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Abstammungsprinzip - Optional? (Gelesen: 2.041 mal)
Themen Beschreibung: Ist es ein muss oder kann?
TAF
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i4a rocks!


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16.12.2018 um 14:08:20
 
Hallo an die Wissenden!

Es geht nicht um einen konkreten Fall, einfach aus Interesse und wer weiß was noch kommt? Der andere Zwirn hat mich auf die Frage gebracht.

So, zu den Gegebenheiten:
Vater - Deutsch; Mutter - Chinesisch.
Kind wird geboren (ist es relevant ob in D, China oder Drittstaat?)

Muß das Kind die Deutsche Staatsangehörigkeit bekommen? soweit ich weiß (bzw. verstehe) wird in China die Staatsangehörigkeit auch durch Abstammung bestimmt.
Gibt es da dann automatisierte Präferenzen?

Gruß,
TAF
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fab87
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Antwort #1 - 16.12.2018 um 14:12:40
 
Das Kind ist deutsch unabhängig vom Geburtsort. China kennt zwar das Abstammungsprinzip ist aber äußerst restriktiv in Fragen der doppelten Staatsangehörigkeit. Die chinesische Staatsangehörigkeit wirdgar nicht erst erworben, wenn eine andere besteht und gleichfalls durch Abstammung erworben wurde.
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nixwissen
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Antwort #2 - 16.12.2018 um 15:20:47
 
fab87 schrieb am 16.12.2018 um 14:12:40:
China kennt zwar das Abstammungsprinzip ist aber äußerst restriktiv in Fragen der doppelten Staatsangehörigkeit. Die chinesische Staatsangehörigkeit wirdgar nicht erst erworben, wenn eine andere besteht und gleichfalls durch Abstammung erworben wurde. 



Moin,

Nee, ganz so einfach ist das nicht. Im Falle Chinas kommt es auch auf den Geburtsort und den Aufenthaltsstatus des chin. Elternteils bei Geburt im Ausland an. Ist etwas kompliziert, im Detail kann man das aber recherchieren. Das chin. Gesetz findet man auf Englisch online.
Das hat sich auch vor nicht allzu langer Zeit geändert.
Beiträge im Internet dazu nützen nur etwas, wenn sie aktuell sind (wie bei Vielem in China). Änderungen werden auch unterschiedlich schnell oder konsequent in den Provinzen umgesetzt.
Für China ist es auch wichtig, ob das Kind ein Hukou (Familienbuch) bekommt, bzw in einem eingetragen wird. Nur damit hat es in China seine vollen Rechte wie z.B. kostenlosen Schulbesuch. Wenn man sich denn dort niederlassen will.

Gruß,
Norbert
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fab87
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Antwort #3 - 16.12.2018 um 15:32:05
 
nixwissen schrieb am 16.12.2018 um 15:20:47:
Moin,

Nee, ganz so einfach ist das nicht. Im Falle Chinas kommt es auch auf den Geburtsort und den Aufenthaltsstatus des chin. Elternteils bei Geburt im Ausland an. Ist etwas kompliziert, im Detail kann man das aber recherchieren. Das chin. Gesetz findet man auf Englisch online.



Art. 3 in Verbindung mit art. 5 des chinesischen Staatsangehörigkeitsgesetzes sagt da aber etwas anderes.

3: "The People’s Republic of China does not recognise dual nationality for any Chinese national."

5:
"Any person born abroad whose parents are both Chinese nationals or one of whose parents is a Chinese national[...] or one of whose parents is a Chinese national and has settled abroad, and who has acquired foreign nationality at birth shall not have Chinese nationality."

Das entspricht zumindest auch den Ausführungen (teilweise jüngst erstellt/ aktualisiert) auf den Seiten mehrerer chinesischer Vertretungsbehörden.



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nixwissen
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Antwort #4 - 16.12.2018 um 15:48:34
 
Moin,

Ich schrieb ja, so einfach ist das nicht. In dem von Dir genannten Fall gibt es die Chin. STA nicht. Also Chinesicher Elternteil mit AE in D - ganz sicher keine  Chin.STA.
Bei Geburt in China gibt es das aber. Da wird auch viel gemauschelt. Eltern müssen über Drittländer von China nach D reisen und umgekehrt, es gibt zwei Pässe von deren paralleler Existenz China nichts wissen darf obwohl es ja im Falle D ganz klar wäre.
Sind beide Pässe vorhanden, kann das Kind nicht mit D Pass ausreisen, den dürfte es nicht haben. Mit dem CN-Pass geht aber auch nicht ohne Visum für D. Das bekommt es aber nicht, weil es ja deutsch ist.
Foren sind voll von der Problematik. Dürfte so nicht sein aber wird oft toleriert oder nicht konsequent verfolgt.
In China bilden die Gesetzestexte oftmals nicht die Realität ab.
Ich rate davon ab, das hier zuende diskutieren zu versuchen. Ich kenne mich da auch zu wenig mit der aktuellen Praxis aus.
Hier: https://forum.chinaseite.de/ gibt es mindestens einen längeren Thread dazu.

Gruß,
Norbert
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Antwort #5 - 16.12.2018 um 16:02:24
 
nixwissen schrieb am 16.12.2018 um 15:48:34:
Eltern müssen über Drittländer von China nach D reisen und umgekehrt, es gibt zwei Pässe von deren paralleler Existenz China nichts wissen darf obwohl es ja im Falle D ganz klar wäre.
Sind beide Pässe vorhanden, kann das Kind nicht mit D Pass ausreisen, den dürfte es nicht haben. Mit dem CN-Pass geht aber auch nicht ohne Visum für D. Das bekommt es aber nicht, weil es ja deutsch ist.


Da muss dann aber auch, wie auch generell, angemerkt werden, dass das Bestehen beider Pässe nicht zwangsläufig das Bestehen beider Staatsangehörigkeiten bedeutet. GIbt ja Fälle wo ein Land eine EInbürgerung oder eine zweite Staatsangehörigkeit nicht mitbekommt und dann die Person als eigenen Staatsbürger sieht, obwohl die Staatsangehörigkeit nie bestand oder es einen Verlustgrund gab je nach der jeweiligen Gesetzgebung.
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Antwort #6 - 16.12.2018 um 16:46:30
 
fab87 schrieb am 16.12.2018 um 16:02:24:
Da muss dann aber auch, wie auch generell, angemerkt werden, dass das Bestehen beider Pässe nicht zwangsläufig das Bestehen beider Staatsangehörigkeiten bedeutet. GIbt ja Fälle wo ein Land eine EInbürgerung oder eine zweite Staatsangehörigkeit nicht mitbekommt und dann die Person als eigenen Staatsbürger sieht, obwohl die Staatsangehörigkeit nie bestand oder es einen Verlustgrund gab je nach der jeweiligen Gesetzgebung.



Genau das ist der Punkt im Bezug auf China. Die sehen das nicht immer so heilig wie D. Da geht es wirklich nur erstmal um Pass und Hukou.
Rein rechtlich dürften diese Kinder keine Chin. STA haben aber man kann sich da erstaunlich gut durchschummeln.
Es gibt aber auch definitiv Konstellationen, in denen es sowas wie ein Optionsmodell gibt.
Die Deutschen AVen spielen da übrigens mit, zumindest kenne ich einige Fälle. Ist für D bei Kindern ja auch kein Problem und das Chin. Recht interesssiert D erstmal nicht.
Meine Ex-Frau hatte noch jahrelang ihre ID-Card, mit der sie sich in China wie eine Chinesin bewegen konnte. Inkl. Kontoeröffnung, Dorfbürgermeister wählen usw... Da war sie schon längst in D eingebürgert und dadurch automatisch in China ausgebürgert. Das ist für Chinesen einfach, die EBH teilt das nur der Chin AV mit und die Chin. STA ist futsch. Normalerweise wird der Chin Pass an die AV geschickt aber meine Ex durfte ihn behalten, er wurde aber entwertet.

Ich schlage vor, es jetzt im Bezug auf China dabei zu belassen. Pauschal kann man da gar keine Aussage machen und das theoretische Recht ist in China längst nicht die reale Praxis.
Was in der Provinz noch funktioniert, kann in Peking schon längst unmöglich sein. Man kann die Beamten dort auch überreden. Dinge hinlabern. In D unvorstellbar, in China oft noch Verhandlungssache.

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Antwort #7 - 16.12.2018 um 17:00:26
 
nixwissen schrieb am 16.12.2018 um 16:46:30:
Rein rechtlich dürften diese Kinder keine Chin. STA haben aber man kann sich da erstaunlich gut durchschummeln.

Die Deutschen AVen spielen da übrigens mit, zumindest kenne ich einige Fälle. Ist für D bei Kindern ja auch kein Problem und das Chin. Recht interesssiert D erstmal nicht.
Meine Ex-Frau hatte noch jahrelang ihre ID-Card, mit der sie sich in China wie eine Chinesin bewegen konnte. Inkl. Kontoeröffnung, Dorfbürgermeister wählen usw... Da war sie schon längst in D eingebürgert und dadurch automatisch in China ausgebürgert.
Ich schlage vor, es jetzt im Bezug auf China dabei zu belassen. Pauschal kann man da gar keine Aussage machen und das theoretische Recht ist in China längst nicht die reale Praxis.
Was in der Provinz noch funktioniert, kann in Peking schon längst unmöglich sein. Man kann die Beamten dort auch überreden. Dinge hinlabern. In D unvorstellbar, in China oft noch Verhandlungssache.

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Gut, aber hier wurde nach Bestehen der Staatsangehörigkeit gefragt und diese besteht nicht. Wenn Registrierung, ID etc erhalten bleiben, heißt es nicht, dass es auch die Staatsangehörigkeit da ist.  Im Übrigen gibt es ähnliche Sachen inklusive Bewegugnsfreiheit, Recht auf Landbesitz etc für ex Staatsbürger oder ethnic kin in diversen Ländern , etwa mavi kart in der Türkei OCI Karte in Indien etc.

In deinem Beispiel spielen die deutschen Vertretungsbehörden übrigens mit, weil sie chinesisches Recht eben doch interessiert: Person ist kein chinesischer Staatsbürger nach der Einbürgerung in D laut chinesischem Recht, also für deutsche Vertretung alles in Ordnung.
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Antwort #8 - 16.12.2018 um 17:12:48
 
fab87 schrieb am 16.12.2018 um 17:00:26:
Gut, aber hier wurde nach Bestehen der Staatsangehörigkeit gefragt und diese besteht nicht. Wenn Registrierung, ID etc erhalten bleiben, heißt es nicht, dass es auch die Staatsangehörigkeit da ist.Im Übrigen gibt es ähnliche Sachen inklusive Bewegugnsfreiheit, Recht auf Landbesitz etc für ex Staatsbürger oder ethnic kin in diversen Ländern , etwa mavi kart in der Türkei OCI Karte in Indien etc. 


Nicht ganz richtig. Im Falle der Kinder gibt es inzwischen die doppelte Staatsbürgerschaft. So pauschal ausgeschlossen wie in Art. 3 ist es nicht mehr.
Im Falle meiner Ex war das kein besonderes Recht als ehemalige Chinesin (gibt es nicht, nur beim Visum wird sie bevorzugt, z.B. 60 Tage kein Problem) sondern nur Schludrigkeit der Behörden.

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Antwort #9 - 16.12.2018 um 18:24:39
 
Es gibt auch chinesische PSB's, die stempeln entry/exit permits in den deutschen Reisepass, damit die Kinder nach Deutschland ausreisen können und nach der Rückkehr werden sie wieder ins Hukou eingetragen.

In anderen Städten müssen die Elternen wiederum über Drittländer nach Deutschland reisen, weil die Kinder keine entry/exit bekommen bzw. nach der Rückkehr nicht mehr ins Hukou eingetragen würden.

Es gibt keine einheitliche Regelung.
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Antwort #10 - 17.12.2018 um 03:30:19
 
Also was ich bisher sehe:

Geboren in China -> Chinesische Staatsangehörigkeit
https://www.gov.hk/en/residents/immigration/chinese/law.htm Article 4 (Any person born in China whose parents are both Chinese nationals or one of whose parents is a Chinese national shall have Chinese nationality.)

Geboren in Deutschland -> keine Ahnung
https://www.gov.hk/en/residents/immigration/chinese/law.htm Article 5 (any person born abroad whose parents are both Chinese nationals or one of whose parents is a Chinese national shall have Chinese nationality.)
Gilt in soweit, als der Chinesische Elternteil noch nicht niedergelassen ist. (NE, unbefristete AE)

Ich vermute, dass hier, durch Deutsches Recht, die Deutsche Staatsangehörigkeit zugesprochen wird?

Doppelte Staatsangehörigkeit ist IMHO auch blödsinn - wie soll man sich zwei Staaten zugehörig fühlen, die ggf. auch unterschiedliche Sichtweisen auf Dinge haben.
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Antwort #11 - 17.12.2018 um 07:14:20
 
Solange der chinesische Elternteil in Deutschland keien NE hat, könnt ihr für das Kind einen chinesischen Reisepass bei der Botschaft beantragen (ist ein spezieller Reisepass für solche Kinder).
Mit diesem kann das Kind dann problemlos in China einreisen, ohne ein Visum beantragen zu müssen.
Ihr könnt damit aber keinen Hukoueintrag vornehmen.



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