Moin,
Ganz skurriler Plan, von dem ich Wind bekommen habe:
Sie aus Drittstaat, keine Privilegien, kein unsicheres Urkundenwesen, kein
EFZ (also Befreiung vom OLG nötig bei Heirat in D), Asylanerkennung verschwindend gering.
Was solls, kann man sowieso erraten, es geht um China.
Er Deutscher.
Sie kam mit Visum nach D (ich kann nur vermuten zu Besuch).
Wollte nicht ausreisen, hat nach Ablauf des Visums einen Asylantrag gestellt, wurde erwartungsgemäss abgelehnt. An eine Ausreise wird immer noch nicht gedacht.
Nun soll geheiratet werden. Er ist überzeugt von der Beziehung, die genauen persönlichen Verhältnisse kenne ich aber niicht und tun ja auch nichts zur Sache.
Das geht natürlich nicht in D, sie ist jetzt ja quasi untergetaucht und hat nichtmal eine Duldung.
Der Plan: Eine Handschuhehe in Mexico, dann bekäme sie einen legalen Status in D.
Es sind wohl alle Vorraussetzungen in MEX geklärt, Papiere werden seit 2 Monaten organisiert.
1. Frage: Hat einer ne Ahnung, ob es MEX wirklich nicht stört, daß keiner der Beiden mit dem Land nichts zu tun hat und keiner der Beiden dabei anwesend ist? Das soll einfach so mit zwei notariell beglaubigten Bevollmächtigten gehen.
Es ist ein Anwalt eingeschaltet. Der musste wohl danach suchen (!) und hat dann z.B. geäussert "Ehepartner von Deutschen werden nie ausgewiesen, wg. Art. 6 GG".
Diese Handschuhehe müsse dann in D anerkannt werden.
Damit würde dann mit der
ABH eine Einigung zustande kommen.
Die
ABH sei informiert, "daß es besondere Gründe gebe, warum sie jetzt nicht ausreist." Der Antrag werde noch bearbeitet (was für ein Antrag, auf was? Keine Ahnung!).
Der besondere Grund ist wohl keinen Bock auf Ausreise und baldige Handschuhehe in MEX.
MIR braucht Ihr nicht zu erklären, wie und warum dieser Plan völlig absurd ist und aus div. Gründen nicht funktionieren wird.
Ich schreibe mir aber die Finger wund und er glaubt nur dem Anwalt. Der meiner Meinung nach keine Ahnung hat.
Die Standards habe ich schon durch (keine
AE wegen falschem Visum usw...) aber ich dringe nicht durch.
Was schön wäre, wären Beispiele, Urteile, auch im Bezug auf die Handschuhehe, die offensichtlich nur dazu dient, die Heirat irgendwie zustandezubekommen. Daß es damit in dieser Situation auch nach Klage keine
AE geben wird.
Natürlich habe ich bereits geraten, mit Flugticket zur
ABH zu gehen, um eine
GÜB zu bitten und zu hoffen, daß es keine
Einreisesperre gibt und daß sie nicht direkt festgenommen wird. Wie ständen da die Chancen, ohe
Einreisesperre wegzukommen?
Wie redet man diesem hoffnungslos seiner Liebsten verfallenen Kerl (kann man ja verstehen) diesen grandiosen Scheissplan aus?
Ich glaube, ich habe alles was mir bekannt ist geschrieben.
Den zeitlichen Ablauf kenne ich nicht, habe aber schon nachgefragt.
Gruß,
Norbert