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		<title>Ehe und Familie - i4a - Das Board</title>
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		<description>Ehe und Familie - i4a - Das Board</description>
		<language>de-de</language>

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				<title>Integrationskurs - Online möglich?</title>
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				<category>i4a - Das Board/Ehe und Familie</category>
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		<pubDate>Mon, 18 May 2026 16:28:37 GMT</pubDate>
		<description>Ja ich denke auch dass das geht&#60;br /&#62; Habe über google einige Anbieter gefunden aber hier sind ja kommerzielle Links nicht erwünscht. Allerdings wie ich das verstanden habe sitzt man dann wirklich jeden Tag ca 3 Stunden vor dem PC mit Kamera und Mikrofon. Das sollte man bedenken ob man das möchte. </description>
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				<title>Integrationskurs nach 3 oder 12 Monaten?</title>
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				<category>i4a - Das Board/Ehe und Familie</category>
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		<pubDate>Mon, 18 May 2026 15:59:55 GMT</pubDate>
		<description>&#60;b&#62;&#60;a href=&#34;https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1778761614/20#20&#34;&#62;Fernweher schrieb&#60;/a&#62; am &#60;b&#62;Gestern&#60;/b&#62; um 13:15:08:&#60;/b&#62;&#60;br /&#62;&#60;div&#62;Wenn es mich also interessiert, warum darf ich nicht einfach fragen? &#160;&#60;/div&#62;&#60;br /&#62;Darfst du doch und tust du doch. Keiner hat etwas dagegen.&#60;br /&#62;Und du bekommst auch Antworten.&#60;br /&#62;&#60;br /&#62; </description>
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				<title>B1-Abschluss = Pflicht für dauerhaften Aufenthalt?</title>
				<link>https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1778737181</link>
				<category>i4a - Das Board/Ehe und Familie</category>
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		<pubDate>Mon, 18 May 2026 13:18:52 GMT</pubDate>
		<description>Habe nun folgende E-Mail geschrieben:&#60;br /&#62;&#60;br /&#62;Sehr geehrte Frau ....&#60;br /&#62;&#60;br /&#62;Ihre Ausführungen kann ich nur zum Teil nachvollziehen. Würden Sie mir bitte mitteilen, wo mein Denkfehler liegt?&#60;br /&#62;&#60;br /&#62;In § 44a Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet 1) (Aufenthaltsgesetz - AufenthG) Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs heißt es:&#60;br /&#62;(1a) Die Teilnahmeverpflichtung nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 erlischt außer durch Rücknahme oder Widerruf nur, wenn der Ausländer ordnungsgemäß am Integrationskurs teilgenommen hat.&#60;br /&#62;&#60;a href=&#34;https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__44a.html&#34; target=&#34;_blank&#34;&#62;https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__44a.html&#60;/a&#62;&#60;br /&#62;Was eine ordnungsgemäße Teilnahme ist, ist - wie bereits von mir mitgeteilt - in der Verwaltungsvorschrift vom 26.10.2009 unmissverständlich geregelt. Ich habe diese nochmals im Auszug beigefügt.&#60;br /&#62;Sollten Sie noch eine Bescheinigung des Kursträgers benötigen, dass meine Frau ordnungsgemäß teilgenommen hat, geben Sie mir bitte Bescheid.&#60;br /&#62;Aber eigentlich sollte das vorliegende Zertifikat (Zeugnis) des Kursträgers und der Bestätigung der BAMF ausreichen. &#60;br /&#62;Denn Sie werden ja vom Kursträger über wesentliche Fehlzeiten automatisch informiert, was im Fall meine Ehefrau mit Sicherheit nicht geschehen ist.&#60;br /&#62;&#60;br /&#62;Damit hat meine Ehefrau ihre Verpflichtung zur Integration erfüllt.&#60;br /&#62;Sofern Sie der Meinung sind, dass die Teilnahmeverpflichtung für jede Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung immer wieder neu auflebt, bitte ich um Darlegung der Rechtsgrundlage.&#60;br /&#62;Dass wir weiter im Eigeninteresse dran bleiben werden, dass sie besser Deutsch lernt und nach Möglichkeit irgendwann nochmals die B1-Prüfung in Angriff nimmt, hatte ich ja bereits geschrieben.&#60;br /&#62;&#60;br /&#62;Vielen Dank&#60;br /&#62;</description>
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				<title>Kenianerin heiraten 2025 update</title>
				<link>https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1736700946</link>
				<category>i4a - Das Board/Ehe und Familie</category>
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		<pubDate>Mon, 18 May 2026 09:11:23 GMT</pubDate>
		<description>ich bin auch mit einer Kenianerin verheiratet und wir haben erst die Vizumsanträge abgegeben. Sie hat 2 Kinder aus frühere Beziehung. Meine Frau hatte ein Gerichtsurteil, welches ein vorübergehendes Volles Sorgerecht hat (ich verstehe nicht genau wie das in kenia funktioniert) und eine eidesstaatliche Versicherung, notariel beglaubigt, vom Vater der Kinder, die besagt, dass der Vater mit der Ausreise einverstanden ist. &#60;br /&#62;Die deutsche Botschaft hat nichts davon anerkannt und hat verlangt, dass der Vater persönlich in die deutsche Botschaft kommt und dort die Einverständnisserklärung für die Ausreise der Kinder unterschriebt. Auf die Frage, was wir tun sollen, falls der Vater nicht in die Botschaft kommen will hat uns die Botschaft gesagt, dass meine Frau dann das Volle Sorgerecht vor gericht erstreiten muss. Das hätte vielleicht Jahre gedauert. Der Vater war zwar in der Botschaft, aber erst als wir ihn verklagt haben, bzw ein Termin für eine Verhandlung erwirkt haben. Daraufhin ist er dann in die Botschaft. Zum Glück wohnt der Vater nur ein paar Kilometer entfernt. Was passiert wäre, wenn er 500km entfernt gewohnt hätte, das will ich mir gar nicht ausmalen. </description>
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				<title>ehegatten</title>
				<link>https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1778592012</link>
				<category>i4a - Das Board/Ehe und Familie</category>
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<author>reinhard.pohl@gegenwind.info (reinhard)</author>		<pubDate>Wed, 13 May 2026 12:01:54 GMT</pubDate>
		<description>&#60;b&#62;&#60;a href=&#34;https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1778592012/0#0&#34;&#62;tidjaw schrieb&#60;/a&#62; am 12.05.2026 um 15:20:12:&#60;/b&#62;&#60;br /&#62;&#60;div&#62;brauch hilfe meine ehefrau nach deutschland zu holen hab keine ahnung wie das machen muss &#60;/div&#62;&#60;br /&#62;&#60;br /&#62;Zunächst mal: &#34;holen&#34; geht nach deutschem Recht nicht.&#60;br /&#62;&#60;br /&#62;Schreib zunächst hier ausführlich, worum es geht: Mit Staatsangehörigkeiten und beteiligten Ländern. Schreib auch was zu Deinem Einkommen und Deiner Wohnung, ob Deine Ehefrau kommen will und so weiter.</description>
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				<title>Ehe mit Person mit Aufenthaltsgestattung</title>
				<link>https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1757924903</link>
				<category>i4a - Das Board/Ehe und Familie</category>
				<guid>https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1757924903</guid>
		<pubDate>Wed, 13 May 2026 10:21:33 GMT</pubDate>
		<description>Ich habe keine Ahnung vom türkischen Personenstandswesen. Müsste dazu selber suchen.&#60;br /&#62;&#60;br /&#62;Aber überall auf der Welt gibt es das ungeschriebene Gesetz, dass dort wo der Personenstandsfall geschehen ist, auch entsprechende weitere Informationen gibt. Du hast in der Türkei geheiratet. Wo denn? Dort würde ich suchen.&#60;br /&#62;&#60;br /&#62;Das Formül B basiert auf dem CIEC-Übereinkommen Nr. 16&#60;br /&#62;&#60;br /&#62;&#60;a href=&#34;https://www.personenstandsrecht.de/Webs/PERS/DE/uebereinkommen/_documents/ciec/ue16.html&#34; target=&#34;_blank&#34;&#62;https://www.personenstandsrecht.de/Webs/PERS/DE/uebereinkommen/_documents/ciec/ue16.html&#60;/a&#62;&#60;br /&#62;&#60;br /&#62;Meine Vermutung:&#60;br /&#62;Das Problem ist wahrscheinlich, dass was wir in Deutschland mit &#34;Personenstandsbuch wurde geschlossen&#34; bezeichnen. Was im Grunde nur bedeutet, dass es nicht mehr aktiv geführt wird. D.h. wenn du versterben solltest, wird es wahrscheinlich nicht in deiner Geburtsurkunde verzeichnet. Für die bist du im Grunde jetzt wie tot. Deine Nationale ID können die wohl nicht mehr wie bei türkischen Staatsangehörigen in den Computer eingeben und den Datensatz sehen. &#60;br /&#62;&#60;br /&#62;Das bedeutet aber nicht, dass die die Daten vernichtet hätten oder sonstwas. Kein Staat ist so dumm und vernichtet einzelne Registereinträge bei einer Ausbürgerung. Was ist wenn morgen rauskommt, dass aus einer der Ehen ein Kind hervorgegangen ist, welches nicht registriert wurde. Dann darf die Antwort von der Behörde nicht sein: &#34;Sry, finden wir nicht?&#34; &#60;br /&#62;&#60;br /&#62;Egal. &#60;br /&#62;&#60;br /&#62;Wenn du das Anerkennungsverfahren der Scheidung durchgelaufen hast, dann hast du vielleicht dort auch die Kopien der vorherigen Eheschließungen und Scheidungen beigefügt. Frag ob du die Einsicht in die Akte bekommen darfst. Vielleicht kriegst du ja dann zumindest die Registernnummern der Eheschließungen und so... Dann kannst du wahrscheinlich beim Standesamt in der Türkei ein Formül B beschaffen.&#60;br /&#62;&#60;br /&#62;Achja... das ist deine private ANgelegenheit. Die deutsche Botschaft ist nicht dafür zuständig ausländische Urkunden für Privatpersonen zu beschaffen. Wenn dann muss die türkische Botschaft was machen. Bevor du aber vielleicht mit einem Betonkopf diskutierst, kannst du auch überlegen ob du nicht einen Anwalt oder vielleicht sogar ein Familienmitglied bevollmächtigst in der Türkei beauftragst die Formül B beim zuständigen Standesamt zu beschaffen. &#60;br /&#62;&#60;br /&#62;Also wenn du in Ankara geheirat hast, einen Anwalt in Ankara beauftragen das Formül B zu beschaffen. Es gibt zwar die Liste von Anwälten von der deutschen Botschaft &#60;a href=&#34;https://tuerkei.diplo.de/tr-de/service/rechtsanwaltsliste-1614734&#34; target=&#34;_blank&#34;&#62;https://tuerkei.diplo.de/tr-de/service/rechtsanwaltsliste-1614734&#60;/a&#62; aber wenn du in Gaziantep geheiratest, dann such einen Anwalt aus Gaziantep. Bringt ja nix das ganze unnötig teuer zu machen. &#60;br /&#62;&#60;br /&#62;Such nach nem Scheidungsanwalt in der Stadt wo du geheiratet hast, der sollte dann wissen wo man die Urkunde beschafft.&#60;br /&#62;&#60;br /&#62;</description>
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				<title>Die Ex zum zweitenmal heiraten</title>
				<link>https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1776506698</link>
				<category>i4a - Das Board/Ehe und Familie</category>
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		<pubDate>Sun, 10 May 2026 01:23:57 GMT</pubDate>
		<description>Großartige Erklärungen und Privates passt nicht in dieses Unterforum, daher lasse ich es.&#60;br /&#62;&#60;br /&#62;Aufenthaltsrechtlich läuft es ab, wie es abzulaufen hat.&#60;br /&#62;Einen &#34;Wir waren schonmal verheiratet&#34;-Bonus, kennt das Gesetz nicht.&#60;br /&#62;&#60;br /&#62;</description>
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				<title>Urkundenprüfung</title>
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				<category>i4a - Das Board/Ehe und Familie</category>
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		<pubDate>Sun, 10 May 2026 01:16:43 GMT</pubDate>
		<description>&#60;b&#62;&#60;a href=&#34;https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1778247869/3#3&#34;&#62;Aras schrieb&#60;/a&#62; am 09.05.2026 um 14:06:40:&#60;/b&#62;&#60;br /&#62;&#60;div&#62;Wahrscheinlich verwechselst du es mit dem Befreiungsverfahren &#160; &#60;/div&#62;&#60;br /&#62;&#60;br /&#62;Ach ja du hast recht. Sry, ich wollte nur hilfreich sein. Wieder nichts ...</description>
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				<title>ablehnung 28 Abs 1 Deutsches Kind -Volljährige</title>
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				<category>i4a - Das Board/Ehe und Familie</category>
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<author>reinhard.pohl@gegenwind.info (reinhard)</author>		<pubDate>Fri, 8 May 2026 18:39:27 GMT</pubDate>
		<description>Du Mutter sollte erstmal gut Deutsch lernen und die B1-Prüfung bestehen. Dann muss sie so stabil arbeiten, dass die langfristig keine öffentliche Hilfe braucht und auch später die Rente ausreicht.&#60;br /&#62;&#60;br /&#62;Hat die Mutter eine Ausbildung, so dass sie Arbeit suchen kann? Oder muss sie nehmen was kommt?</description>
		</item>
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				<title>Tabellarischer Lebenslauf - Beispielmuster?</title>
				<link>https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1777205044</link>
				<category>i4a - Das Board/Ehe und Familie</category>
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		<pubDate>Wed, 6 May 2026 20:11:53 GMT</pubDate>
		<description>Hier die versprochene Vorlage für eine Biographie der Antragstellerin.&#60;br /&#62;In Überschrift als Familiennamen deinen, wenn &#60;br /&#62;dein Name als Ehename gewählt wurde.&#60;br /&#62;&#60;br /&#62;Im großen freien Feld stehen die persönlichen Daten, die ich hier alle löschte&#60;br /&#62;&#60;br /&#62;Berufe der Eltern oder Kinder spielen keine Rolle. &#60;br /&#62;Bei Vorehe(n) ist anzugeben mit wem und von wann bis wann, &#60;br /&#62;ebenso Namen, geb.Datum   ehemaliger Ehepartner.&#60;br /&#62;&#60;br /&#62;Da sie schon mit dir verheiratet, ist das im Lebenslauf ebenso anzugeben,&#60;br /&#62; hier: Ehe mit: ...  und seit ....&#60;br /&#62;&#60;br /&#62;Alte Wohnadressen sollten vollständig angegeben werden. &#60;br /&#62;Adressen besuchter Schulen oder Uni, da reicht Name der Einrichtung und Ort.&#60;br /&#62;&#60;br /&#62;&#60;br /&#62;&#60;br /&#62;&#60;br /&#62;&#60;br /&#62;</description>
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