Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit Die Einbürgerung ist eine von mehreren Möglichkeiten, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erhalten. Hier folgt eine Zusammenfassung der verschiedenen Möglichkeiten: |
Art des Erwerbes |
Rechtsgrundlage |
Durch Geburt |
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Erklärungsrecht für vor dem 1. Juli 1993 geborene Kinder |
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Durch Annahme als Kind (Adoption) |
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Mit der Ausstellung der Bescheinigung gemäß § 15 Abs. 1 oder 2 des Bundesvertriebenengesetzes (Spätaussiedler und deren Abkömmlinge) |
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Durch Überleitung als Deutscher |
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Durch Einbürgerung |
§§ 8 bis 16 und 40b und c StAG |