Arbeitsgenehmigungsrecht

Au-Pair Beschäftigung

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( ursprünglich zusammengestellt von Dietmar Drews - überarbeitet und aktualisiert im Dezember 02 und Februar 04 durch Tim )

Allgemeines

Rechtsgrundlage für au pair Aufenthalt ist § 2 Abs. 2 Nr. 4 AAV bzw. ASAV:

§ 2 Aufenthaltsbewilligung zur Aus- oder Weiterbildung 

(2) Eine Aufenthaltsbewilligung kann erteilt und bis zu einer Gesamtgeltungsdauer von längstens einem Jahr verlängert werden 
.....
4. Ausländern unter 25 Jahren für eine Au-pair-Beschäftigung in Familien, in denen Deutsch als Muttersprache gesprochen wird. 

 

Die Aufgaben eines Au-pairs

(Lt. Duden: das Au-pair Mädchen (es dürfen auch Männer sein!), junge Frau (meist StudentIn oder SchülerIn), die gegen Unterkunft, Verpflegung und Taschengeld (min. 205,- Euro/mtl.) als Haushaltshilfe im Ausland Arbeitet, um die Sprache des betreffenden Landes zu lernen).

Die täglichen Aufgaben eines Au-pairs sind sehr unterschiedlich. Sie hängen ganz von der Eigenart und dem Lebensstil der Familie ab, die das Au-pair bei sich aufgenommen hat. Zum Alltag eines Au-pairs gehört im allgemeinen:

leichte Hausarbeiten zu verrichten, also mitzuhelfen, die Wohnung sauber und in Ordnung zu halten, sowie beim Waschen und Bügeln der Wäsche zu helfen; das Frühstück und einfache Mahlzeiten zuzubereiten; die jüngeren Kinder zu betreuen, das heißt, sie zu beaufsichtigen und auf dem Weg in den Kindergarten oder in die Schule oder zu bestimmten Veranstaltungen zu begleiten, mit ihnen spazieren zu gehen oder zu spielen; das Haus bzw. die Wohnung zu hüten und die Haustiere zu betreuen.

Und nun die links mit weiteführenden Informationen

Information der Agenturen für Arbeit zum Thema Au-pair:

Dieser Link enthält folgende Bereiche:

1. Anwerbung und Vermittlung von Au-pairs
2. Vergütung für die Arbeitsvermittlung
3. Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis

4. Ausgestaltung des Au-pair-Beschäftigungsverhältnisses

Au-pair-Info für Deutsche Gastfamilien

Inhalt dieses Links ist:

I. Die Aufgaben eines Au-pairs
II. Rechte und Pflichten
III. Bewerbung und Vermittlung
IV. Einreise-, Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisbestimmungen

Ähnlich wie 1. aus Sicht des Au-Pair

Hier finden Sie Antworten zu oft gestellten Fragen! Fragenkatalog (FAQ) zu Au-pair! Wie zum Beispiel:
Wir sind eine Familie mit 2 Kindern im Alter von 5 und 8 Jahren und möchten ein Au-pair-Mädchen beschäftigen. Wie sollen wir vorgehen und was haben wir zu beachten?

FAQ der Bundesagentur für Arbeit


Weitere interessante links:

Es gibt verschiedene Anlaufstellen, die Sie näher informieren wie z.B.: G I J K (Gesellschaft für Internationale Jugendkontakte e.V.), Oststraße 8-14, 53173 Bonn, Tel. 0228/95730-0,  http://www.gijk.de

Verein für internationale Jugendarbeit - Bundesgeschäftsstelle Bonn, Goetheallee 10, 53225 Bonn, Tel. 0228/698952, Fax 0228/694166, www.vij-deutschland.de

IN VIA Verband Katholische Mädchensozialarbeit, Herrenstraße 50-52, 79098 Freiburg, Tel. 0761381717, http://www.invia-freiburg.de

Multi Kultur Au Pair Vermittlung, Arndtstraße 12, 50676 Köln, Tel. 0221/92130-40, Fax 0221/92130-49,  http://www.aupair.com

EF Au Pair, Markgrafenstr. 58, 10117 Berlin, Tel. 01802-67 20 7, http://www.ef.com

Hier noch einige private Agenturen und Informationen zum Thema:

Internationale Au-Pair Vermittlung (IAV)
Gute Informationen zu Au-Pair-Aufenthalten

Au-Pair Box.com
die beste Info. zum Thema, die ich kenne! Hier sind einmal ganz umfassend alle Informationen zu diesem Thema zusammengestellt. Note m. E. 1+ !

Au-Pair-Vermittlung Reinhard Krohn
Die Seite enthält sehr nützliche Info. für Gasteltern in Deutschland bzw. Interessierte, die als Au-pair ins Ausland gehen möchten!

iSt-online
Internationale Sprach- und Studienreisen GmbH - Als Au-Pair in die USA.

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