Genau das ist das "Problem". So könnte man von der Bestrafung jeder Tat eines Ausländers absehen, weil der mutmaßliche Täter ja Ausländer ist und immer aufenthaltsrechtliche Probleme bekommen kann. In §46 StGB ist zwar geregelt, dass die Bestrafung schuldangemessen sein muss und die Auswirkungen für das künftige Leben beachtet werden müssen, also auch aufenthaltsrechtliche Aspekte beachtet werden müssen. Aber eben nicht, dass von einer Bestrafung abgesehen werden soll, sondern das Strafmaß nicht übermäßig ist. Es läuft also Bestrafung aus, und entweder muss man dann garnicht bestrafen, weil bereits 10
TS im Aufenthaltsrecht als nicht geringfügig betrachtet werden oder eben normal bestrafen, da man ja nicht den Ausländer strafrechtlich bevorzugen sollte.
Ich denke aber, dass viele Ausländer garnicht die Aspekte einer Bestrafung erfassen und es auf die leichte Schulter nehmen.
Ich verweise mal auf den Fall im Unterforum zu Einbürgerungen:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1543752521 Zitat:In seinem aktuellem Polizeilichen Führungszeugnis steht "Keine Eintragung" allerdings im Bundeszentralregister sind die Straftaten weiterhin noch registriert.
Straftaten sind:
A) Erschleichen von Leistungen von 2010 (vor 8 Jahren) 35 Tagessätze zu je 35,00€
B) Widerstand gegen Vollstreckungsbeamten von 2011 (vor 7 Jahren) 40 Tagessätze zu je 5,00€
C) Fahrlässigen vollrausch von 2013 (vor 5 Jahren) 70 Tagessätze zu je 5,00€
Man kann bereits an der Höhe der Tagessätze herauslesen, dass Betroffene bei der ersten Tat von 2010 nicht anwaltlich vertreten war. Der Staatsanwalt/das Gericht hat das Einkommen des Täters geschätzt und die Tagessatzhöhe auf 35 € gesetzt. Hätte er einen Anwalt gehabt, hätte der vermutlich eine Zahlung an das geprellte Unternehmen angeregt und eine Einstellung wegen Geringfügigkeit und gegen Zahlung eines Betrages an eine gemeinnützige Organisation oder gemeinnützige Arbeit angestrebt. Liefe wahrscheinlich auf die gleiche Geldsumme hinaus, hätte aber keine ausländerrechtlichen Aspekte gehabt.
Das meiner Meinung nach wahrscheinlichste Szenario zum obigen Fall ist, dass der Betroffene einfach paarmals schwarzgefahren ist und erwischt wurde, und dann Anzeige wegen Leistungserschleichung vom Bahnbetrieb eingereicht wurde. Der Strafbefehl flatterte ein und er dachte, dass sei doch nix wichtiges, weil ja aussieht wie eine Ordnungswidrigkeit und dann ist es rechtskräftig und nach 8 Jahren will er sich ggf. einbürgern aber kann nicht, weil er vor 8 Jahren das nicht ernstgenommen hat und dadurch die Bagatellgrenze von 90 Tagen bzw. 111 Tagen überschritten hat.
Also kann man nur jedem Ausländer raten, sich mit den ganzen Strafverfahren ordentlich auseinanderzusetzen und die Einstellung gegen ne Zahlung anzustreben, damit das ganze eben nicht ins BZR wandert.
Alle hochgefährlichen Schlitzohren (Wiederholungstäter) nehmen Strafverfahren ernst und schaffen regelmäßig nen Freispruch oder ne Einstellung, aber jemand der im Grunde einen geringfügigen Fehltritt begangen hat, verbaut sich aus Faulheit/Unachtsamkeit die Zukunft, indem einfach das ganze abgenickt wird.