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Frage zur einer grenzübertrittsbescheinigung nach Visumüberschreitung (Gelesen: 1.176 mal)
Skyblue
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Frage zur einer grenzübertrittsbescheinigung nach Visumüberschreitung
19.12.2018 um 02:36:07
 
Hallo leute,
Jetzt ist mein erstes mal in diesem Forum. Ich entschuldige mich im Voraus, wenn etwas nicht klar ist, aber mein Deutsch ist nicht so gut. Ich habe schon eine Antwort gesucht aber habe nix gefunden.

Also, komme ich aus einem Land, das eine Befreiung von der Visumflicht hat und war dieses Jahr in Deutschland und habe 90 Tage in Berlin geblieben. Mein Rückflug war am 90ste Tag von Frankfurt aus und als ich mit dem Zug zum Flughafen gefahren bin, habe ich gemerkt, dass ich meinen Pass in Berlin vergessen hatte.

Der Flug war gegen Mittag und es war mir nicht möglich zurückzufahren und ihn zu bekommen, weil die Fahrt 4 Stunden pro Weg dauerte und es war schon um 6 Uhr oder so. Es gab nur einen Flug pro Woche nach meinem Heim Land, also, könnte ich nicht einen Flug an dem gleichen Tag nehmen. 

Dann bin ich sofort zur Bundespolizei im Flughafen gegangen und hab ihnen erklärt, was passiert ist. Sie haben mir gesagt, dass es normal ist und sehr oft passiert aber seit ich meinen Pass nicht dabei hatte, dass ich nach Berlin zurückfahren soll und zur Bundespolizei/Ausländerbehörde gehen muss, damit ich eine Güb kriegen kann. Sie haben auch gesagt, dass ich keine Probleme haben werde, wenn ich nach Europa wieder fliege.

Als ich angekommen bin, bin ich wieder zur Bundespolizei in Berlin gegangen. Erst zum Hauptbahnhof, (aber sie haben gar nix getan und haben mir erzählt, dass sie anders sind und machen diese Güb Dinge nicht und yada, yada, yada) dann wieder zum Tegel Flughafen. In Tegel konnte ich auch eine nicht kriegen, weil sie es machen konnten aber wollten mir nicht für solch eine lange Zeit geben (zumindest haben sie mir so erzählt). Es gab auch andere Flüge aber nur durch die USA und ich brauche bestimmt ein Visum, das ich nicht hatte, damit ich da hinfliegen können hatte. Also, habe ich an meinem letzten legalen Tag keine Güb bekommen. Sie haben mir einfach erzählt, dass ich das richtige Ding gemacht aber muss trotzdem zur Ausländerbehörde gehen. Sie haben mir auch erzählt, dass sie diese Situation bemerkt haben und wenn es Probleme mit der Ausländerbehörde gibt, können sie sie dann anrufen, damit es einfacher für mich wird. Das war am Dienstag aber die Ausländerbehörde war am nächsten Tag geschlossen. Also, musste ich noch bis Donnerstag warten, damit ich dorthin gehen konnte unentschlossen.

Ich kriegte eine Güb am Donnerstag (2 Tage später) für 2 Wochen und bin 2 Tage weniger als 2 Woche nach meinem Heim Land zurückgeflogen. Als ich diese Güb dem Bundespolizist in Flughafen gegeben habe, habe ich ihn auch gefragt, ob es Probleme werden, wenn ich wieder nach Deutschland/schengen  zurückfliege. Er sah wirklich neu aus (vielleicht 20-23 Jahre alt) und hat mir erzählt, dass ich die Botschaft in meinem Heim Land fragen muss. Ich weiß schon, dass Alter nix zu tun hat, mit der Fähigkeit, seine Arbeit effektiv zu erledigen.......aber er musste auch seinen Kollege fragen, was er mit dieser Güb machen sollte  unentschlossen.....Er hat mir eine normale Stempel in meinem Pass gegeben...keine schlechte Marke oder so

Naja...jetzt möchte ich in einen paar Tagen nach Deutschland fliegen, damit ich Weihnachten mit meiner Freudin feiern kann aber habe viel Angst davon. Ich habe trotzdem die Botschaft schon angerufen und via Email gefragt, ob es erlaubt ist und wie lange ich dort bleiben kann....aber sie haben mir nicht wirklich wieder Ja noch Nein gesagt. Nur weil jetzt es schon 90 Tage später ist, kann ich für 90 Tage bleiben und die Entscheidung kommt immer auf die Bundespolizei an. Man kann das interpretieren, dass es erlaubt ist und sie können nicht einfach mir so für legale Gründe erklären (falls etwas schlecht läuft) oder sie wissen wirklich nicht!

Ich habe so viel über visumüberschreitung gelesen und wie schlecht die Folgen können sein  Griesgrämig aber seit ich technische mein 90 Tag Visum überschritten bin,
werde/kann ich wirklich Probleme mit den Bundespolizei habe???
Wird es diese 1 oder 2 Tage nach den 90 Tagen in SIS haben? (Hoffentlich die Güb....ich hoffe, der Polizist das richtige Ding damit gemacht hat)
Gibt es eine Möglichkeit, die ich jetzt herausfinden kann?
Könnte ich wegen Visumsüberschreitung mit einer Geldstrafe belegt werden?
Werden die potenziellen Probleme jetzt meine Fähigkeit erschweren, ein Visum in der Zukunft für einen längeren Aufenthalt zu erhalten?

Ich hoffe, dass jemand eine ähnliche Situation erlebt hat und kann mir helfen.
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Antwort #1 - 19.12.2018 um 04:54:55
 
Du kannst kein "Visum überschreiten", wenn Du visumfrei reist. Das verwirrt andere nur.

Aber zur Sache:
Wenn Du mit einer GÜB ausgereist bist, dann ist alles in Ordnung.
Ich empfehle immer, eine Kopie davon zu machen bevor man ausreist - aber es geht natürlich auch ohne!

Wenn überhaupt jemand bei einer zukünftigen Einreise diese Überschreitung bemerkt, dann sagst Du einem deutschsprachigen Grenzbeamten "Ich hatte eine Grenzübertrittsbescheinigung von der Ausländerbehörde Berlin" und einem nicht-deutschsprachigen Grenzbeamten sinngemäß "hatte eine schriftliche Erlaubnis der Ausländerbehörde Berlin auf einem Blatt Papier, das ich bei der Ausreise abgeben musste"

Das sollte reichen.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 19.12.2018 um 14:23:29
 
Petersburger schrieb am 19.12.2018 um 04:54:55:
Du kannst kein "Visum überschreiten", wenn Du visumfrei reist. Das verwirrt andere nur.

Aber zur Sache:
Wenn Du mit einer GÜB ausgereist bist, dann ist alles in Ordnung.
Ich empfehle immer, eine Kopie davon zu machen bevor man ausreist - aber es geht natürlich auch ohne!

Wenn überhaupt jemand bei einer zukünftigen Einreise diese Überschreitung bemerkt, dann sagst Du einem deutschsprachigen Grenzbeamten "Ich hatte eine Grenzübertrittsbescheinigung von der Ausländerbehörde Berlin" und einem nicht-deutschsprachigen Grenzbeamten sinngemäß "hatte eine schriftliche Erlaubnis der Ausländerbehörde Berlin auf einem Blatt Papier, das ich bei der Ausreise abgeben musste"

Das sollte reichen.


Viele, vielen dank für Ihre Antwort und ich entschuldige wieder die Verwirrung. Es ist wirklich gut zu wissen, dass die Güb keinen negativen Einfluss auf meinen Rekord hat!! Aber ich hatte meistens Angst vor diesen 1-2 Tagen zwischen ende der erlaubten 90 tage und der ausstellung der güb, weil auf grund der öffnungszeit der ausländerbehörde zwei tage vergangen sind. Aber ich war direkt nach ende der 90 tage bei der bundespolizei um das zu melden. Sie sagten, dass sie es aufgenommen haben fuer mögliche rückfragen.
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Antwort #3 - 19.12.2018 um 14:29:31
 
Das ist ja nun wirklich Sache der Behörde, was sie wann ausstellt.
Und dass sie GÜB nicht am Wochenende ausstellt.

Deutsche Grenzbeamte kennen dieses Verfahren mit Sicherheit, alle anderen Schengen-Grenzer sollten davon schon gehört haben.
Also immer ruhig bleiben!
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Antwort #4 - 19.12.2018 um 15:36:19
 
Skyblue schrieb am 19.12.2018 um 14:23:29:
Aber ich hatte meistens Angst vor diesen 1-2 Tagen zwischen ende der erlaubten 90 tage und der ausstellung der güb, weil auf grund der öffnungszeit der ausländerbehörde zwei tage vergangen sind. 


Hallo,

zu Recht. Denn diese 2 Tage hätten grundsätzlich bei der Ausreise ein Problem sein können.
Da aber offensichtlich noch rechtzeitig zumindest die BPOL, auch wenn eigentlich nicht zuständig, kontaktiert und der Sachverhalt nachvollziehbar ("ABH geschlossen") dargelegt wurde, wusste der Beamte bei der Ausreise dank des Vorgangsbearbeitungssystems (Bürokratie kann auch Vorteile haben...) Bescheid - die Ausreise verlief problemlos.
Zukünftig wird es im Normalfall ebenfalls kein Problem geben, der Ausreisestempel besagt (zumindest für Grenzbehörden), dass der der zugrundeliegende Aufenthaltszeitraum in irgendeiner Form bereits "abgearbeitet" wurde.

Gruß
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