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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> anoyme hinweishotline oder emailadresse https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1107638894 Beitrag begonnen von Peugeotfan am 05.02.2005 um 22:28:14 |
Titel: anoyme hinweishotline oder emailadresse Beitrag von Peugeotfan am 05.02.2005 um 22:28:14
hallo leute,
gibt es eine anonyme hinweismailadresse wenn es um die staatangehörigkeit geht? nach neuem gesetz darf ja kein türkischstämmiger deutscher eine doppelte staatsangehörigkeit haben. wenn nicht vor dem 31.12.1999 beantragt würde mich freuen wenn ihr mir da tipps geben könntet |
Titel: Re: anoyme hinweishotline oder emailadresse Beitrag von fons am 05.02.2005 um 22:52:58
Ich nehme an, du willst so etwas melden. DAnn schreib ggf. einen Brief an die
zuständige Einbürgerungsbehörde der Stadt oder des Landkreises. Eine extra anonyme "Meldestelle" für sowas dürfte es nirgends geben. |
Titel: Re: anoyme hinweishotline oder emailadresse Beitrag von ronny am 05.02.2005 um 23:43:50 Zitat:
Und als Ergänzung Es kommt nicht darauf an, wann man die türkische StAng oder die deutsche StAng beantragt hat. Jeder Deutsche/ deutsche Staatsangehörige der nach dem 01.01.2000 eine ausländische Staatsangehörigkeit auf eigenen Antrag erworben hat, ohne im Besitz einer Beibehaltungsgenehmigung zu sein, hat die Rechtsstellung als Deutscher/ die deutsche Staatsangehörigkeit verloren. Dazu ist noch ergänzend zu bemerken, dass Antrag im Sinne des StAG jede auf Erwerb einer StAng gerichtete eigene Handlung ist (also auch die Registrierung, Teilnahme an einem Referendum etc.). Der Verlust ist auch eingetreten, wenn der Betroffene davon keine Kenntnis hatte, eines diesbezüglichen feststellenden verwaltungsaktes bedarf eshierzu nicht. Ebenfalls bereits geklärt ist die Frage, ob der Verlust mit Art. 16 GG zu vereinbaren ist: JA! Ronny |
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