sich mal erkundigen, wie der Ablauf dort ist, um zu heiraten. Übrigens Dein Führungszeugnis wollen die bestimmt auch sehen. Euch auch viel Glück. Doudou ;) |
Titel: Re: Frankreichverbot Beitrag von Mena am 13.02.2005 um 20:37:13
Hallo,
Danke für eure Antworten!! @ Eishennig: Sein Einreiseverbot hat die länge von einem Jahr und er war nicht im Gefängniss. Leider ist die Rechtsprechung und die Situation seltsam gewesen (so weit ich das von hier beurteilen kann...) . Die Organisation Cimade, die man sonst um Rat fragen kann, war sehr erstaunt über das Urteil. Danach ist er zu einem Anwalt gegangen um sich beraten zu lassen, aber der hat auch alles nicht verstanden und wusste keinen Rat. @ peku: Da mein freund ja in Frankreich ist, könnte ich da beim BKA nachfragen? @doudou: Zitat:
Aber ich hab doch garnix verbrochen :'( Grüße Mena |
Titel: Re: Frankreichverbot Beitrag von eishennig am 14.02.2005 um 13:47:06
Hallo Mena,
Zitat:
Dein Freund müßte selbst den Antrag stellen (oder Rechtsanwalt?) mit Identitätsnachweisen (beglaubigte Passkopie? beglaubigte Unterschrift?) Mehr Info auch über die CNIL hier: http://www.cnil.fr/fileadmin/documents/approfondir/dossier/international/ shengen/guiderights-fr.pdf Zitat:
Ja? Warum? Sind doch unterschiedliche Länder mit unterschiedlichen Gesetzen! Zitat:
Meistens fehlen noch irgendwelche Informationen, die vergessen oder verschwiegen wurden, weshalb die Sache keinen Sinn macht. Am besten alle Papiere anschauen und beim Freund genau nachfragen. Mal angenommen, es besteht eine SIS-Sperre (für 1 Jahr, wie die "interdiction du territoire" ), wenn er dann in Deutschland aufgegriffen würde, würde er festgenommen und auch eine Strafanzeige wegen illegalen Aufenthalts bekommen. Ab wann die Sperre gilt oder nicht mehr gilt wäre interessant (vgl. hier, Annexe 3, 2.Tabelle ), vielleicht erst ab Ausreise, die dann mit einem EU-Ausreisestempel zu dokumentieren wäre. Während gültiger SIS-Sperre wäre in der deutschen Botschaft in Algerien weder ein Besuchvisumsantrag noch ein Eheschliessungsvisumsantrag erfolgversprechend. Selbst ein Ehegattennachzugsvisum (nach erfolgter Heirat+ Anerkennungspapierkrieg, nicht zu vergessen Scheinehenbefragung) würde sich mindestens verzögern durch die Abstimmung von dt. und frz Behörden wegen der SIS-Sperre, wahrscheinlich würde dann alles in allem fast schon die Sperre abgelaufen sein. Viel Glück! eishennig |
Titel: Re: Frankreichverbot Beitrag von eishennig am 14.02.2005 um 13:49:04
sorry, doppelpost gelöscht.
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Titel: Re: Frankreichverbot Beitrag von Mena am 14.02.2005 um 14:29:20
Hallo,
Zitat:
Ja, lustig! Illegal und ohne Pass beweist er seine Identität und stellt einen Antrag. Aber kann da wirkich ein Anwalt helfen... Zu den Heiratsdokumenten: hab ich im Internet gefunden, steht ja bei den Links dabei. http://www.algier.diplo.de/de/informationen/merkblatt_heirat_in_dza_deutsch.html Ob man das in Marokko auch benötigt weiß ich wiederum nicht. Zitat:
Schon klar. Es würde sich aber um Illegalität handeln und die will ich auf keinen Fall unterstützen. Außerdem ist es ja sowieso nur mit einen Heirat möglich ihm eine Einreise zu ermöglichen, und da werden ja die Papiere kontrolliert. Den anderen Link kuck ich mir mal in Ruhe an. Vielen, vielen Dank für Deine Bemühungen [beifall=beifall.gif] Grüße Mena |
Titel: Re: Frankreichverbot Beitrag von Mena am 15.02.2005 um 21:01:59
Nur nochmal zur Info,
Mein Freund hat sich in Frankreich informiert und es wurde ihm gesagt, dass sich sein Einreiseverbot tatsächlich nur auf Frankreich bezieht. Ob dies aber jetzt eine Ausnahme ist, oder normalerweise immer so ist, kann ich nicht beurteilen. Des weiteren muß ich ein gaaaaaaanz großes Lob für eure Seite aussprechen, denn da findet man wirklich sooo viele Infos und Tipps, wenn man n' bissle rum [guck=guck.gif](finde keinen anderen Rumgucksmilie)hier auf der Seite. [i4a=i4a.gif] Grüßle Mena |
Titel: Re: Frankreichverbot Beitrag von eishennig am 17.02.2005 um 10:27:53
Hallo mena,
herzlichen Glückwunsch! Schon eine Sorge weniger! Noch eine Frage: Wo hat er sich in Frankreich informiert? Bei der Polizei? Gericht? CNIL? Freunden? Auf seinem Bescheid/ Urteil? Rechtsanwalt? Eure Erfahrung könnte vielleicht ja noch für andere hilfreich sein? Grüsse von eishennig |
Titel: Re: Frankreichverbot Beitrag von Mena am 17.02.2005 um 11:27:36
Hallo Eishennig,
Er hat sich doch nochmal bei der Cimade (une association œcuménique d'entraide) erkundigt, in Paris gibt es da mehrere Anlaufstellen: http://www.cimade.org/qui/region-idf.html Mir ist die Frage nach der Speicherung im SIS immer noch nicht so ganz klar, werden da nur Einreiseverbote für ganz Europa gespeichert, oder auch für einzelne Länder? Viele Grüße Mena |
Titel: Re: Frankreichverbot Beitrag von Zak am 17.02.2005 um 14:06:25 |
Titel: Frankreichverbot Danke Beitrag von Mena am 17.02.2005 um 18:07:18
Hallo Zak,
[danke=dankeschoen.gif] für den Link! und nochmal :blum für alle die geantwortet haben. Machts gut, und viele Grüße Mena |
Titel: Re: Frankreichverbot -> Heiratsformalien Beitrag von angiesaar am 01.03.2005 um 10:35:29
Liebe Mena und wer sonst noch betroffen sein könnte,
ich habe mit meinem Verlobten in Algier gerade die "Heiratserlaubnis" beantragt, die man zur standesamtlichen Heirat benötigt. Da wir sie noch nicht bekommen haben, kann ich noch nicht garantieren, dass alles problemlos verläuft und keine Papiere nachgefordert werden, aber bisher kann ich folgendes berichten: Die Infos auf der Seite www.algier-diplo.de zur Heirat einer Deutschen mit einem Algerier scheinen der Praxis zu entsprechen, ebenso die der Blätter des Bundesverwaltungsamtes "Deutsche Heiraten in Afrika". Im Gegensatz zu Marokko muss die deutsche Frau kein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen, auch kein Gesundheitszeugnis, auch kein Ehefähigkeitszeugnis sondern stattdessen eine "Ledigkeitsbescheinigung"= Aufenthaltsbescheinigung (ausgestellt durch deutsches Einwohnermeldeamt) mit Auskunft zum Familienstand der Frau (celibataire = non marriée/non remarriée) ins Französische oder arabische übersetzt von gerichtlich registriertem Dolmetscher (z.B. normales offizielles Dolmetscherbüro in D). Dies ist ausdrücklich anders als in Marokko. Außerdem internationale Geburtsurkunde der Frau (die hätten davon am liebsten auch noch eine Übersetzung, haben die dann aber auch so angenommen) Passfotos Reisepass + ein paar Kopien von den wichtigen Seiten (für die verschiedenen Stellen) alles in möglichst 4-facher Ausfertigung Der algerische Mann muss seine Sachen (Carte D'Identité, Ledigkeitsbescheinigung, Residence, Geburtsurkunde) mitbringen (siehe obige Seiten - aber das kann er ja auch noch mal erfragen) Bitte zur Vollständigkeit auf jeden Fall auch noch mal nachlesen/-fragen! Erst zur Wilaya (zuständig für Ausländer) -> Abgabe eines Teils der Papiere Dann zur ??zentralen Polizeibehörde -> Abgabe der restlichen Papiere, kleines Interview zur Überprüfung der Daten. Hier sollten wir auch noch mal erzählen, wie wir uns kennengelernt haben und ob mein Verlobter schon mal in Deutschland gelebt hat usw, was ich und er von Beruf sind, welcher Religion ich angehöre etc. Unser "Dossier" wird nun bearbeitet und soll in einigen Wochen wieder bei der Wilaya abzuholen sein. Ab dann ist sie aber nicht unbegrenzt gültig. Man kann es auch so machen, dass man sie erst abholt, wenn die Frau wieder eingereist ist, damit sie nicht "verfällt". Bei der Heirat auf dem Standesamt sollte man evtl. auch die Urkunden noch mal mitbringen. Ich nehme dann noch mal alles mit. Zum Glück gibt es bei uns keine SIS-Hürden, ist schon so alles ein bißchen umständlich. Die Leute (vor allem auf der Wilaya) waren aber sehr nett. - Wie gesagt ohne Gewähr, da noch nicht abgeschlossen - Liebe Grüße und aaaalles Gute für Euch Angie |
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