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Während Einbürgerungsprozess im Ausland arbeiten (Gelesen: 4.199 mal)
vinsel
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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10.12.2018 um 21:12:04
 
Hallo zusammen,


ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Selbstverständlich ist der nächste Gang zum Ausländeramt bereits terminiert, aber ich komme lieber vorbereitet als ohne Plan.

Zu meinem Fall:

Zusicherung liegt vor. Antrag für die Entlassung aus der vietnamesischen Staatsbürgerschaft läuft.
Eigentlich bin ich kein Vietnamese, bin eins dieser Kinder, die nach dem Vietnamkrieg in Deutschland geboren sind, dessen Eltern anerkannte Flüchtlinge waren. Habe also keinen vietn. Pass und bin dort auch nicht registriert.

Meine Eltern sind schon seit 15 Jahren Deutsche, bin 33 Jahre alt.
Ich bin als Maschinenbauingenieur tätig aber habe meinen Job zum Ende des Jahres gekündigt, weil ich nach Vietnam gehen werde um dort einen lukrativen Job anzunehmen. Leider keine Entsendung, sondern eine vietnamesische Firma. Für mich ist das nur ein ein- bis zweijähriges Abenteuer, ich werde zurückkommen.

Ich wollte mich allerdings abmelden aus Deutschland. Die Entlassung aus Vietnam, dauert sicherlich noch nen halbes Jahr.
Voraussetzung für die Einbürgerung ist ja allerdings, der Aufenthalt hier in DE, und die Sicherung des Lu.

Was für Möglichkeiten habe ich?

Ich habe mir gedacht:

Ich bleibe hier gemeldet (wäre möglich, habe zwei Wohnungen, Hauptwohnung ist bereits gekündigt) und sobald die Entlassung da ist, komme ich schnell zurück (würde notfalls in VN kündigen), und arbeite irgendwo kurz (würde es reichen, neu angestellt zu sein, oder müsste ich drei Monate beschäftigt sein?).

Würde das gehen?


Ich könnte natürlich auch in 2 Jahren wiederkommen und nochmals die Einbürgerung machen. Was in meinem Fall ja ganz easy wäre, Entlassung wäre dann schon fertig. Allerdings, wenn ich in einem halben Jahr einen deutschen Pass hätte, könnte ich in Südostasien entspannt rumreisen, falls mir was zustößt, wäre ich auf der sicheren Seite bzw. auf der sichereren  Seite.


Vielen Dank und einen schönen Abend!
vg



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Antwort #1 - 10.12.2018 um 23:50:00
 
vinsel schrieb am 10.12.2018 um 21:12:04:
Was für Möglichkeiten habe ich?

Ich habe mir gedacht:

Ich bleibe hier gemeldet (wäre möglich, habe zwei Wohnungen, Hauptwohnung ist bereits gekündigt) und sobald die Entlassung da ist, komme ich schnell zurück (würde notfalls in VN kündigen), und arbeite irgendwo kurz (würde es reichen, neu angestellt zu sein, oder müsste ich drei Monate beschäftigt sein?).

Würde das gehen?


Hallo,

es ist immer eine Gratwanderung, ggü. der EBH (und nicht nur dort...) falsche Angaben zu machen bzw. den zur Kenntnis genommenen Pflichten nicht nachkommen zu wollen.
Mal etwas Lesestoff, der für einen Ingenieur nicht zu komplex sein dürfte: KLICK mich!

Zitat:
Ich könnte natürlich auch in 2 Jahren wiederkommen und nochmals die Einbürgerung machen. Was in meinem Fall ja ganz easy wäre, Entlassung wäre dann schon fertig.


Also hast Du zur Zeit einen Reiseausweis für Flüchtlinge / Ausländer? Korrekt?
In diesem Fall hielte ich persönlich diese Alternative für die zielführendere ggü. Deinem Bescheißerleszenario.

Gruß
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i4a rocks!


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Antwort #2 - 11.12.2018 um 10:35:28
 
vinsel schrieb am 10.12.2018 um 21:12:04:
... habe meinen Job zum Ende des Jahres gekündigt, weil ich nach Vietnam gehen werde um dort einen lukrativen Job anzunehmen.


Das sind wichtige Änderungen in Deinem Leben, die der EBH mitzuteilen sind. Und damit fällt auch die Voraussetzung für die Einbürgerung weg.

Ähnliches Thema:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1544094830
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vinsel
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Antwort #3 - 11.12.2018 um 11:31:19
 
Zitat:
es ist immer eine Gratwanderung, ggü. der EBH (und nicht nur dort...) falsche Angaben zu machen bzw. den zur Kenntnis genommenen Pflichten nicht nachkommen zu wollen.
Mal etwas Lesestoff, der für einen Ingenieur nicht zu komplex sein dürfte: KLICK mich!


Viel zu simpel gestrickt  Zwinkernd , so ohne Verweise auf Gesetze/Gerichtsurteile


Ich mache keine falschen Angaben, und verheimliche auch nichts. Ich lege alles offen und bitte um deren Unterstützung.
Meine Zweitwohnung wird zu meiner Erstwohnung, ich gehe für ein Jahr nach Vietnam und komme dann wieder.

War heute morgen beim Ausländeramt.

Die geben mir jetzt erstmal eine Bescheinigung über das Nichterlöschen des Aufenthaltstitels, und alles weitere bespricht meine Sachbearbeiterin jetzt zunächst mit der Abteilungsleiterin.

Mal schauen wie das läuft, sie meinte nur ich wäre spät dran.

Zitat:
Das sind wichtige Änderungen in Deinem Leben, die der EBH mitzuteilen sind. Und damit fällt auch die Voraussetzung für die Einbürgerung weg.


Ich weiss. Aber eventuell gibt es ja Mittel und Wege. Früher hiess es auch, ich darf mit meinem Reiseausweis für Flüchtlinge/Ausländer nicht nach Vietnam. Und dann hat die Abteilungsleiterin einfach Vietnam durchgestrichen und nen Stempel draufgepackt.

Bei einem worst case Seznario bleibe ich halt in Deutschland und gehe erst nach Vietnam wenn meine Entlassung da ist.
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Antwort #4 - 11.12.2018 um 15:10:03
 
Wenn (bzw. solange) Du die vietnamesische StAng besitzt, ist es irrelevant, ob Deutschland in seinem Dokument das "Vietnam-Verbot" streicht.

Nur Vietnam entscheidet, ob ein deutscher Reiseausweis für einen eigenen Staatsangehörigen als Identitätsdokument anerkannt wird.

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vinsel
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Antwort #5 - 11.12.2018 um 17:23:46
 
Zitat:
Wenn (bzw. solange) Du die vietnamesische StAng besitzt, ist es irrelevant, ob Deutschland in seinem Dokument das "Vietnam-Verbot" streicht.      



Korrekt.
Ich habe aber keine vn. Staatsangehörigkeit. Ich habe keinen vietn. Pass, ich habe sogar ein offizielles Schreiben einer vietn. Behörde, das aussagt, dass ich keine Vn StAng beantragen darf.

Flüchtlingskinder kamen damals somit nur über Umwege nach Vietnam.
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Antwort #6 - 12.12.2018 um 00:52:35
 
vinsel schrieb am 11.12.2018 um 11:31:19:
Viel zu simpel gestricktZwinkernd , so ohne Verweise auf Gesetze/Gerichtsurteile


Na, dann ...

Wünsche erfolgreiche Verrichtung.
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Antwort #7 - 12.12.2018 um 05:00:12
 
vinsel schrieb am 10.12.2018 um 21:12:04:
Antrag für die Entlassung aus der vietnamesischen Staatsbürgerschaft läuft.

vinsel schrieb am 10.12.2018 um 21:12:04:
Entlassung wäre dann schon fertig.

vinsel schrieb am 11.12.2018 um 17:23:46:
Ich habe aber keine vn. Staatsangehörigkeit. Ich habe keinen vietn. Pass, ich habe sogar ein offizielles Schreiben einer vietn. Behörde, das aussagt, dass ich keine Vn StAng beantragen darf.

Muss ich verstehen, wie die beiden Zitate aus Beitrag 1 und das aus dem vorigen zusammenpassen?
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vinsel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #8 - 12.12.2018 um 10:26:30
 
Zitat:
Wünsche erfolgreiche Verrichtung.


Danke. Ich hoffe ich hab Glück.

Zitat:
Muss ich verstehen, wie die beiden Zitate aus Beitrag 1 und das aus dem vorigen zusammenpassen?


Ich klär dich auf. Ich bin in Deutschland geboren (Eltern waren Flüchtlinge, VN-krieg 75) und wurde nie in Vietnam registriert. Für die deutschen Behörden bin ich ein vietn. Staatsbürger mit Niederlassungserlaubnis in DE.  Vietnam hingegen, erlaubt es mir nicht vietn. Staatsbürger zu sein, weil ich die Voraussetzungen nicht erfülle.

Ich muss mich aber dennoch  bei der Einbürgerung um eine Entlassung bemühen, denn so ist die Prozedur. Ich weiss es ist unlogisch, vor allem weil ich im Besitz eines offiziellen Schreibens bin, wo genau steht, dass ich kein Vietnamese werden kann und auch keiner bin.

Ich bin froh wenn ich das alles hinter mir hab. Verfolgt mich schon seit ich 18 bin. 15 Jahre schon.
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Antwort #9 - 12.12.2018 um 13:44:15
 
Wenn du deinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht mehr im Inland hast (Meldewohnsitz ist irrelevant), ist deine jetzige EBH nicht mehr für die Bearbeitung deines Einbürgerungsantrags zuständig, sondern das BVA. Auch die Rechtsgrundlage ändert sich vn der Anspruchseinbürgerung zur Ermessenseinbürgerung. Ich gehe nicht davon aus, dass der Antrag (positiv) beschieden sein wird, bevor du aus Vietnam zurückkehrst. Nach Rückkehr nach Deutschland wird der Antrag wieder an die örtlich zuständige EBH abgegeben. Ich glaube daher nicht, dass eine Antragstellung in diesem Fall überhaupt sinnvoll ist...
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vinsel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #10 - 12.12.2018 um 20:18:26
 
Zitat:
Auch die Rechtsgrundlage ändert sich vn der Anspruchseinbürgerung zur Ermessenseinbürgerung.


Das habe ich mir schon gedacht.
Kannst du das erläutern:

Zitat:
Ich gehe nicht davon aus, dass der Antrag (positiv) beschieden sein wird, bevor du aus Vietnam zurückkehrst.


Ich bin jetzt davon ausgegangen, dass alles weitere nur noch Formalität ist. Sobald meine Entlassung ankommt, überreiche ich es der EBH. Damit hat es sich doch erledigt oder? Danach kann doch nichts mehr schief gehen?

Ich habe jetzt nämlich noch einen anderen Plan.  Laut lachend

Ich mache druck bei der VN Behörde. Überreiche persönlich meine Entlassung der EBH in den nächsten zwei Wochen (da bin ich noch berufstätig), und gehe direkt nach VN. Komme im Februar 2019 zurück für zwei Wochen, und erledige den Rest. Pass beantragen usw.

Also alles just in time und last minute.


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Antwort #11 - 13.12.2018 um 10:40:52
 
vinsel schrieb am 12.12.2018 um 20:18:26:
Ich bin jetzt davon ausgegangen, dass alles weitere nur noch Formalität ist

Nein, Du hast das Ganze für Dich gedanklich viel zu sehr vereinfacht. Die Realität ist aber viel komplizierter als Du denkst.

vinsel schrieb am 12.12.2018 um 20:18:26:
Danach kann doch nichts mehr schief gehen? 

Doch. Sobald Du Deutschland verlässt, musst Du die EBH darüber informieren und ggf. sogar Deinen Wohnsitz in DE abmelden. Was danach passiert, wurde bereits oben erklärt.

vinsel schrieb am 12.12.2018 um 20:18:26:
Ich mache druck bei der VN Behörde. Überreiche persönlich meine Entlassung der EBH in den nächsten zwei Wochen (da bin ich noch berufstätig), und gehe direkt nach VN. Komme im Februar 2019 zurück für zwei Wochen, und erledige den Rest.

Da ist keinerlei Unterschied zu der oben beschriebenen Vorgang. Falls Du DE verlässt bevor Du die Einbürgerungsurkunde in der Hand hast, ist nichts sicher.
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Antwort #12 - 13.12.2018 um 11:28:49
 
vinsel schrieb am 10.12.2018 um 21:12:04:
Eigentlich bin ich kein Vietnamese, bin eins dieser Kinder, die nach dem Vietnamkrieg in Deutschland geboren sind, dessen Eltern anerkannte Flüchtlinge waren. Habe also keinen vietn. Pass und bin dort auch nicht registriert.


Hatte denn eines deiner Elternteile zum Zeitpunkt deiner Geburt eine andere Staatsangehörigkeit als die vietnamesische? Wenn nein, dann hast du die VN STA durch Geburt erworben. Dabei spielt es keine Rolle, das du nicht registriert wurdest oder das du keinen Pass besitzt.
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vinsel
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Antwort #13 - 13.12.2018 um 11:56:57
 
Zitat:
Hatte denn eines deiner Elternteile zum Zeitpunkt deiner Geburt eine andere Staatsangehörigkeit als die vietnamesische? Wenn nein, dann hast du die VN STA durch Geburt erworben. Dabei spielt es keine Rolle, das du nicht registriert wurdest oder das du keinen Pass besitzt.


Nein, meine Eltern waren Vietn. STang..
Habe aber auch nichts anderes behauptet. Offiziell bin ich viet. Staatsbürger, dass ist mir bewusst. Aber in der Realität ist es so, dass Vietnam mich nicht als Staatsbürger sieht, und das ist Fakt.
Ich kann nicht einfach nach Vietnam, sondern brauche ein Visum. Ich kann in Vietnam kein Land erwerben. Keine Tätigkeit aufnehmen. Oder ein Bankkonto eröffnen. Ich habe dort null Rechte.
Mir ist aber schon klar, dass ich nach deutschem Gesetz vietn. Staatsbürger bin.
Hast du Erfahrung mit der Entlassung aus VN?


Zitat:
Da ist keinerlei Unterschied zu der oben beschriebenen Vorgang. Falls Du DE verlässt bevor Du die Einbürgerungsurkunde in der Hand hast, ist nichts sicher.


Das befürchte ich auch Griesgrämig
Habe heute mit der EBH gesprochen, sie hat mir gesagt ich soll ruhig nach Vietnam gehen, ich fange eh erst Anfang nächsten Jahres bei der vietn. Firma an (kann es auch hinauszögern), und ich beginne mit einer zweimonatigen Probezeit.
Solange ich vor 6 Monate wieder zurückkomme, und zum Zeitpunkt der Einbürgerung berufstätig bin bzw alg1 erhalte, soll alles laut EBH gut sein.
Ich denke ich kriege das hin.

Im Notfall gehe ich zurück und breche erstmal Abenteuer Vietnam ab. Einen Job hier werde ich zu jeder Zeit finden können.
Da bin ich lieber Deutscher.


Danke für eure Informationen. Alle zwar sehr negativ eingestellt, aber trotzdem danke.
Die bei der EBH sind auch nur Menschen. Wenn man offen mit denen spricht, helfen die einen auch ganz nett.
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Antwort #14 - 13.12.2018 um 13:01:28
 
vinsel schrieb am 13.12.2018 um 11:56:57:
Mir ist aber schon klar, dass ich nach deutschem Gesetz vietn. Staatsbürger bin. 

Nun, diese Aussage ist völlig unsinnig.

Deutsches Gesetz kann niemals nicht das (Nicht-)Vorliegen einer anderen StAng festlegen.

Wir können vielmehr davon ausgehen, dass nach "deutscher Kenntnis" vietnamesischen Rechts Du vietnamesischer StAng bist. Seit Geburt.
Dir werden jedoch von vietnamesischen Behörden gegenteilige Informationen gegeben.
Hier im Forum lässt sich das mit Sicherheit nicht auflösen.
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