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Steuerliche Absetzbarkeit Integrationskurs (Gelesen: 1.159 mal)
Karachi1989
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11.12.2018 um 20:02:23
 
Hallo miteinander,

erstmal freut es mich echt, dass info4alien wieder am Start ist Smiley. War echt viel zu lange offline! Aber zum Glück ist das jetzt vorbei!

Meine Frau macht einen Integrationskurs momentan, der von der Ausländerbehörde angeordnet wurde. Bei der Übergabe des eATs hat man gleichzeitig das Schreiben für den Integrationskurs mitgegeben und erwähnt, dass man diesen von der Steuer absetzen könne. Meine Frage an die Steuerexperten - ich weiß, das ist kein Steuerforum, aber vielleicht hat ja jemand bereits damit machen können - wo trägt man die Aufwände für den Integrationskurs ein?

Vielen lieben Dank für eure Antworten.

Viele Grüße
Karachi1989
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nixwissen
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Antwort #1 - 11.12.2018 um 20:30:02
 
Moin,

Aussergewöhnliche Belastungen.
https://www.steuertipps.de/gesundheit-krankheit-pflege/themen/sind-die-kosten-fu...
Du kannst es dann auch mit weiteren Deuschkursen versuchen. Hat bei uns so 2008-2010 geklappt auch wenn es damals schon klar war, daß es eigentlich klar nicht geht.

Gruß,
Norbert
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lottchen
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Antwort #2 - 11.12.2018 um 22:52:50
 
Bei Verpflichtung zum Kurs kann man sich ja schon einen Teil der Kosten zurückerstatten lassen. Den Rest kann man als außergewöhnliche Belastungen bei der Steuererklärung geltend machen. Nur muss man dabei beachten, dass es eine zumutbare Belastung (Zumutbarkeitsgrenze) gibt, die man erst mal überschreiten muss, bevor man 1 Cent vom Finanzamt zurückbekommt. Bei einem verheirateten Paar ohne Kinder sind das je nach Einkommen 4-6%. Und die muss man erst mal erreichen. Wenn man in dem Jahr nicht noch einen Haufen andere Kosten für Beerdigungen, Brillen, Arzneimittel, Zahnimplantate, Zuzahlungen, Kuren usw. hat, dann nützen einem ein paar hundert Euro für den I-Kurs auch nichts.
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nixwissen
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Antwort #3 - 12.12.2018 um 01:53:40
 
Moin,

Ich meine ich hatte das bei Werbungskosten eingetragen (sprich: für die potentielle spätere Erwerbstätigkeit).
Da gibt es wiederum die Werbepauschale, die man erstmal übersteigen muß, damit es was bringt. Sind jetzt irgendwas um 1200€ meine ich. Als Pendler mit knapp 40km Entfernung einfach war das aber ein Leichtes.

Das ist aber eigentlich noch nie korrekt gewesen. Freiwillige Sprachkurse sind normale Kosten der Lebensführung.
Zu dem Zeitpunkt wusste ich das aber nicht und es wurde akzeptiert, mehrere Jahre hintereinander.
Urteile, die das verneinten, gab es schon vorher.

Mal ganz abgesehen davon, daß das hier irgendwie das falsche Unterforum ist...

Gruß,
Norbert
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erne
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Antwort #4 - 13.12.2018 um 10:03:15
 
nixwissen schrieb am 12.12.2018 um 01:53:40:
Freiwillige Sprachkurse sind normale Kosten der Lebensführung.

richtig, aber bei "Verpflichtung zum Integrationskurs" kann man nicht von Freiwilligkeit sprechen. Daher von der Steuer absetzbar
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lottchen
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Antwort #5 - 13.12.2018 um 10:42:22
 
erne schrieb am 13.12.2018 um 10:03:15:
richtig, aber bei "Verpflichtung zum Integrationskurs" kann man nicht von Freiwilligkeit sprechen. Daher von der Steuer absetzbar


Was ja auch wieder auf der Seite steht, den nixwissen in seinem ersten Beitrag verlinkt hatte. Zumindest da scheint Einigkeit über die Absetzbarkeit zu herrschen.
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