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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> anoyme hinweishotline oder emailadresse
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Beitrag begonnen von Peugeotfan am 05.02.2005 um 22:28:14

Titel: anoyme hinweishotline oder emailadresse
Beitrag von Peugeotfan am 05.02.2005 um 22:28:14
hallo leute,

gibt es eine anonyme hinweismailadresse wenn es um die staatangehörigkeit geht?

nach neuem gesetz darf ja kein türkischstämmiger deutscher eine doppelte staatsangehörigkeit haben.  wenn nicht vor dem 31.12.1999 beantragt


würde mich freuen wenn ihr mir da tipps geben könntet

Titel: Re: anoyme hinweishotline oder emailadresse
Beitrag von fons am 05.02.2005 um 22:52:58
Ich nehme an, du willst so etwas melden. DAnn schreib ggf. einen Brief an die
zuständige Einbürgerungsbehörde der Stadt oder des Landkreises.

Eine extra anonyme "Meldestelle" für sowas dürfte es nirgends geben.

Titel: Re: anoyme hinweishotline oder emailadresse
Beitrag von ronny am 05.02.2005 um 23:43:50

Zitat:
nach neuem gesetz darf ja kein türkischstämmiger deutscher eine doppelte staatsangehörigkeit haben.  wenn nicht vor dem 31.12.1999 beantragt


Und als Ergänzung
Es kommt nicht darauf an, wann man die türkische StAng oder die deutsche StAng beantragt  hat.

Jeder Deutsche/ deutsche Staatsangehörige der nach dem 01.01.2000 eine ausländische Staatsangehörigkeit  auf eigenen Antrag erworben hat, ohne im Besitz einer Beibehaltungsgenehmigung zu sein, hat die Rechtsstellung als Deutscher/ die deutsche Staatsangehörigkeit verloren.

Dazu ist noch ergänzend zu bemerken, dass Antrag im Sinne des StAG jede auf Erwerb einer StAng gerichtete eigene Handlung ist (also auch die Registrierung, Teilnahme an einem Referendum  etc.).

Der Verlust ist auch eingetreten, wenn der Betroffene davon keine Kenntnis hatte, eines diesbezüglichen feststellenden verwaltungsaktes bedarf eshierzu nicht.
Ebenfalls bereits geklärt ist die Frage, ob der Verlust mit Art. 16 GG zu vereinbaren ist: JA!


Ronny

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