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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Studiumvisum -> Arbeitsvisum https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1097662155 Beitrag begonnen von alien7 am 13.10.2004 um 12:09:15 |
Titel: Studiumvisum -> Arbeitsvisum Beitrag von alien7 am 13.10.2004 um 12:09:15
Hallo,
ich bin nicht EU-Staatsbürger und habe das Studiumvisum. Ich möchte aber das Studium abbrechen und selbständig werden. Kann man als Ausländer den Gewerbeschein bekommen und hier in D bleiben? Oder muss ich unbedingt zurück, wenn ich das Studium abbreche? Danke erstmal für jede hilfreiche Antwort! |
Titel: Re: Studiumvisum -> Arbeitsvisum Beitrag von Mick am 13.10.2004 um 12:46:04 schrieb am 13.10.2004 um 12:09:15:
Hi, grundsätzlich wäre die Ausreise nach Abruch des Studiums erforderlich. Ein Wechsel des Aufenthaltszweckes käme nur im Rahmen der Regelungen des § 28 Abs. 3 AuslG in Betracht. Hier wäre ein öffentliches Interesse an der Tätigkeit erforderlich. |
Titel: Re: Studiumvisum -> Arbeitsvisum Beitrag von ronny am 13.10.2004 um 12:46:59 Zitat:
Damit dürfte die Aufenthaltsbewilligung für ein Studium gemeint sein. Eine Bewilligung gilt im allgemeinen nur für den Aufenthaltszweck, für den sie erteilt wurde. look here and here . Da die Erlaubnis für eine selbständige Tätigkeit nicht mehr vom Aufenthaltszweck erfaßt sein dürfte, sieht es düster aus. |
Titel: Re: Studiumvisum -> Arbeitsvisum Beitrag von Andreas78 am 13.10.2004 um 19:19:11 Zitat:
:öhm Für 1 Mio € und 10 Arbeitsplätze kann man ja nächstes Jahr die NE bekommen... ;-D Andreas |
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