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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Berrechnung von ABW.
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Beitrag begonnen von leroi77 am 01.02.2005 um 01:20:43

Titel: Berrechnung von ABW.
Beitrag von leroi77 am 01.02.2005 um 01:20:43
Hallo Leute,
ich bin ein Student aus BW, und bin hier in deutschland seit august 2000. und bin jetzt verheiratet mit einer Deutschen frau seit februar 2003. ich habe in dem Auslandsamt in karlsruhe Baden-W gefragt , ob ich anspruch auf Einbürerung habe? die haben mir gesagt ich muss esrt nach Februar 2006 kommen. obwohl ich schon in deutschland seit über 4 jahren bin. sie haben gesagt die zeit vor die Eheschliessung wird nicht berechnet(Aufenthaltbeweligung). kann mir jemand vielleicht was schreiben, weil ich in diese woche einen Termin mit denen habe.
übrigens, ich habe zwei freunde von mir die haben das gleiche fall, aber die kommen aus stuttgart,  die sind schon eingebürgert. deren Aufenthaltbeweligung wurde berechnet.

ich bedanke mich.

Titel: Re: Berrechnung von ABW.
Beitrag von ronny am 01.02.2005 um 07:19:45
Hallo Leroy,

zu der Frage wann und bei welcher Gelegenheit werden ABW`s angerechnet sind hier bereits massenhaft Antworten vorhanden.

Also einfach mal mit http://www.info4alien.de/images/bo_suche.gif loslegen. Wenn dann noch Fragen offen sind, wird Dir Ralfi mit Sicherheit auch zur Verfügung stehen.

Grüße
Ronny

Titel: Re: Berrechnung von ABW.
Beitrag von leroi77 am 01.02.2005 um 11:58:32
ja ich bedanke mich, aber hätte gerne  irgendwas genau über mein Fall.
Danke schön

Titel: Re: Berrechnung von ABW.
Beitrag von ralf am 01.02.2005 um 17:13:31
Hallo leroi77!

Schau mal bei diesem Thema nach, die Problematik wurde bereits ausführlich behandelt.

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