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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Arbeitsberechtigung vor 1.1.2005. Lohnt's sich noch?
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Beitrag begonnen von softimus am 27.11.2004 um 17:25:50

Titel: Arbeitsberechtigung vor 1.1.2005. Lohnt's sich noch?
Beitrag von softimus am 27.11.2004 um 17:25:50
sieht Thema

Titel: Re: Arbeitsberechtigung vor 1.1.2005. Lohnt's sich
Beitrag von chap am 01.12.2004 um 10:14:38

schrieb am 27.11.2004 um 17:25:50:
sieht Thema


Wenn ein Auslaender

a) sich laenger als 6 Jahren in Deutschland aufhaelt und
b) seit mehr als 2 Jahren eine Aufenthaltsgenehmigung nicht zum Zweck Studium besitzt, und
c) bis zum 1.1.2005 noch nicht seit 5 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzt

lohnt sich die Arbeitsberechtigung nicht...

Die entsprechende Verordnungen wurden doch noch nicht veroffentlicht.

Titel: Re: Arbeitsberechtigung vor 1.1.2005. Lohnt's sich
Beitrag von chij am 01.12.2004 um 16:53:16
Hi Chap,

da muss ich doch kurz nachfragen: wie meinst du das eigentlich?
Meinst du, dass sich eine Beantragnung einer Arbeitsberechtigung nicht mehr lohnt, weil z.B. eine NE nächstes Jahr bei dieser Konstellation wahrscheinlich ist? Wo kommt dann die Zahl "6 Jahre" her ??? Kenne ich noch gar nicht im AufenthG   ;)

Stehe irgendwie gerade auf dem Schlauch  :o

Viele Grüße

chij

Titel: Re: Arbeitsberechtigung vor 1.1.2005. Lohnt's sich
Beitrag von chap am 01.12.2004 um 18:40:29

schrieb am 01.12.2004 um 16:53:16:
Hi Chap,

da muss ich doch kurz nachfragen: wie meinst du das eigentlich?
Meinst du, dass sich eine Beantragnung einer Arbeitsberechtigung nicht mehr lohnt, weil z.B. eine NE nächstes Jahr bei dieser Konstellation wahrscheinlich ist? Wo kommt dann die Zahl "6 Jahre" her ??? Kenne ich noch gar nicht im AufenthG   ;)

Stehe irgendwie gerade auf dem Schlauch


Ich bin davon ausgegangen, dass die Arbeisberechtigung nach § 286 SGB III und die "Zustimmung ohne Vorrangspruefung und ohne Beschraenkungen" nach § 9 BeschVerfV gleich sind. Dann jedem (abgesehen von Erleichterungen nach § 2 ArGV), der jetzt (abgesehen von der Auflage) den Anspruch auf die Arbeitsberechtigung hat, steht nach dem 1.1.2005 automatisch der freien Arbeitsmarktzugang zu. Ausnahme: die Studenten (wegen § 9 Abs. 3 BeschVerfV). Die weitere Arithmetik kannst Du selbst ueberpruefen (Tipp: 4/2+2=4). :)

Titel: Re: Arbeitsberechtigung vor 1.1.2005. Lohnt's sich noch?
Beitrag von aalvarez am 02.12.2004 um 18:55:12
Hi Chap,

Ich hoffe meine Unkenntnis wird nicht hart bestrafft.   Ich  habe in enen anderen Thread gelesen das es sich um eine "kann" bestimmung handelt.    "...Die Zustimmung zur Ausübung einer Beschäftigung kann ohne Prüfung ..."  Für mich ist Kann, nicht unbedingt "Muss" ... aber ich bin eine laie.

Mir ist nicht ganz Klar wie das alles Laufen wird.

Wenn ich z.B. meine Stelle wechseln will, kann ich einfach ein Einstellungsvertrag unterschreiben und dann die Ausländerbehörde benachrichtigen, oder konnte ich eine änderungen von meine Auflagen beantragen? (in Meinen Fall, 4,5 Jahren in D als Arbeitnehmer, Normale AE), oder muss ich zuerst  bei die ABH die Zustimmung beantragen und die wird automatisch erteilt?  Konnte ich Selbständig werden?
???

Danke für mögliche Antworten.







Titel: Re: Arbeitsberechtigung vor 1.1.2005. Lohnt's sich
Beitrag von chap am 03.12.2004 um 18:01:57

schrieb am 02.12.2004 um 18:55:12:
Hi Chap,

Ich hoffe meine Unkenntnis wird nicht hart bestrafft.   Ich  habe in enen anderen Thread gelesen das es sich um eine "kann" bestimmung handelt.    "...Die Zustimmung zur Ausübung einer Beschäftigung kann ohne Prüfung ..."  Für mich ist Kann, nicht unbedingt "Muss" ... aber ich bin eine laie.

Mir ist nicht ganz Klar wie das alles Laufen wird.

Wenn ich z.B. meine Stelle wechseln will, kann ich einfach ein Einstellungsvertrag unterschreiben und dann die Ausländerbehörde benachrichtigen, oder konnte ich eine änderungen von meine Auflagen beantragen? (in Meinen Fall, 4,5 Jahren in D als Arbeitnehmer, Normale AE), oder muss ich zuerst  bei die ABH die Zustimmung beantragen und die wird automatisch erteilt?  Konnte ich Selbständig werden?
???

Danke für mögliche Antworten.






Ich wuerde dieses "kann" als "muss, wenn keine dagegen sprechende Besonderheiten vorliegen" interpretieren... :)

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