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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Einbürgerungsantrag ausgesetzt wegen Kündigung bzw
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Beitrag begonnen von Jafra am 04.09.2004 um 03:18:39

Titel: Einbürgerungsantrag ausgesetzt wegen Kündigung bzw
Beitrag von Jafra am 04.09.2004 um 03:18:39
Hallo Ralfi/alle,
ich wollte die Diskussion unter dern richtigen Titel führen und nicht mehr unter "Welche Bundesländer erkennen die Studienzeit NICHT an?" Es scheinen nach dem Fall von Mosa nur die Schwaben sich dagegen zu stellen. [smiley=ANGEL.gif]

Es besteht also keine Möglichkeit meinen Antrag voranzutreiben, der aufegsetzt wurde, währendwegen der Arbeitslosigkeit , wo ich die Möglichkeit habe Arbeit zu suchen ud dabeiArbeitslosengeld bis März 2005 zu beziehen(?)

Wie gesagt, ich habe die Anfrage nach eine Arbeitsgeberbescheinigung während meiner Tätigkeit bekommen, war ich aber gekündigt.

Andere Frage, Damit der Antrag weiterbearbeitet wird, verlangt die ABH  von mir die letzten 3 Verdienstbescheinigungen bei den evtl. neuen Arbeitsgeber. Ist das in gerecht?

Wenn in einen anderen Bundeslan eine Arbeit finde, muss ich einen neuen Einb.Antrag dort erstellen?


Zu Info um alles gesagt zu haben/ vielleicht fählt dir dazu etwas ein:
Zu meinem jordanischen Pass: Der ist nur eine Reisedoc! das war vor die PNA die einzige Möglichkeit zu reisen. Ich  muss nicht in Jor zum Wehrdienst und darf mich nicht beliebig aufhalte. Wenn ich sogar aus Palästina ausreisen will (was nur über Jor geht) verlangen die  Jordanier eine Genehmigung von uns.
Sie haben mal bedroht, die Pässe  zu entnehmen, weswegen ich auch mittlerweile eine gültige Pali-Pass habe.


Titel: Re: Einbürgerungsantrag ausgesetzt wegen Kündigung
Beitrag von ralfi am 04.09.2004 um 15:53:56

Zitat:
ich wollte die Diskussion unter dern richtigen Titel führen und nicht mehr unter "Welche Bundesländer erkennen die Studienzeit NICHT an?"

Na, dazu hätte man ja nur den Titel ändern müssen. OK, kann natürlich nur ein Moderator/Administrator. Evtl. mach ich's noch und hänge dies dann an.


Zitat:
Es besteht also keine Möglichkeit meinen Antrag voranzutreiben, der aufegsetzt wurde, währendwegen der Arbeitslosigkeit , wo ich die Möglichkeit habe Arbeit zu suchen ud dabeiArbeitslosengeld bis März 2005 zu beziehen(?)

Eigentlich ist zu dieser Problematik bereits alles gesagt worden. Du solltest dich so schnell wie möglich um eine neue Arbeit kümmern, dann geht's weiter. Dein Einbürgerungsantrag ist ja nicht abgelehnt worden.


Zitat:
Andere Frage, Damit der Antrag weiterbearbeitet wird, verlangt die ABH  von mir die letzten 3 Verdienstbescheinigungen bei den evtl. neuen Arbeitsgeber. Ist das in gerecht?

Jepp, die üblichen Probezeiten werden abgewartet. Ist ja auch logisch, da während der Probezeit der Arbeitsvertrag jederzeit gekündigt werden kann. Außerden benötigt die Einbürgerungsbehörde einige Zeit, um auch andere Unterlagen zu aktualisieren, z.B. aktuelle Anfragen beim BZR usw. Dies sollte üblicherweise während dieser Zeit geschehen.


Zitat:
Wenn in einen anderen Bundeslan eine Arbeit finde, muss ich einen neuen Einb.Antrag dort erstellen?

Nein, nach einem Umzug werden die Unterlagen an die dann zuständige Behörde weitergeleitet und dort weiter bearbeitet.


Zitat:
Zu meinem jordanischen Pass: ....

OK, ich hab's mir schon so gedacht. Demnach besteht also keine jordanische Staatsangehörigkeit, ein Entlassungsverfahren entfällt somit.

Titel: Re: Einbürgerungsantrag ausgesetzt wegen Kündigung
Beitrag von Jafra am 04.09.2004 um 17:02:14

schrieb am 04.09.2004 um 15:53:56:
OK, ich hab's mir schon so gedacht. Demnach besteht also keine jordanische Staatsangehörigkeit, ein Entlassungsverfahren entfällt somit.


Worauf kann ich mit beziehen?

Titel: Re: Einbürgerungsantrag ausgesetzt wegen Kündigung
Beitrag von ralfi am 05.09.2004 um 01:13:31

schrieb am 04.09.2004 um 17:02:14:
Worauf kann ich mit beziehen?


Im Zweifel auf das jordanische Staatsangehörigkeitsrecht.

Titel: Re: Einbürgerungsantrag ausgesetzt wegen Kündigung bzw
Beitrag von Jafra am 05.09.2004 um 12:01:41
meinst du, kennt die ABH den Status "Pali mit jordanischen Pass/Reise Document"? Ansonsten, muss ich das jordanische Staatsangehörigkeitsrecht übersetzten lassen  :kopfhau:

Titel: Re: Einbürgerungsantrag ausgesetzt wegen Kündigung bzw
Beitrag von ralfi am 05.09.2004 um 20:11:55

schrieb am 05.09.2004 um 12:01:41:
meinst du, kennt die ABH den Status "Pali mit jordanischen Pass/Reise Document"? Ansonsten, muss ich das jordanische Staatsangehörigkeitsrecht übersetzten lassen  :kopfhau:


Die Einbürgerungsbehörde sollte sich in diesen Dingen auskennen und hat im Übrigen die Staatsangehörigkeitsgesetze der verschiedenen Länder, incl. Bearbeitungshinweisen vom zuständigen Innenministerium.

Titel: Re: Einbürgerungsantrag ausgesetzt wegen Kündigung bzw
Beitrag von Jafra am 05.09.2004 um 20:32:46
Im Antrag steht Jordanier.
Wie soll ich mich am besten "definieren"? etwa: staatenloser Pali mit Jo Reisepass ohne sonstige Rechte in Jo.
Oder soll ich die ABH überlassen?
Is kein Pali sonst im Forum??

Titel: Re: Einbürgerungsantrag ausgesetzt wegen Kündigung bzw
Beitrag von ralfi am 05.09.2004 um 20:56:01

schrieb am 05.09.2004 um 20:32:46:
Im Antrag steht Jordanier.
Wie soll ich mich am besten "definieren"? etwa: staatenloser Pali mit Jo Reisepass ohne sonstige Rechte in Jo.
Oder soll ich die ABH überlassen?
Is kein Pali sonst im Forum??


Du solltest in etwa angeben: staatenloser Palästinenser mit jordanischem Reisedokument (nicht Pass). Für die Bezeichnung des Ausweispapiers ist im Antrag aber ein eigenens Feld vorhanden.
Allerdings dachte ich bisher, dass du deinen Antrag schon abgegeben hattest.

Titel: Re: Einbürgerungsantrag ausgesetzt wegen Kündigung bzw
Beitrag von Jafra am 05.09.2004 um 21:39:23

schrieb am 05.09.2004 um 20:56:01:
Allerdings dachte ich bisher, dass du deinen Antrag schon abgegeben hattest.


habe ich auch. Wenn ich dazu komme die Bezeichnung zu ändern, wird dann nich heissen, dass ich die Angaben nicht wahrheitsgemäss angegben habe?

Titel: Re: Einbürgerungsantrag ausgesetzt wegen Kündigung bzw
Beitrag von ralfi am 05.09.2004 um 21:49:49

schrieb am 05.09.2004 um 21:39:23:
habe ich auch. Wenn ich dazu komme die Bezeichnung zu ändern, wird dann nich heissen, dass ich die Angaben nicht wahrheitsgemäss angegben habe?


Nee, ich denke, da gibts kein Problem. Die Behörde prüft das sowieso.

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