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		<title>Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. - i4a - Das Board</title>
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		<description>Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. - i4a - Das Board</description>
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		<copyright>i4a - Das Board</copyright>
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				<title>Ende des Studiums und wie weiter?</title>
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				<category>i4a - Das Board/Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä.</category>
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		<pubDate>Tue, 19 May 2026 22:48:49 GMT</pubDate>
		<description>Mal unabhängig von der Erlaubnis zur selbständigen Tätigkeit: Hier sollte er auch vorsichtig sein, ob das Konstrukt unter Scheinselbständigkeit fälltt. &#34;Job&#34;, &#34;Einsatzort&#34; und Selbständigkeit passen nicht wirklich zusammen.</description>
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				<title>Legalisierung von Dokumenten</title>
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				<category>i4a - Das Board/Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä.</category>
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		<pubDate>Thu, 30 Apr 2026 19:25:05 GMT</pubDate>
		<description>&#60;b&#62;&#60;a href=&#34;https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1777538076/4#4&#34;&#62;Puncherfaust schrieb&#60;/a&#62; am 30.04.2026 um 20:18:57:&#60;/b&#62;&#60;br /&#62;&#60;div&#62;Das ist dann immer noch keine Legalisation. Laut Homepage der Botschaft Teheran sind die Mitarbeiter im Ausland, die Botschaft ist aber noch mit dem Kontaktformular zu erreichen.&#60;br /&#62;&#60;br /&#62;Ich würde da an deiner Stelle einfach nachfragen, wie die Legalisationsverfahren aktuell von statten gehen. Wenn die komplett gestoppt sind würde das da für gewöhnlich nämlich irgendwo auf deren Homepage ausgeführt sein. &#60;/div&#62;&#60;br /&#62;&#60;br /&#62;Schon klar... Ich werde mal schreiben, aber ich denke, dass die einfach sagen werden Pech gehabt. Auf der Homepage der deutschen Botschaft Teheran steht: Anträge für die Legalisation iranischer Urkunden können nicht angenommen oder bearbeitet werden. Gleiches gilt für sonstige konsularische Dienstleistungen wie Beurkundungen, Kopiebeglaubigungen u.a.&#60;br /&#62;und weiter heißt es: Termine, die aufgrund der vorübergehenden Schließung der Rechts- und Konsularabteilung nicht wahrgenommen werden konnten bzw. von der Botschaft storniert wurden, werden zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Die Rechts- und Konsularabteilung wird sich hierzu mit den Betroffenen in Verbindung setzen, sobald die Lage es wieder zulässt.&#60;br /&#62;Das heißt, dass im Prinzip die Möglichkeit iranische Urkunden für jemanden zu legalisieren, der vorher noch keinen Termin hatte, auf den Sankt Nimmerleinstag verschoben worden sind... &#60;img src=&#34;https://www.info4alien.de/yabbfiles/Templates/Forum/default/cry.gif&#34; border=&#34;0&#34; alt=&#34;weinend&#34; title=&#34;weinend&#34; /&#62; &#60;img src=&#34;https://www.info4alien.de/yabbfiles/Templates/Forum/default/cry.gif&#34; border=&#34;0&#34; alt=&#34;weinend&#34; title=&#34;weinend&#34; /&#62; &#60;img src=&#34;https://www.info4alien.de/yabbfiles/Templates/Forum/default/cry.gif&#34; border=&#34;0&#34; alt=&#34;weinend&#34; title=&#34;weinend&#34; /&#62;&#60;br /&#62;Was ich meinte ist, dass zumindest die TU München, iranische Zeugnisse ausnahmsweise auch ohne Legalisation akzeptiert...</description>
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				<title>Aufenthaltstitel nach §18b zur Erwerbstätigkeit von Fachkräften wurde abgelehnt</title>
				<link>https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1775210510</link>
				<category>i4a - Das Board/Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä.</category>
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<author>m.havemann@gmx.de (otternase)</author>		<pubDate>Sun, 12 Apr 2026 16:48:31 GMT</pubDate>
		<description>Du hast nichts zu Studienfach, Branche, Region und moeglicher Berufserfahrung gesagt, daher nur ganz grob und allgemein folgende Antwort:&#60;br /&#62;&#60;br /&#62;wenn ich nach Gehaltsstatistiken fuer &#34;Account Manager&#34; auf einschlaegigen Seiten suche, so finde ich ungefaehr folgende Zahlen (brutto, EUR, pro Monat):&#60;br /&#62;&#60;br /&#62;Berufseinsteiger ohne Berufserfahrung:&#60;br /&#62;Bachelor 3850&#60;br /&#62;Master 4125&#60;br /&#62;&#60;br /&#62;Gehaelter mit steigender Berufserfahrung:&#60;br /&#62;geringe Erfahrung 4700&#60;br /&#62;mehrjaehrige Erfahrung 5750&#60;br /&#62;langjaehrige Erfahrung 6600&#60;br /&#62;&#60;br /&#62;Daraus wuerde ich erstmal schliessen, dass sowohl das urspruenglich als auch das nun folgend angebotene Bruttogehalt zu niedrig ist, es entspricht dem Einstiegsgehalt eines Bachelorabsolventen und nicht eines Master.&#60;br /&#62;Zugleich wuerde ich jedoch auch das vom Amt geforderte Bruttogehalt fuer zu hoch gegriffen betrachten, es entspricht eher dem Gehalt einer erfahrenen Kraft und nicht dem eines Einsteigers.&#60;br /&#62;&#60;br /&#62;Das sind allerdings nur Durchschnittszahlen ueber alle Branchen und alle Regionen. Wer hier nun &#34;richtiger&#34; liegt, laesst sich daher nicht so einfach sagen. &#60;br /&#62;Bei &#34;Top-Branchen&#34; wie Pharma oder Automobil in &#34;Top-Regionen&#34; wie Bayern oder BaWue wuerde ich eher dem Amt zustimmen, hingegen in Branchen mit schwaecheren Einkommen wie zB. Werbeagentur oder Einzelhandel und in schwaecheren Regionen, zB. Vorpommern oder Brandenburg in deutlicher Entfernung zu Berlin wuerde ich eher das Angebot der Arbeitgeberin fuer realistisch halten.&#60;br /&#62;&#60;br /&#62;auch wieder nur als Beispiele:&#60;br /&#62;fuer Account Manager IT in Stuttgart mit Master Berufsanfaenger schlaegt mir eine Seite 5000 EUR Monatsbrutto  vor, die gleiche Seite schlaegt fuer Account Manager Marketing in Bochum mit Master Berufsanfaenger 3550 Monatsbrutto vor</description>
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				<title>Online-Terminanforderung für Aufenthaltstitelverlängerung nach §16b in Essen funktioniert nicht</title>
				<link>https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1773156042</link>
				<category>i4a - Das Board/Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä.</category>
				<guid>https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1773156042</guid>
		<pubDate>Fri, 13 Mar 2026 10:49:39 GMT</pubDate>
		<description>&#60;b&#62;&#60;a href=&#34;https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1773156042/6#6&#34;&#62;reinhard schrieb&#60;/a&#62; am 12.03.2026 um 21:38:35:&#60;/b&#62;&#60;br /&#62;&#60;div&#62;Da reicht es aber, einen Brief mit formlosem Verlängerungsantrag Ende Oktober in den Briefkasten zu stecken. &#160;&#60;/div&#62;&#60;br /&#62;Ich würde den Antrag nicht einfach in den Briefkasten stecken, so kann er ganz schnell verloren gehen und der Antragsteller hat dann keinen Nachweis für den rechtzeitigen Zugang des Antrags bei der ABH. Der Antrag sollte daher schon per Einschreiben und/oder Fax und/oder &#60;a href=&#34;https://mjp.justiz.de/&#34; target=&#34;_blank&#34;&#62;Mein Justizpostfach&#60;/a&#62; übermittelt werden.</description>
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				<title>Visum zum finden eines Ausbildungsplatzes §17 Abs.1: Genügt Pflegehelferin?</title>
				<link>https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1772132129</link>
				<category>i4a - Das Board/Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä.</category>
				<guid>https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1772132129</guid>
<author>christopher.schad65@gmail.com (Brandenburger)</author>		<pubDate>Thu, 26 Feb 2026 18:55:29 GMT</pubDate>
		<description>Guten Tag,&#60;br /&#62;die thailändische Cousine meiner thailändischen Ehefrau ist in Deutschland mit einem Visum zum finden eines Ausbildungsplatzes §17  Abs1. Sie möchte eine Ausbildung zur Pflegefachfrau in Brandenburg absolvieren. Sie ist 34 Jahr alt und hat einen Bachelor aus Thailand, der bisher nicht anerkannt wurde.&#60;br /&#62;B1 Telc Sprachtest ist mit &#34;gut&#34; bestanden, B2 Telc ist nur &#34;Schreiben&#34; bestanden, &#34;Sprechen&#34; muß nachholt werden. Finanziell ist ihr Status abgesichert durch eine VE durch mich. Im Februar 2026 wurde ein drei Wochen Praktikum erfolgreich im Krankenhaus absolviert.&#60;br /&#62;Der Punkt ist folgender: Mitte Juni 2026  wird das Visum nach neun Monaten auslaufen. Die Ausländerbehörde hat heute bei einem Termin sehr deutlich gemacht, daß das Visum nicht über den Juni verlängert wird, wenn kein Ausbildungsvertrag vorliegt. Ihre Hoffnung war, daß das Visum bis September 2026 verlängert wird, um dann im Oktober 2026 eine Ausbildung als Pflegefachkraft zu beginnen. &#60;br /&#62;Das Krankenhaus, bei dem sie das Praktikum absolviert hat, möchte ihr im April 2026 noch keinen Ausbildungsvertrag anbieten, weil ihre Deutschkenntnisse noch nicht ausreichen. Stattdessen schlug die Personalreferentin eine Ausbildung zur Pflegehelferin vor. &#60;br /&#62;Meine Frage: Reicht eine Ausbildung zur Pflegehelferin aus, damit die Ausländerbehörde ihr einen Aufenthaltstitel über den Juni 2026 hinaus gibt? Ist das ein zulässiger Zweckwechsel?&#60;br /&#62;Andere Variante: Es soll Kliniken geben, die einen Kombivertrag anbieten: Pflegehelferin und anschließend Pflegefachfrau in einem Vertrag über vier Jahre. Eigentlich hat sie weitere Praktika im März und April geplant und auch schon Verträge vorliegen, aber vielleichte ist der Start der Ausbildung zur Pflegehelferin der beste Weg. Der nächste Termin in der ABH ist Ende Mai 2026, bis dahin sollte sie einen Vertrag vorlegen können.&#60;br /&#62;Was denkt Ihr: Genügt ein Vertrag zur Ausbildung zur Pflegehelferin?&#60;br /&#62;Ich danke Euch.&#60;br /&#62;Gruß aus Brandenburg.&#60;br /&#62;</description>
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				<title>B1</title>
				<link>https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1771883088</link>
				<category>i4a - Das Board/Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä.</category>
				<guid>https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1771883088</guid>
		<pubDate>Tue, 24 Feb 2026 07:15:54 GMT</pubDate>
		<description>Ein Thread zum selben Thema (&#60;a href=&#34;https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1771706515&#34; target=&#34;_blank&#34;&#62;https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1771706515&#60;/a&#62;) genügt...&#60;br /&#62;&#60;br /&#62;&#60;img src=&#34;http://www.info4alien.de/smilies/geschlossen.gif&#34; border=&#34;0&#34; alt=&#34;geschlossen&#34; title=&#34;geschlossen&#34; /&#62;</description>
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				<title>Kündigung vor Erhalt Blaue Karte / Ehegattenvisum</title>
				<link>https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1771340869</link>
				<category>i4a - Das Board/Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä.</category>
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		<pubDate>Tue, 17 Feb 2026 15:19:14 GMT</pubDate>
		<description>Soll das Thema in das Forum &#34;Ehe und Familie&#34; verschoben werden?</description>
		</item>
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				<title>Ist die Chancenkarte ein Aufenthaltstitel?</title>
				<link>https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1770907901</link>
				<category>i4a - Das Board/Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä.</category>
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<author>reinhard.pohl@gegenwind.info (reinhard)</author>		<pubDate>Fri, 13 Feb 2026 12:48:43 GMT</pubDate>
		<description>&#60;b&#62;&#60;a href=&#34;https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1770907901/0#0&#34;&#62;Earl Grey schrieb&#60;/a&#62; am 12.02.2026 um 15:51:41:&#60;/b&#62;&#60;br /&#62;&#60;div&#62;Meine Frage: &#60;br /&#62;Muss sie auch beim Ausländeramt eine Aufenthaltserlaubnis, beantragen? Oder ist sie davon frei, so lange die Chancenkarte gültig ist?&#60;br /&#62;Ist eine Chancenkarte ein Visum oder eine Art Aufenthaltstitel, oder eine Grundlage auf dessen Basis man einen Aufenthaltstitel beantragt?&#60;br /&#62;&#60;br /&#62;Danke &#60;/div&#62;&#60;br /&#62;&#60;br /&#62;Normalerweise sollte sie ein Visum bekommen (mit begrenzter Gültigkeit) und dann so bald wie möglich bei der Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. &#60;br /&#62;&#60;br /&#62;Die &#34;Chancenkarte&#34; ist keine Karte, sondern nur der Titel für das Projekt. Visum und Aufenthaltserlaubnis sehen dann ganz normal aus. Es steht nur klein eine &#34;20&#34; drauf.&#60;br /&#62;</description>
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				<title>Visum für Lehrausbildung in D - Tochter mitbringen?</title>
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				<category>i4a - Das Board/Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä.</category>
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		<pubDate>Sat, 7 Feb 2026 09:58:30 GMT</pubDate>
		<description>&#60;b&#62;&#60;a href=&#34;https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1770389440/4#4&#34;&#62;JS55 schrieb&#60;/a&#62; am 07.02.2026 um 10:42:30:&#60;/b&#62;&#60;br /&#62;&#60;div&#62;Evtl. könnte die Mutter ja noch einen zusätzlichen Minijob annehmen &#160;&#60;/div&#62;&#60;br /&#62;Das ist zwar hier jetzt nichts rechtliches, sondern eher Lebensberatung. Die heutige Ausbildung zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann wird deine Bekannte total fordern. Es wurden Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege zu einem Beruf zusammengefasst. Die Ausbildungszeit blieb bei drei Jahren und in dieser Zeit müssen sie alle drei Felder erlernen. Ich war bei meiner Ausbildung als Altenpfleger schon fasst überfordert. Nun macht mein Mann die Ausbildung zum Pflegefachmann und es ist noch schlimmer geworden. Und dazu wird heute noch selbstorientiertes Lernen gefordert. Heißt der Lehrer unterrichtet nicht mehr, sondern man muss sich alles selbst erarbeiten. Bei einem Minijob wird sie zerbrechen oder die Ausbildung nicht bestehen. Seit Zusammenführung der 3 Berufe ist die Durchfallqoute extrem in die Höhe geschnellt im Pflegeberuf. Deutschland braucht ja keine Pflegekräfte, daher machen wir es einfach noch schwerer  &#60;img src=&#34;https://www.info4alien.de/yabbfiles/Templates/Forum/default/smiley.gif&#34; border=&#34;0&#34; alt=&#34;Smiley&#34; title=&#34;Smiley&#34; /&#62;. Tu ihr das bloß nicht an.</description>
		</item>
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				<title>Chancenkarte &#38; Weg zur Niederlassungserlaubnis</title>
				<link>https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1769881948</link>
				<category>i4a - Das Board/Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä.</category>
				<guid>https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1769881948</guid>
		<pubDate>Sat, 7 Feb 2026 08:46:21 GMT</pubDate>
		<description>Ich habe bereits mit der Sprachschule gesprochen, und sie haben mir bestätigt, dass sie einen Vertrag ausstellen können, der für die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Sprachkurses benötigt wird.&#60;br /&#62;&#60;br /&#62;In diesem Zusammenhang möchte ich gerne fragen:&#60;br /&#62;Falls man eine Aufenthaltserlaubnis für einen Sprachkurs besitzt und währenddessen eine Vollzeitstelle findet, ist es dann möglich, innerhalb Deutschlands direkt in eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit (Arbeitsvisum) zu wechseln?&#60;br /&#62;&#60;b&#62;&#60;a href=&#34;https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1769881948/4#4&#34;&#62;Petersburger schrieb&#60;/a&#62; am 01.02.2026 um 22:18:57:&#60;/b&#62;&#60;br /&#62;&#60;div&#62;Wenn einen Aufenthaltstitel in der Form eines Visums geht, ist die Aussage absolut korrekt.&#60;br /&#62;&#60;br /&#62;Solange ein Zweckwechsel aber nicht ausgeschlossen ist, kann eine ABH einen Aufenthaltstitel zu einem anderen Zweck in Form einer Aufenthaltserlaubnis erteilen. &#60;/div&#62;&#60;br /&#62;</description>
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