Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit

 

§ 27: Annahme als Kind durch einen Ausländer

Wer als Minderjähriger von einem Ausländer adoptiert wird, verliert dadurch die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn er dadurch die ausländische Staatsangehörigkeit erwirbt. Das gilt jedoch nicht, wenn er mit einem deutschen Elternteil verwandt bleibt (Stiefkind-Adoption).