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Lateinamerika, Österreich, Deutschland (Gelesen: 1.638 mal)
funny-weekend-boy
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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16.12.2018 um 22:15:38
 
Hallo, ich habe seit Anfang des Jahres eine Freundin aus einem Nicht-EU-Ausland, Lateinamerika. Sie studiert und wohnt in Österreich. Sie besitzt für Österreich ein Studenten Visum.

Ich habe die Deutsche Staatsbürgerschaft und wohne in Bayern, jedoch an der Grenze zu Österreich. Wir sind nicht sehr weit von einander entfernt und verbringen jedes Wochenende miteinander.

Wir planen das sie im Sommer zu mir zieht, also nach Deutschland.
Das hat den Vorteil, sie muss das Studentenheim nicht mehr bezahlen, braucht nicht mehr so viel arbeiten und kann sich voll und ganz auf ihr Studium konzentrieren. Außerdem sehen wir uns jeden Tag, ich koche gern für zwei Smiley

Soweit ich weiß geht das leider nicht, da sie mit ihren Studenten Visum nur in Österreich wohnen kann oder es dann nicht verlängert wird, wenn sie nicht mehr in Österreich wohnt.

Oder bin ich da falsch informiert?

Kennt jemand eine legale Möglichkeit, wie sie bei mir in Deutschland wohnen kann und weiterhin in Österreich studieren darf?

Vielen Dank im Vorraus  Smiley
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PerikleZ
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Podgorica, Yugoslavia
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Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 16.12.2018 um 22:53:11
 
Da sehe ich keine Möglichkeit - außer sie wechselt auf eine deutsche Uni.
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lottchen
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i4a rocks!


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Antwort #2 - 16.12.2018 um 23:16:16
 
Da sie keine EU-Bürgerin ist kann sie innerhalb der EU nicht leben, wo sie will. Du als Deutscher kannst das - sie nicht. Sie kann Dich in D besuchen (aber auch dafür gibt es zeitliche Einschränkungen), aber nicht hier her ziehen. Sie hat vermutlich eine Aufenthaltsbewilligung als Studentin. Und die gilt nun mal nur für Österreich. Ohne Wohnsitz in Österreich dürfte die später nicht nur nicht verlängert werden, möglicherweise erlischt sie gleich wenn sie ihren Wohnsitz in A aufgibt (vielleicht kann da jemand was dazu sagen, der sich mit österreichischem Recht auskennt).
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fab87
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 17.12.2018 um 13:48:14
 
lottchen schrieb am 16.12.2018 um 23:16:16:
Ohne Wohnsitz in Österreich dürfte die später nicht nur nicht verlängert werden, möglicherweise erlischt sie gleich wenn sie ihren Wohnsitz in A aufgibt (vielleicht kann da jemand was dazu sagen, der sich mit österreichischem Recht auskennt).   


Sehe ich auch so NAG § (7), da die Übersiedelung nicht kurzfristig ist trotz fortgesetztem Studium in Österreich.

"(7) Kurzfristige Inlands- und Auslandsaufenthalte, insbesondere zu Besuchszwecken, unterbrechen nicht die anspruchsbegründende oder anspruchsbeendende Dauer eines Aufenthalts oder einer Niederlassung. Gleiches gilt für den Fall, dass der Fremde das Bundesgebiet in Folge einer nachträglich behobenen Entscheidung nach dem FPG verlassen hat."

In der Praxis werden Aufenthaltstitel (ausgenommen Daueraufenthaltstitel) ungültig, wenn die Aufenthaltsbehörden mit rechtskräftigem Bescheid feststellen, dass die Niederlassung in Österreich beendet wurde.
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funny-weekend-boy
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Antwort #4 - 17.12.2018 um 18:51:15
 
Vielen Dank für die Antworten.
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nixwissen
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Antwort #5 - 17.12.2018 um 20:14:09
 
Moin,

Sie braucht eine Meldeadresse in Österreich, wo sie offiziell wohnt.
Sie kann vielleicht Geld sparen, wenn das Zimmer
- am [**zensiert**] der Welt und nicht bei der Uni
- klein
- allgemein ein Drecksloch
ist.
Wie oft sie Dich dann "besucht", dürfte dann nicht weiter interessieren.

Gruß,
Norbert
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fab87
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Antwort #6 - 17.12.2018 um 20:54:04
 
nixwissen schrieb am 17.12.2018 um 20:14:09:
Moin,

Sie braucht eine Meldeadresse in Österreich, wo sie offiziell wohnt.
Sie kann vielleicht Geld sparen, wenn das Zimmer
- am [**zensiert**] der Welt und nicht bei der Uni
- klein
- allgemein ein Drecksloch
ist.
Wie oft sie Dich dann "besucht", dürfte dann nicht weiter interessieren.

Gruß,
Norbert



Schlechter Tip. So kann kein rechtmäßiger Aufenthalt nach Fremdenpolizeigesetz und Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz in AT begründet werden. Vor allem, wenn bei der Verlängerung sich die Aufenthaltsbehörde (Magistrat/Bezirkshauptstadt) die Frage stellt warum am A** gewohnt wird, obwohl der Studienort an einem anderen Ort ist.

Die Frage des AT in Deutschland stellt sich natürlich noch zusätzlich. So wird man schnell in beiden Ländern illegal. Wie oft sie dann das Nachbarland besucht dürfte interessant interessieren, weil sie hier kein Aufenthaltsrecht hat.
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nixwissen
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Antwort #7 - 17.12.2018 um 21:05:15
 
Moin,

Ihr Wohnsitz bleibt ja in Österreich.

Gruß,
Norbert
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Antwort #8 - 17.12.2018 um 21:10:11
 
nixwissen schrieb am 17.12.2018 um 21:05:15:
Moin,

Ihr Wohnsitz bleibt ja in Österreich.

Gruß,
Norbert


Aber nur fiktiv, die Niederlassung nach NAG ist unterbrochen und der Aufenthalt in Deutschland immer noch illegal, wenn mehr als 90 Tage im relevanten Zeitraum überschreitend.
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lottchen
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Antwort #9 - 17.12.2018 um 23:07:42
 
Auch das schlimmste Zimmer in A wird (unnütz) Geld kosten. Sie müsste sich die Post (von Hochschule, Behörden usw.) dort regelmäßig abholen oder einen Dauernachsendeauftrag einrichten (was auch wieder Ärger geben könnte wenn das jemand rausfindet) und wenn wie in D auch in A verschiedene Postdienstleister dort arbeiten und man nicht bei jedem einen Nachsendeauftrag einrichten kann...Und der Aufenthalt in D wäre ab einem bestimmten Zeitpunkt ja dann auch illegal (wenn auch schwer nachweisbar, aber nicht unmöglich). In D könnte sie ohne Aufenthaltserlaubnis auch nicht nebenbei arbeiten... Wäre ich Ausländerin in A lebend und hätte Interesse daran, dort zu studieren und mein Studium auch abzuschließen würde ich das Risiko meine Aufenthaltsbewilligung durch solche Winkelzüge und illegale Aktivitäten zu verlieren ganz sicher nicht eingehen.
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