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Wie bekomme ich einen Termin bei der ABH zu einem späteren Zeitpunkt? (Gelesen: 827 mal)
ArseFace
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Russland :(
Zeige den Link zu diesem Beitrag Wie bekomme ich einen Termin bei der ABH zu einem späteren Zeitpunkt?
12.12.2018 um 18:09:07
 
Moin,
meine AE läuft im Januar ab.
Ich möchte aber einen Termin erst Mitte Februar bekommen, damit ich sicherlich alle nötigen Unterlagen habe.

Bei der ABH Berlin werden zurzeit Termine nur für den Januar freigeschaltet. Zu früh.

Gibt es eine Möglichkeit, einen Termin doch zum Wunschzeitpunkt (Februar oder März) zu bekommen?


Kann ich einen Antrag schriftlich per Post stellen, ohne einen Termin online zu buchen? Was passiert in diesem Fall, würden sie mir selber einen Termin erteilen?

Vielen Dank!
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Petersburger
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Antwort #1 - 12.12.2018 um 18:35:39
 
Schlechte Idee, erstmal illegal zu werden, bevor ein neuer Antrag gestellt wird.

Weißt Du, was so eine Idee in Deinem Heimatland bedeutet?

Rechtzeitige Antragstellung ist gefragt.
Dass bei einer Antragstellung nicht immer zwingend schon alle Unterlagen beisammen sind und man oft das Eine oder das Andere nachreichen kann, dürfte mittlerweile mehr oder weniger überall üblich sein.
Bei rechtzeitiger Antragstellung ist man zunächst jedoch in der Fiktionswirkung und der bisherige AT gilt fort.

Daher:
Spätestens am Tag des Ablaufs Deiner AE mit Termin bei der ABH erscheinen und alle Karten auf den Tisch. Das dürfte wesentlich entspannter laufen als Du glaubst und sorgt für durchgehend erlaubten Aufenthalt.

Das obige gilt natürlich nicht, wenn man lt. Ausländerakte derlei Spielchen zum x-ten Mal macht und auch sonst wie die Axt im Walde unterwegs ist.

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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
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ArseFace
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Staatsangehörigkeit: Russland :(
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Antwort #2 - 12.12.2018 um 18:45:15
 
Petersburger schrieb am 12.12.2018 um 18:35:39:
Schlechte Idee, erstmal illegal zu werden, bevor ein neuer Antrag gestellt wird.

Weißt Du, was so eine Idee in Deinem Heimatland bedeutet?

Rechtzeitige Antragstellung ist gefragt.
Dass bei einer Antragstellung nicht immer zwingend schon alle Unterlagen beisammen sind und man oft das Eine oder das Andere nachreichen kann, dürfte mittlerweile mehr oder weniger überall üblich sein.
Bei rechtzeitiger Antragstellung ist man zunächst jedoch in der Fiktionswirkung und der bisherige AT gilt fort.

Daher:
Spätestens am Tag des Ablaufs Deiner AE mit Termin bei der ABH erscheinen und alle Karten auf den Tisch. Das dürfte wesentlich entspannter laufen als Du glaubst und sorgt für durchgehend erlaubten Aufenthalt.

Das obige gilt natürlich nicht, wenn man lt. Ausländerakte derlei Spielchen zum x-ten Mal macht und auch sonst wie die Axt im Walde unterwegs ist.



Nein, natürlich nicht. Wenn man einen Termin VOR dem Ablauf des ATs bucht, dann gilt der AT fiktiv weiter, bis zum Tag des Termins. Das wollte ich machen und den Termin möglichst spät buchen, aber VOR dem Ablauf des ATs.
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Petersburger
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Antwort #3 - 12.12.2018 um 20:58:37
 
ArseFace schrieb am 12.12.2018 um 18:45:15:
Wenn man einen Termin VOR dem Ablauf des ATs bucht, dann gilt der AT fiktiv weiter, bis zum Tag des Termins.

Gilt nur dann, wenn Du es schriftlich hast. Ich weiß, die eine oder andere ABH handhabt das so. Aber eben nicht jede.

In § 81 AufenthG steht *nicht*, dass die Fiktionswirkung mit einer Terminbuchung oder -vereinbarung entsteht, sondern mit der Antragstellung.
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