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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Wechsel des Arbeitsplatzes
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Beitrag begonnen von Gerdle am 11.07.2004 um 20:02:55

Titel: Wechsel des Arbeitsplatzes
Beitrag von Gerdle am 11.07.2004 um 20:02:55
Hallo Ramaol,

bei meiner Ehefrau (z.Z. Hausfrau) läuft gerade das Einbürgerungsverfahren nach §9.
Wie verhält es sich wenn ich den Job wechslen würde? Müssten wir das melden, zwecks Probezeit im neuen Arbeitsverhältnis usw? Oder interessiert das nur falls ich Arbeitslos werden würde?

Danke für Deine Hilfe.

Gerd.

Titel: Re: Wechsel des Arbeitsplatzes
Beitrag von ramaol am 12.07.2004 um 09:39:55
Hallo Gerd,

diese Änderung ist für das Verfahren relevant und auf jeden Fall unaufgefordert und unverzüglich anzuzeigen. Schlimmstenfalls wird das Verfahren für die Dauer der Probezeit augesetzt.

Titel: Re: Wechsel des Arbeitsplatzes
Beitrag von Gerdle am 12.07.2004 um 09:55:18
Hallo Ramaol,

danke für Deine Antwort, dann werd ich das auf alle Fälle unterlassen!
Ist natürlich schon traurig, dass einem da ´ne riesen chance (beruflich) ,sozusagen per Gesetz verbaut wird.
Weil, wo ist denn der Unterschied ob in Probe oder nicht? Nach der Probezeit kann ich auch innerhalb 4Wochen gekündigt werden!!

Naja, trotzdem vielen Dank für die Info.

Gerd.

Titel: Re: Wechsel des Arbeitsplatzes
Beitrag von Mick am 12.07.2004 um 12:09:01

schrieb am 12.07.2004 um 09:55:18:
Hallo Ramaol,

danke für Deine Antwort, dann werd ich das auf alle Fälle unterlassen!
Ist natürlich schon traurig, dass einem da ´ne riesen chance (beruflich) ,sozusagen per Gesetz verbaut wird.
Weil, wo ist denn der Unterschied ob in Probe oder nicht? Nach der Probezeit kann ich auch innerhalb 4Wochen gekündigt werden!!

Naja, trotzdem vielen Dank für die Info.

Gerd.


Hi Gerdle,
Deine Entscheidung, auf eine "riesen Chance" zu verzichten, nur damit es zur Einbürgerung kommt, kann ich in keiner Weise nachvollziehen. Überlegt Euch noch einmal, ob Ihr da nicht lieber ein paar Monate länger auf die Einbürgerung wartet.

Titel: Re: Wechsel des Arbeitsplatzes
Beitrag von ramaol am 12.07.2004 um 14:07:14
Dieser Meinung bin ich auch. Wenn das neue Arbeitsverhältnis mehr oder weniger nahtlos an das bisherige anschließt, würde ich bei meinen Fällen auch nicht unbedingt die Probezeit abwarten wollen, es kommt hier immer auf das Gesamtbild an.
Insbesondere soll ja niemand durch berufliches Weiterkommen am Ende benachteiligt werden. Am Besten ist es sicherlich, ein persönliches Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter der Einbürgerungsbehörde zu führen.

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