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Beitrag begonnen von alien7 am 13.10.2004 um 12:09:15

Titel: Studiumvisum -> Arbeitsvisum
Beitrag von alien7 am 13.10.2004 um 12:09:15
Hallo,

ich bin nicht EU-Staatsbürger und habe das Studiumvisum. Ich möchte aber das Studium abbrechen und selbständig werden. Kann man als Ausländer den Gewerbeschein bekommen und hier in D bleiben? Oder muss ich unbedingt zurück, wenn ich das Studium abbreche?

Danke erstmal für jede hilfreiche Antwort!

Titel: Re: Studiumvisum -> Arbeitsvisum
Beitrag von Mick am 13.10.2004 um 12:46:04

schrieb am 13.10.2004 um 12:09:15:
Hallo,

ich bin nicht EU-Staatsbürger und habe das Studiumvisum. Ich möchte aber das Studium abbrechen und selbständig werden. Kann man als Ausländer den Gewerbeschein bekommen und hier in D bleiben? Oder muss ich unbedingt zurück, wenn ich das Studium abbreche?

Danke erstmal für jede hilfreiche Antwort!


Hi,

grundsätzlich wäre die Ausreise nach Abruch des Studiums erforderlich. Ein Wechsel des Aufenthaltszweckes käme nur im Rahmen der Regelungen des § 28 Abs. 3 AuslG in Betracht. Hier wäre ein öffentliches Interesse an der Tätigkeit erforderlich.

Titel: Re: Studiumvisum -> Arbeitsvisum
Beitrag von ronny am 13.10.2004 um 12:46:59

Zitat:
Studiumvisum


Damit dürfte die Aufenthaltsbewilligung für ein Studium gemeint sein. Eine Bewilligung gilt im allgemeinen nur für den Aufenthaltszweck, für den sie erteilt wurde.

look here and here .

Da  die Erlaubnis für eine selbständige Tätigkeit nicht mehr vom Aufenthaltszweck erfaßt sein dürfte, sieht es düster aus.

Titel: Re: Studiumvisum -> Arbeitsvisum
Beitrag von Andreas78 am 13.10.2004 um 19:19:11

Zitat:
sieht es düster aus.


:öhm
Für 1 Mio € und 10 Arbeitsplätze kann man ja nächstes Jahr die NE bekommen...  ;-D

Andreas

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