Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit

Die Einbürgerung ist eine von mehreren Möglichkeiten, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erhalten. Hier folgt eine Zusammenfassung der verschiedenen Möglichkeiten:

Art des Erwerbes

Rechtsgrundlage

Durch Geburt

§ 4 Staatsangehörigkeitsgesetz

Erklärungsrecht für vor dem 1. Juli 1993 geborene Kinder

§ 5 Staatsangehörigkeitsgesetz

Durch Annahme als Kind (Adoption)

§ 6 Staatsangehörigkeitsgesetz

Mit der Ausstellung der Bescheinigung gemäß § 15 Abs. 1 oder 2 des Bundesvertriebenengesetzes (Spätaussiedler und deren Abkömmlinge)

§ 7 Staatsangehörigkeitsgesetz

Durch Überleitung als Deutscher

§ 40a Staatsangehörigkeitsgesetz

Durch Einbürgerung

§§ 8 bis 16 und 40b und c StAG