Guten Abend an alle und vielen herzlichen Dank im Voraus für Ihre Antworten,
ich besitze einen 2-jährigen
AT nach §18
AufenthG (von 01.08.17 bis 31.07.19).
Am 01.10.18 habe ich ein Duales Studium begonnen und somit am 31.08.18 mein Arbeitsverhältnis beendet. Nachdem ich mich am 01.09.18 in einen anderen Ort angemeldet habe, bin ich an dem selben Tag zu der neuen zuständigen
ABH gegangen um über meinen
AT zu klären.
Gemäß §5 LHGebG, muss ich als Ausländerin 1.500€ Studiengebühren pro Semester zahlen. Ich konnte mich jedoch davon befreien lassen, wenn ich eine Niederlassungserlaubnis besitze.
Bei der
ABH habe ich dann gefragt, ob es für mich möglich wäre statt einen
AT für das Studium §16, eine
NE §9 zu beantragen, weil ich meiner Meinung nach alle Vorausetzungen erfüllen könnte.
Ende Oktober wurde mir gesagt, dass ich die 5 Jahre Aufenthalt erfülle und kann somit die
NE mit den erforderlichen Unterlagen beantragen.
Heute wurde mir leider die
NE abgelehnt:
„Sehr geehrte xxxxx,
hiermit müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir Ihnen die Niederlassungserlaubnis nicht erteilen können. Die Überprüfungen haben ergeben, dass Ihr Lebensunterhalt nicht gesichert ist. Die Sicherung des Lebensunterhaltes ist eine der Voraussetzungen für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis (Rechtsgrundlage: § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AufenthG).“
Die Antwort scheint mir unvollständig zu sein und ich denke auch, dass die
ABH seine Auskunftspflicht verletzt hat. Sie hat mir nicht mal anhand deren Berechnung erklärt warum es so ist und wie viel € gefehlt hat. Auch kein Wort darüber, was mit mir dann jetzt passiert? Oder was ich machen soll. Ich habe zwar noch bis 31.07.19 einen
AT §18 aber er ist doch nicht für mein Studium berechtigt. Musste ich nicht schon lange eine Fiktionsbescheinigung zugestellt bekommen? Außerdem haben Sie auch mir nicht darüber bekannt gemacht, dass ich trotzdem Recht habe mein Lebensunterhalt durch eine Verpflichtungserklärung einer Dritter sichern lassen kann.
Ich habe der
ABH geantwortet, Sie sollen mir bitte ausführlich erklären, warum ich meinen
LU nicht nachkommen haben sollte und ob ich eine Verpflichtungserklärung abgeben darf. Habe ich es gut gemacht oder ist es eher schlecht das alles gefragt zu haben? Ich bin total am verzweifeln, ich weiß nicht genau was ich machen soll.
Zur Infos: ich verdiene monatlich ab 770€ Netto während meines 3 jährigen Studiums (wird jedes Jahr höher)und bin sozialversicherungspflicht.
In dem Ort, wo ich angemeldet bin, teile ich eine 2-Zimmer Wohnung mit meinem Freund und wir haben noch eine mietfrei Bescheinigung für mich abgegeben (Warmmiete 750€). Meine Hochschule ist 1,5 Std von zu Hause entfernt und dort miete ich noch quartalweise ein Wg-Zimmer (Warmmiete 260€), und in meinem Arbeitsort, auch 1,5 Std von meinem Wohnsitz entfernt, habe ich für das gesamte Studium (3 Jahre) eine kostenfreie Dienstunterkunft zugestellt bekommen, auch eine Studenten-WG. Die 3 Mietverträge habe ich alles bei der
ABH vorgelegt.
Ich freue mich sehr über Ihre Antworten.
Liebe Grüße
Mia